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Leistungsumfang Privathaftpflicht

Die Privathaftpflichtversicherung zählt zwar nicht zu den Pflichtversicherungen, ist jedoch eine sinnvolle Absicherung. Denn grundsätzlich haften Sie für jeden Schaden, den Sie verursachen, mit Ihrem Privatvermögen. Das kann im schlimmsten Fall zum Ruin führen. Grundsätzlich kann man in eine Haftpflicht Lebensgefährten bzw. Ehepartner, je nach Alter die Kinder und auch weitere im Haushalt lebende Personen mitversichern.

Was ist versichert?

Die wohl häufigsten Schadensfälle sind Sachschäden. Schnell geht durch eine Unachtsamkeit eine Glasscheibe zu Bruch, das Handy des Bekannten wird fallen gelassen oder der Rotwein ergießt sich über die Sofapolster der Nachbarn. Immer, wenn Sie einen Gegenstand Dritter beschädigen oder zerstören, fällt dies unter Sachschäden.

Weiterhin gehören Personenschäden zu den Leistungen der Privathaftpflichtversicherung. Sie bringen versehentlich einen Fahrradfahrer zum Fall, das traurige Ergebnis ist ein gebrochenes Bein – dann tritt die Police in Kraft. Neben den Behandlungskosten kommt Ihre Versicherung für Schmerzensgeld und Verdienstausfallzahlungen auf. Bleibt der Betroffene dauerhaft geschädigt, übernimmt Ihr Versicherer lebenslange Rentenleistungen.

Hat ein Dritter einen finanziellen Schaden durch eine von Ihnen hergeleitete Handlung, ist dies ein Vermögensschaden. Das könnte beispielsweise ein verpasster Flug sein, der die Folge eines von Ihnen verursachten Verkehrsunfalls war. Auch für diese Schäden ist die Haftpflicht zuständig.

Ausfalldeckung

Optional können Sie bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung eine Ausfalldeckung vereinbaren. Diese tritt in Kraft, wenn Sie selbst geschädigt werden, die Gegenseite die Kosten aber nicht übernehmen kann. Eigentlich hätten Sie in dem Fall einfach Pech gehabt. So aber springt Ihre eigene Versicherung ein und übernimmt die Kosten.

Passiver Rechtsschutz

Der passive Rechtsschutz tritt dann in Kraft, wenn gegen Sie unbegründete Schadensersatzansprüche erhoben werden. Die Privathaftpflicht trägt die Kosten des Rechtsstreits und geht notfalls für Sie vor Gericht. Nicht zu verwechseln ist diese Leistung mit einer Rechtschutzversicherung.

Deckungssumme

Gerade bei Personenschäden kann es zu sehr hohen Beträgen kommen, die den Verursacher lebenslang belasten und häufig in den Ruin treiben würden. Daher sollte die Deckungssumme entsprechend hoch gewählt sein. Eine Abdeckung unter 3 Millionen Euro ist nicht zu empfehlen, gängig sind Summen zwischen 5 und 10 Millionen Euro.

Je höher die Deckungssumme, desto höher wird der zu zahlende Beitrag. Allerdings handelt es sich meist nur um wenige Euro, die ein Wechsel in eine höhere Deckungssumme ausmacht. Im Zweifel ist das gut angelegtes Geld.

Auch der Abschluss einer Selbstbeteiligung kann den Versicherungsbeitrag ein wenig senken. Üblich sind Selbstbeteiligungen zwischen 150 Euro und 300 Euro. Beachten Sie jedoch, dass Sie dann bei jedem Schadensfall mit diesem Betrag mithaften. Oft lohnt es sich hier kaum, kleinere Schäden überhaupt einzureichen.

Ausschlüsse

Ausschlüsse können je nach Police variabel sein. Grundsätzlich sind keine Schäden versichert, die Sie einem Dritten zufügen, der ebenfalls über Ihre Police versichert ist, beispielsweise dem eigenen Ehepartner. Weiterhin fallen vorsätzlich verursachte Schäden aus der Privathaftpflichtversicherung.