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Haftpflicht über die Eltern

Eine eigene Haftpflichtversicherung ist für Studenten im Erststudium meist nicht erforderlich. Sie genießen Versicherungsschutz über die Police ihrer Eltern. Die Mitversicherung erwachsener Kinder kann aber bei den einzelnen Anbietern recht unterschiedlich geregelt sein. Da die Privathaftpflichtversicherung eine besonders wichtige Versicherung ist und keine Deckungslücken entstehen sollten, lohnt ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen.

Versichert bis zur Hochzeit

In einer üblichen Familienhaftpflicht sind minderjährige Kinder versichert, solange sie nicht selbst verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Ob die Kinder noch bei den Eltern leben oder eine eigene Wohnung haben ist, anders als in der Hausratversicherung, egal. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht nur auf leibliche Kinder, sondern auch auf Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Haben Sie Kinder, die über Ihre Privathaftpflicht mitversichert sein sollen, achten Sie darauf, den richtigen Tarif abgeschlossen zu haben. Neben der Familienhaftpflicht gibt es nämlich auch etwas günstigere Single-Tarife. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der versicherten Leistungen nicht, aber der Kreis der versicherten Personen ist auf den Versicherungsnehmer selbst beschränkt.

Volljährige Kinder in Ausbildung

Vollendet ein unverheiratetes Kind das 18. Lebensjahr, bleibt der Versicherungsschutz über die Familienhaftpflicht der Eltern bestehen, wenn es sich in einer Schulausbildung, einer unmittelbar anschließenden Berufsausbildung oder im Studium befindet. Eine separate Haftpflichtversicherung für Studenten ist auch dann nicht nötig, wenn sie nebenbei arbeiten, um das Studium zu finanzieren. Reine Fortbildungsmaßnahmen neben einem Hauptberuf oder Referendarzeiten sehen die Versicherer dagegen in der Regel nicht als Studienzeiten an.

Sonderfälle klären

Lebensläufe sind in vielen Fällen nicht so lückenlos, wie die Versicherungsbedingungen es unterstellen. Nur selten schließen Studium oder Lehre unmittelbar an die Schulzeit an. Zwischen Bachelor- und Masterstudium gibt es häufig eine freie Zeit, zum Beispiel für einen Auslandsaufenthalt. Unterbrechungen durch Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr unterbrechen den Versicherungsschutz nicht. Wie früher beim Wehr- oder Zivildienst sollen dem jungen Menschen hier keine Nachteile entstehen. In allen anderen Fällen sollte der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer Kontakt aufnehmen und den Fortbestand des Versicherungsschutzes für die Kinder klar vereinbaren. Unterbrechungszeiträume von bis zu zwölf Monaten sollten kein Problem sein. Eine eigene Haftpflichtversicherung für Studenten im Masterstudium brauchen diese also nur, wenn zwischen Bachelor-Abschluss und Beginn des Masterstudiums mehr als ein Jahr lag. Plant Ihr Kind ein Auslandssemester oder eine Work-and-travel-Zeit, fragen Sie gleich auch nach dem Versicherungsschutz im Ausland.

Kinder des Lebenspartners

Eine besondere Konstellation ergibt sich in der sogenannten Patchwork-Familie, also wenn in der Familienhaftpflicht ein nichtehelicher Partner mitversichert wird und dieser eigene Kinder hat, die aber keine gemeinsamen Kinder mit dem Versicherungsnehmer sind und auch nicht adoptiert wurden. Meist muss eine besondere Vereinbarung getroffen werden, damit auch die Kinder des Partners von der gemeinsamen Haftpflichtversicherung umfasst sind.