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Stromkostenrechner nutzen hilft sparen

Stromkostenrechner

Wer beim Preis für seinen Strom große Sparpotenziale nutzen will, sollte das mit einem Stromkostenrechner tun. Zahlreiche Vergleichsportale im Internet bieten diesen Service an. Wechselwilligen bieten sie wertvolle Hilfen. Besonders notwendig ist eine genaue Berechnung, wie man bei den Stromkosten sparen kann, weil sich in den letzten fünfzehn Jahren die Preise für Energie fast verdoppelt haben. Trotz hoher Ausgaben für den Strom sind noch viele Haushalte in Deutschland im teuren Grundtarif ihres Basisversorgers. Würden sie stattdessen einen Stromtarifrechner nutzen, um Preise zu vergleichen, könnten sie jedes Jahr durch einen Anbieterwechsel sehr viel Geld sparen.

Vielfalt von Angeboten

Dafür ist es jedoch erst einmal wichtig, den richtigen Vergleichsrechner zu finden. Einfach ist das nicht. Denn im Netz gibt es eine große Zahlt von Vergleichsportalen, deren Stromkostenrechner die Preise von etwa tausend Stromanbietern und ihren über zehntausend Tarifen vergleichen. Der größte Teil dieser Stromkostenrechner liefert nicht nur Ergebnisse und zeigt, welcher Anbieter am günstigsten sein soll. Über die Portale kann der Kunde auch sofort einen Vertrag mit dem neuen Anbieter schließen. Der sorgt sich dann auch um alles Weitere. Zu den Serviceleistungen gehören die fristgemäße Kündigung beim alten Anbieter, die Berechnung der Schlusskosten, die der Verbraucher bei diesem Anbieter noch zahlen muss und die Verrechnung dieser Ausgaben. Diese Dienstleistungen über einen Stromkostenrechner kommen den Kunden entgegen und machen den Wechsel leichter. Damit der Stromkunde dabei nicht in eine teure Falle tritt, sollte er wissen, wie ein solcher Stromkostenrechner funktioniert und was er beim Astromvergleich beachten muss.

Voreinstellungen kennen

Zunächst sollte jeder Verbraucher wissen, dass die Rechner voreingestellt sind. Grundsätzlich schlecht sind diese Voreinstellungen auf den Vergleichsportalen nicht. Im Gegenteil. Die Anbieter setzen die Häkchen in den Suchmasken aus einem wichtigen Grund. Die Formulare sind nämlich recht groß und deshalb unübersichtlich. Müsste der Kunde seine sämtlichen Einstellungen selber vornehmen, wäre der Aufwand groß. Dennoch muss ein Verbraucher, der mit einem Stromkostenrechner sparen will, jede Einstellung im Menü genau prüfen. Manche Häkchen oder Kreuzchen braucht er nicht, wiederum andere, die für ihn wichtig sind, muss er im Stromkostenrechner von Hand setzen. Außerdem gibt es Voreinstellungen, die nicht verbraucherfreundlich sind. Diese sollte jeder Nutzer abwählen.

Fallstrick Vorkasse

Ein Tarif, bei dem der Anbieter Sparpotenziale verspricht, wenn der Kunde in Vorkasse geht, ist eine schlechte Wahl. Die meisten Vergleichsrechner verzichten auf ein Häkchen bei diesem Punkt. Grund sind die spektakulären Pleiten in den letzten beiden Jahren. Sie haben Stromkunden, die für ein oder sogar mehrere Jahre im Voraus bezahlt haben, um beim Preis zu sparen, viel Geld gekostet. Auch wenn die Gefahr heute geringer ist, auf unseriöse Anbieter hereinzufallen, sollte jeder Kunde checken, ob er auch wirklich die Vorkasse abwählt. Empfehlenswert sind Rechner, die einen solchen Punkt nicht mehr im Menü haben.

Umstritten ist der Punkt Bonuszahlungen. Für neue Kunden verspricht der Anbieter einen Preisabschlag. Damit erscheint sein Strompreis günstig und deshalb ganz oben in der Liste. Die Erfahrung zeigt, dass diese Anbieter in Wirklichkeit oft teurer sind. Fällt der Bonus im Folgejahr weg, merkt der Verbraucher das meist erst dann, wenn er die hohe Rechnung bekommt. Allerdings können clevere Kunden das auch ausnutzen, indem sie jährlich wechseln. Steigt der Preis durch Streichung beim Bonus, sind sie längst bei einem anderen Anbieter. Natürlich ist ein solches Vorgehen aufwändig. Außerdem wissen Kunden nicht, ob ihnen durch die zahlreichen Wechsel nicht am Ende ein wirklich günstiges Angebot entgeht. Wer keinen Bonus will, sollte ein eventuelles Häkchen an dieser Stelle vor vornherein abwählen.

Beim Service genau hinschauen

Die meisten Vergleichsportale ermöglichen den Kunden einen sofortigen Abschluss eines neuen Stromvertrages. Dieser Service kann auch Nachteile mit sich bringen. Denn oft ist auch diese Dienstleistung voreingestellt, Das führt dazu, dass auf den oberen preiswerten Plätzen bei der Auswertung zunächst nur Anbieter erscheinen, die über den Stromrechner angewählt werden können. Entfernt der Kunde das Häkchen bei der Voreinstellung, kann er unter Umständen noch andere Stromversorger sehen, die ebenfalls mit günstigen Tarifen aufwarten. Ist das nicht der Fall, steigt das Sparpotenzial also nicht, kann man immer noch einen Vertrag über das Portal abschließen.

Die besten Einstellungen wählen

Soll durch den Vergleich tatsächlich das beste Angebot ermittelt werden, empfiehlt sich bei den Rechnern eine gezielte Vorgehensweise. Der Punkt Vorkasse wird abgewählt. Häkchen bei Bonuszahlungen werden nur gesetzt, wenn man Zeit und Nerven hat, rechtzeitig nach einem anderen Angebot zu suchen. Strompakete, bei denen der Verbraucher eine vorbestimmte Menge Strom abnimmt, lohnen nicht. Deshalb wird auch das abgewählt. Der Vertrag läuft am besten nicht länger als zwölf Monate. Für die Kündigung ist eine Frist von unter sechs Wochen optimal. Vergisst der Kunde seine Kündigung, dann sollte der Anschlussvertrag nicht länger als einen Monat laufen. Eine Preisgarantie über ein Jahr erhöht die Sicherheit, dass ein gutes Angebot sich nicht innerhalb kurzer Zeit verschlechtert. Verbraucher, die ganz sicher gehen wollen, holen sich die Angebote von mehreren Portalen und entscheiden dann. Der Vertrag muss nicht unbedingt über ein Portal abschließbar sein. Bei Interesse kann sich jeder Stromkunde auch direkt an den Anbieter wenden.

Tarife von Stromerzeugern vergleichen und sparen

Stromerzeuger

Die Zeiten, in denen die Verbraucher lediglich von ihrem regionalen Stromerzeuger mit Energie beliefert werden konnten, gehören schon seit vielen Jahren der Vergangenheit an. Heute werden Haushalte aus allen Teilen des Landes zuverlässig mit Strom versorgt. Deshalb können Stromverbraucher, ganz gleich übrigens, ob privat oder gewerblich, aus sehr vielen Angeboten auch von alternativen Stromerzeugern den für sie passenden Tarif wählen.

Zahl der Anbieter ist groß

In der Bundesrepublik gibt es zurzeit weit mehr als 1.000 Stromanbieter. Private Stromverbraucher und kleingewerbliche Nutzer werden fast ausschließlich über ein so genanntes Niederspannungsnetz mit der für sie wichtigen Energie versorgt. Die meisten Übertragungsnetze befinden sich im Besitz von lokalen Stromanbietern wie etwa der Stadtwerke. Daneben gibt es in Deutschland die Fernübertragungsnetze. Diese Netze gehören ausschließlich den Energieriesen. Insgesamt vier dieser marktbeherrschenden Riesen gibt es derzeit. Sie heißen RWE, Vattenfall, E.ON und EnBW. Das sind auch die Stromanbieter, die jeweils unter ihrem Konzerndach die Stromerzeugung vereinigen. Sie sorgen gleichzeitig für die Verteilung und die Belieferung der Stromverbraucher mit Energie.

Zugang für alle

Der Zugang zu den Netzen muss für alle Stromerzeuger uneingeschränkt erfolgen. Unterschiede, ob es sich um einen regionalen oder überregionalen Anbieter handelt, dürfen zum Beispiel nicht gemacht werden, um Gleichheit beim Wettbewerb zu gewährleisten. Um diese Gleichheit beim Zugang sorgt sich die Bundesnetzagentur. Für die Gebühren, die für den Zugang von allen Versorgern zu den Netzen zu zahlen sind, setzt sie eine maximale Höhe fest. Diese Gebühr darf der Stromerzeuger, der das entsprechende Netz betreibt, höchstens verlangen. Die Höchstgrenzen für die Entgelte zur Nutzung der Netze sind in der Öffentlichkeit sehr stark umstritten. Festgelegt werden sie unter anderem über eine so genannte Anreizregulierung.

Erhebliche Preisunterschiede

Bei der Gestaltung der Strompreise bestehen deutschlandweit große Unterschiede. Das beweisen immer wieder Analysen von unabhängigen Verbraucherverbänden. So gibt es innerhalb der Bundesrepublik seit Jahren ein Strompreisgefälle. Deutlich spürbar ist dieses Preisgefälle vor allem zwischen den Bundesländern im Osten und denen im Westen. Die Verbraucher etwa in den neuen Ländern zahlen grundlegend mehr für die Versorgung mit Strom durch ihre regionalen Anbieter. Kunden in Westdeutschland dagegen können sich über eine wesentlich preiswertere Versorgung freuen. In den alten Ländern wiederum ist die Energieversorgung durch die regionalen Stromversorger in Frankfurt am Main, Essen und in Stuttgart teurer. Weiter südlich, etwa in München oder Hessen, zahlen Kunden weniger. Die großen Preisunterschiede, die jedes Jahr zwischen den einzelnen Regionen bei der Versorgung festgestellt werden, haben einen einfachen Grund. Dort, wo der regionale Wettbewerb zwischen den einzelnen Versorgern groß ist, sind die Preise für die Kunden moderater. Außerdem sorgen die verschiedenen Entgelte für die Nutzung der Netze und das Wechselverhalten der Stromkunden für bessere Preise.

Strom bleibt teuer

Trotz Wettbewerbs unter den verschiedenen Anbietern ist Strom heute so teuer wie noch nie. Und die Strompreisentwicklung scheint nur eine Richtung zu kennen, die nach oben. Dabei haben die einzelnen Stromerzeuger durch die große Konkurrenz auf dem Markt dennoch viel mehr verschiedene Tarife in ihrem Angebot. Für die Kunden ist dieses Entwicklung von Vorteil, können sie doch so den für sie geeigneten Tarif finden. Dabei können sie sogar wählen, ob sie sich mit billigem Ökostrom versorgen lassen wollen, ob sie auf örtliche Versorger setzen oder ob sie den großen Erzeugern mehr Vertrauen entgegenbringen. Nach Untersuchungen von marktnahen Instituten ist es durch einen Wechsel des Anbieters heute darüber hinaus oft möglich, beim Strom viel Geld zu sparen. Allerdings müssen die Kunden selbst aktiv werden. Fast die Hälfte der Haushalte, so ergaben Analysen, ist noch immer im teuren Grundtarif eines Regionalanbieters. Würden diese Haushalte zu einem anderen Versorger wechseln, sorgt das für Wettbewerbsdruck. So beeinflusst ein Wechsel den Preis letztendlich auch.

Den günstigsten Anbieter finden

Um von den günstigsten Angeboten auf lange Frist zu profitieren, muss bei der Wahl eines neuen Stromversorgers auf einiges geachtet werden. Denn nicht jede der Preisofferten hält auch wirklich, was sie verspricht. Stromerzeuger locken Kunden zum Beispiel mit Tarifen, die bei genauerer Betrachtung alles andere als preiswert sind. Einmalzahlungen im Voraus und großzügige Boni gehören zu den Tricks, mit denen Anbieter Neukunden ködern. Dabei gilt eine Reihe von Rabatten tatsächlich nur für einen begrenzten Zeitraum. Ist dieser abgelaufen, zahlt der Stromkunde dann für die Energie deutlich mehr Geld. Wer sich auf einen Bonus einlässt, sollte also zunächst einmal prüfen, wie hoch der Grundpreis für den gelieferten Strom ist. Außerdem gilt es zu testen, wie lange dieser Bonus läuft und wie sich der Preis nach Ende der Laufzeit entwickelt. Ist der Tarif nach Herausrechnen des Rabatts zu hoch, sollte der Kunde die Finger vom Angebot lassen und sich nach einer Alternative umsehen.

Auf Vertragsgestaltung achten

Günstige Anbieter findet der Stromkunde über die Vergleichsportale im Internet und die integrierten Tarifrechner. Bei den unterschiedlichen Angeboten sollte er auf eine Preisgarantie für mindestens ein halbes Jahr achten. Viele Stromerzeuger setzen auf eine Mindestvertragslaufzeit, um ihr eigenes Risiko zu senken. Verbraucher sollten sich an keine Vertragslaufzeit binden, die länger als ein Jahr ist. Gibt es ein günstigeres Angebot, können sie so schneller reagieren und einen besseren Anbieter finden. Vor dem Vertragsschluss können Kunden außerdem in Erfahrung bringen, ob ihr Anbieter auf Preisänderungen am Strommarkt reagiert und günstige Preise auch an Kunden weitergibt. Tut er das nicht, sollte regelmäßig nach neuen Tarifen Ausschau gehalten werden. Eine Kündigungsfrist, die nicht länger als drei Monate läuft, hilft beim Ausstieg.

Die Pflegetagegeldversicherung (Pflegetagegeld)

Eine Möglichkeit zur privaten Pflegevorsorge ist das Pflegetagegeld. Ansprechpartner für eine solche Versicherung sind private Krankenversicherungen. Hier erhält der Versicherte für jeden Tag, ab Eintreten des Pflegefalls, einen festgelegten Betrag. Dieser Betrag ist nicht an eine bestimmte Art der Pflege gebunden, das Geld kann für einen pflegenden Angehörigen verwendet werden oder aber für einen häuslichen Pflegedienst. Manche Versicherer können aber sehr wohl Unterschiede bei der Höhe machen, indem sie zum Beispiel für die Pflege zuhause weniger zahlen, als für eine stationäre Behandlung.

Will der Versicherte seine Beiträge erhöhen, so ist das je nach Tarif auch ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Verträge können so gestaltet sein, dass der Versicherte im Pflegefall die Beiträge weiterzahlt oder für diese Zeit befreit ist. Eine Beitragsstabilität ist nicht immer gewährleistet, hier kann das Versicherungsunternehmen auch die Beiträge anheben, wenn neue Kalkulationen dies notwendig machen.

Die Einkommenssicherung spielt hier keine unwesentliche Rolle, denn eine Unterbrechung des Vertrages über einen längeren Zeitraum ist in der Regel nicht möglich. Wenn man einen kulanten Versicherer hat, ist vielleicht eine kurze Ausnahme drin. Ansonsten müssen die Beiträge konstant gezahlt werden. Die Leistungen werden vom Versicherer immer tageweise im Pflegefall ausgezahlt, eine Einmalzahlung der Summe ist bei dieser Versicherungsform nicht möglich. Eine Pflegetagegeldversicherung ist daher immer den Einkommensverhältnissen entsprechend zu wählen. Denn bei einer Kündigung erhält der Versicherte die bis dahin gezahlten Beiträge nicht mehr zurück und kann auch später im Pflegefall nichts beanspruchen.

Pflegeversicherung: Der Kinderlosenzuschlag

Der Kinderlosenzuschlag auf den „normalen“ Beitrag zur Pflegeversicherung wurde 2005 eingeführt. Damit setzte der Gesetzgeber eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um, wonach die Erziehungsleistung von Eltern und ihr Beitrag zum Erhalt der Sozialsysteme finanziell honoriert werden müssen. Das bedeutet, dass jedes kinderlose Mitglied der Pflegeversicherungen ab einem Alter von 23 Jahren 0,25 Prozentpunkte mehr Beitrag zahlt.

Beitragssätze ab 2015

Am 1. Januar 2015 erfolgte ein Anhebung der Beiträge von vorher 2,05 Prozent auf 2,35 Prozent. Für Kinderlose kommen noch 0,25 Prozentpunkte dazu, sodass der derzeitige Beitragssatz zur Pflegeversicherung mit Kinderlosenzuschlag 2,60 Prozent beträgt. Da der Arbeitgeber die Hälfte des Grundbeitrages übernimmt, bleibt für den kinderlosen Versicherten ein Beitrag von 1,425 Prozent. Kinderlose Rentner müssen den gesamten Beitrag selbstständig leisten. Dies führt faktisch zu einer Rentenminderung.

Vom Beitragszuschlag ausgenommene Personen

Ausgenommen vom Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung sind kinderlose, vor 1940 geborene Rentner, Leistungsbezieher der Agentur für Arbeit und kinderlose Menschen mit Behinderung.

Zukünftige Entwicklung

In Anbetracht der demografischen Entwicklung wird es in der Zukunft aller Voraussicht nach weitere Beitragserhöhungen geben. Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes II ist für 2017 eine allgemeine Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte geplant. Die zukünftigen Beiträge zur Pflegeversicherung mit Kinderlosenzuschlag fallen entsprechend höher aus.

Pflegetagegeld im Vergleich

War bislang der Pflegebegriff doch mehr auf Einschränkungen der körperlichen Gesundheit begrenzt, findet heute aber wegen der erschreckend großen Zunahme von Altersdemenzen ein Umdenken statt in der Pflegeverordnung. Störungen im Denken und in der Wahrnehmung, Verwirrtheit und Vergesslichkeit können eine Tag- und Nachtpflege notwendig machen. Dabei ist es von nur zweitrangiger Bedeutung, ob auch körperliche Beeinträchtigungen vorliegen. Eine Demenz darf nicht unterschätzt werden. Ist ein demenzkranker Mensch viel alleine können schwere Depressionen auftreten und er kann, bedingt durch Verwirrtheit und Vergesslichkeit, auch zu einer Gefahr für sich selbst werden. Man denke an nicht abgeschaltete Geräte, laufende Wasserhähne, nicht verschlossene Türen, der Witterung nicht angepasste Kleidung, nicht zurückfinden zur Wohnung usw.. Wegen der Angst aufgrund der Erkrankung von anderen Menschen nicht mehr akzeptiert werden zu können, werden die sozialen Kontakte meistens sehr früh abgebrochen. Die dadurch fehlende Zuwendung, die ein Mensch gerade und im Besonderen in dieser Situation benötigt, beeinflusst die Psyche des Kranken nachhaltig.

Natürlich muss jeder Krankheitsfall, ganz gleich wie er geartet ist, individuell betrachtet werden.

Die Frage, ob und wie der pflegebedürftige Mensch noch in der Lage ist, seinen Tag aus eigener Kraft zu bewältigen oder wie groß die Pflegebedürftigkeit ist, muss beantwortet werden. Ein neues Bewertungssystem soll helfen, den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen. Damit eine bessere Differenzierung der Einstufung erfolgen kann, sollen die bislang drei Pflegestufen nunmehr auf fünf Pflegestufen erweitert werden. Eine Pflegeanpassung, individuell auf den Kranken abgestimmt, verursacht Kosten, die sicherlich umgelegt werden. Wie sich eine dadurch entstehende Erhöhung der Beiträge auswirken wird, muss abgewartet werden.

Jeder Pflegebedürftige kann, ausgehend von der festgestellten Pflegestufe, Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten. Die Leistungen sind sehr unterschiedlich, denn es wird unterschieden zwischen Pflegeheimen, professionellem Pflegepersonal, Pflegeeinrichtungen und den pflegenden Angehörigen. Da man bereits beim Ausfüllen des Antrags wissen muss, was denn genau beantragt werden soll, ist es angeraten, schon im Vorfeld Informationen über die individuell in Frage kommenden Leistungen einzuholen. Beratungs- und Informationsangebote der Pflegekassen stehen dem Versicherten hier mit Rat und Tat zur Verfügung. Ebenso erhält man hier Hilfe bei der Suche einem geeigneten Pflegedienst. Ein guter Rat ist es, frühzeitig eine private Pflegevorsorge zu treffen. Eine Möglichkeit ist hier ein Pflegetagegeld Vergleich verschiedener Versicherungen. Eine Versicherung ist die gängigste Absicherung. Der Versicherungsnehmer vereinbart einen vertraglich zu bestimmenden Tagessatz. Dieser Tagessatz wird dann ausgezahlt, wenn für die versicherte Person der Pflegefall eintritt. Das monatlich ausgezahlte Pflegegeld hängt ab von dem gewählten Tagessatz. Zusätzlich ist die Höhe der Leistung bei den meisten Tarifen auch noch nach der Pflegestufe berechnet. Das heisst, bei Pflegestufe I oder II gibt es nur anteilig gezahlte Leistungen. Erst bei der Pflegestufe III wird das volle Pflegetagegeld ausgezahlt.

Aber – nicht jeder kann nach einem Pflegetagegeld Vergleich eine solche Versicherung abschließen. Schon bei Männern und Frauen werden Unterschiede gemacht. Da Frauen häufig älter werden als Männer, also auch länger eine Pflege in Anspruch nehmen könnten, müssen sie für eine zum gleichen Zeitpunkt abgeschlossene Versicherung einen höheren Beitrag bezahlen. Genauso ist es, wenn die zu versichernde Person bereits ein etwas höheres Alter hat. Je älter die Person ist, je höher sind die Beiträge, denn es könnte der Pflegefall schneller eintreten, als bei jüngeren Personen. Gesundheitlich vorbelastete oder bereits kranke Personen haben kaum eine Chance, eine private Pflegetagegeldversicherung abzuschließen. Gesundheitsfragen im Vertrag sind Standard, weil den Versicherern das Risiko zu groß ist. Fazit: Ein junger, gesunder Mensch hat die Chancen auf eine aussichtsreiche private Pflegetagegeldversicherung ohne einen großen Pflegetagegeld Vergleich, ein älterer Mensch sollte sich die Vertragsbedingungen ganz genau durchlesen und, im eigenen Interesse, bei vielen verschiedenen Versicherern einen Pflegetagegeld Vergleich anstellen. Außerdem kann niemand schon bei Abschluss einer Versicherung vorhersagen, was in einigen Jahren sein wird. Vielleicht lebt und arbeitet man dann im z.B. Ausland. Kann man die Versicherung auch dann in Anspruch nehmen? Und wie groß ist der Aufwand, der später betrieben werden muss, um die Pflegebedürftigkeit nachweisen zu können? Nur ein sorgfältiger Pflegetagegeld Vergleich schützt vor unpassenden Verträgen.

Und zu beachten ist, dass die Pflegebedürftigkeit im Verlaufe der Reform sehr viele verschiedene Gesichter haben wird. Bei Demenz oder Pflegestufe 0, bezahlt dann der Versicherer auch? In welcher Pflegestufe wird von der privaten Versicherung welcher Betrag gezahlt werden? Man sollte auch festlegen, welche Pflegestufen man versichern lassen möchte. Empfehlenswert ist es, sich in der Stufe I und der Stufe II auf jeden Fall abzusichern. Zu berücksichtigen ist auch, dass eine dreijährige Wartezeit praktisch bei allen Versicherern üblich ist. Das hängt allerdings auch etwas von der Höhe des Tarifes ab. Tritt ein Pflegefall ein, wollen sich nur wenige Versicherer auf die Einstufung der Pflegekasse verlassen. Sie fordern sehr oft einen Nachweis der Pflegebedürftigkeit durch einen von ihnen beauftragten Arzt und es können ärztliche Atteste, Belege usw. angefordert werden. Deshalb noch einmal der Hinweis: alle Details des Vertrages genau durchlesen, bei Unsicherheiten alles noch einmal genau erklären lassen und vor der endgültigen Unterschrift bei verschiedenen Anbietern einen Pflegetagegeld Vergleich zu machen.

Es ist sehr vieles zu beachten. Bedenken muss aber jeder, dass die Leistungen im Pflegefall, die von der Pflegekasse erbracht werden, nicht ausreichen. Auch wenn dieses Thema für viele noch in weiter Ferne liegt, gilt dennoch der Grundsatz der rechtzeitigen Alters- bzw. Krankheitsvorsorge, weil dann die entsprechenden Situationen einfach besser bewältigt werden können.

Achtung bei privaten Krankenversicherungen: Die übliche Absicherung ist auch bei der PKV nicht ausreichend und deshalb auch für privat Versicherte unbedingt zu empfehlen. Hintergrund ist, dass zur Privaten Krankenversicherung meist nur die gesetzliche Pflegepflichtversicherung angeboten wird und keine geupgradet Version.

Die Auslandskrankenversicherung – ein Muss für jeden Urlaub

Wenn die große Sommerurlaub-Reisewelle vor der Tür steht, ist neben der Vorfreude auf die sonnigen Urlaubstage auch die Zeit, über das Thema Sicherheit auf der Reise nachzudenken. Neben dem Check des Pkw und der Reiseapotheke ist auch die Prüfung einer Auslandskrankenversicherung ein wichtiger Faktor in der Urlaubsvorbereitung. Dies sieht auch die Stiftung Warentest so und hat unter dem Titel „Nicht teurer als ein Frühstück“ in der Ausgabe 06/ 2014 der Zeitschrift Finanztest wieder sämtliche Auslandskrankenversicherungen überprüft und bewertet.

Dabei wurde besonderer Wert auf die Leistung eines medizinisch sinnvollen Krankenrücktransports gelegt. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Rücktransport nur auf einer medizinisch notwendigen Basis enthalten. Warum ist dieser Unterschied so wichtig? Ein medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport wird schon dann durchgeführt, wenn durch die Verlegung des Patienten in die Heimat eine größere Chance auf Besserung besteht. Die medizinische Notwendigkeit hingegen, ist heutzutage in Europa nicht mehr gegeben, denn in sämtlichen Reiseländern ist die Krankenversorgung zu gut strukturiert, dass niemand mehr notwendigerweise ausgeflogen werden muss. Wenn Sie also im Falle des Falles ein sicheres Rücktransport-Ticket in der Tasche haben wollen, ist die Auslandskrankenversicherung für Sie ein Muss.

Neben dem Krankenrücktransport übernimmt die  Auslandskrankenversicherung die Kosten der ambulanten ärztlichen Behandlung im Ausland und die Kosten der stationären Aufnahme im Krankenhaus. Ebenso die Kosten für eine schmerzstillende Zahnbehandlung. Gerade für Familien mit Kindern, bei denen doch oft ein Bauchweh oder ein kleines Fieber die Urlaubsfreude trüben kann, ist es beruhigend zu wissen, dass der Besuch beim ortsansässigen Arzt von der Auslandskrankenversicherung übernommen wird.

Im Test der Zeitschrift Finanztest wird auch speziell darauf hingewiesen seine Auslandskrankenversicherung immer wieder zu erneuern, da die Versicherungsbedingungen Jahr für Jahr verbessert werden und es deshalb wichtig ist seine Verträge immer wieder auf diese neuen Versicherungsbedingungen anzupassen.  Dies geht nur mit der Stornierung des alten und dem Abschluss eines neuen Vertrages.

Grundsätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer Jahres-Auslandskrankenversicherung, die es für die ganze Familie schon für ca. 27,- € gibt. Damit sind alle Familienmitglieder an sämtlichen Tagen des Jahres weltweit auf allen Reisen abgesichert – egal, ob die ganze Familie zusammen oder jeder einzeln auf Reisen geht. Bei diesem Preis-Leistungs-Verhältnis erübrigt sich die Diskussion ob so eine Versicherung sinnvoll ist, denn der Wert der Leistungen liegt klar auf der Hand. Die Angebote zu einer Auslandskrankenversicherung sind sehr vielfältig, so hat die Stiftung Warentest über 80 Anbieter überprüft und bewertet.

Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen

Eine Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen ist bei einem privaten Versicherer kaum zu bekommen. Anders als die staatliche Pflegeversicherung, in die jeder Arbeitnehmer einzahlt, hat die sogenannte Pflegezusatzversicherung verschiedene Stufen der Auszahlung, nämlich Pflegerente, Pflegekosten und Pflegetagegeld. Wer einen Vertrag abschließt, muss sich bereits im Vorfeld für eine der Varianten entscheiden. Eine Pflegezusatzversicherung besitzt aber noch einige andere Unterschiede, die tiefgreifend sind und deutlich machen, dass die Pflege in Deutschland äußerst kompliziert berechnet wird. Für den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung zählen Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen ebenso wie das Einkommen. Die statistischen Erhebungen haben gezeigt, dass Frauen länger leben, deutlich öfter Pflege benötigen und im Alter ein geringeres Einkommen haben als Männer. Frauen müssen daher früher anfangen in eine Pflegezusatzversicherung einzuzahlen. Aber auch für junge gesunde Menschen gibt es keine Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen, bei bestimmten Vorerkrankungen wird die Versicherung einen Vertrag ablehnen, weil ihr das Risiko zu hoch erscheint, dass eine bestimmte eingezahlte Summe nicht erreicht werden kann und der Verlust vorprogrammiert ist. Eine Wartezeit von drei Jahren ist fast immer üblich, nur bei Unfällen entfällt diese Wartefrist.

Genau vergleichen spart Ärger und Geld

Die Versicherungsbedingungen sind unterschiedlich, und es lohnt sich, genau zu vergleichen, wie die Konditionen aussehen. Das fängt schon bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit an. Nicht immer wird die Einstufung der Pflegekasse akzeptiert. Einige Versicherer verlangen in diesem Fall einen enormen Aufwand, wie zum Beispiel eigene ärztliche Untersuchungen, der sich vermeiden lässt, wenn die Bedingungen im Vorfeld genau geprüft werden. Sobald der Pflegefall eintritt, kann die Zusatzversicherung in Anspruch genommen werden. Wer sich bei Vertragsabschluss für ein Pflegetagegeld entscheidet, hat als Ansprechpartner die privaten Krankenversicherungen. Für jeden Tag, an die Pflege notwendig ist, zahlt die Versicherung einen festgelegten Betrag, der zur freien Verwendung bestimmt ist. Davon kann also eine private Pflegekraft bezahlt werden, sie gilt für den häuslichen Pflegedienst oder auch für Angehörige, die die Pflege übernehmen. Während der Laufzeit der Pflegeversicherung ist ohne Gesundheitsfragen eine Erhöhung der Beiträge möglich. Das empfiehlt sich immer dann, wenn das Einkommen dauerhaft stabil bleibt, grundsätzlich sollten die monatlichen Beiträge den Einkommensverhältnissen angepasst sein. Die gesetzliche Pflegekasse sorgt nur für die Grundleistungen, was besonders bei einer Heimunterbringung problematisch werden kann. Deshalb ist es wichtig, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, um für das Alter vorzusorgen. Eine Einmalzahlung der gesamten Summe, um sich beispielsweise in ein Heim oder eine betreute Wohngruppe einzukaufen, ist nicht möglich.

Absicherung für Pflegefall

Mit einer Pflegekostenversicherung wird die monatliche Belastung deutlich niedriger ausfallen. Allerdings gilt es auch hierbei einiges zu beachten. Die Versicherung zahlt einen monatlichen Zuschuss zu den tatsächlich angefallenen Pflegekosten. Sollten Angehörige die Pflege übernommen haben, wird es schwierig, denn sie haben kaum die Möglichkeit, genaue und wirtschaftliche Abrechnungen vorzulegen. Wer sich bei Vertragsabschluss für diese Art der Vorsorge entschieden hat, sollte einen häuslichen Pflegedienst oder die Heimunterbringung in Erwägung ziehen. Hier werden die Kosten genau abgerechnet und sind für die Versicherer nachvollziehbar. Die Zuschüsse der Pflegekostenversicherung sind auf einen bestimmten jährlichen Betrag beschränkt, dennoch erleichtern sie die finanziellen Aufwendungen, die monatlich aufgebracht werden müssen. Eine Erhöhung der Beiträge und damit der Zuschüsse für den Pflegefall ist kaum möglich, Erhöhungen orientieren sich an der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Versicherte muss auch im Pflegefall die monatlichen Beiträge weiter zahlen. Bei fast allen Pflegezusatzversicherungen ist es unbedingt notwendig, die Beiträge pünktlich zu zahlen und auch keine Kündigung vorzunehmen. Die bis dahin gezahlten Beiträge werden nicht zurückerstattet, und es können im Pflegefall auch keine Leistungen beansprucht werden.

Sinnvolle Vorsorge für den Ernstfall

Mit der Pflegerente bietet sich eine weitere Möglichkeit der Vorsorge durch Lebensversicherer, wobei die Rente ausgesprochen flexibel eingesetzt werden kann. Sie wird abhängig von der Pflegestufe gezahlt, die Art der Pflege spielt in diesem Fall keine Rolle. Experten raten dazu, eine Pflegezusatzversicherung unbedingt für Pflegestufe II und I abzuschließen, damit ist die Betreuung im Pflegefall gewährleistet. Die Pflegerente besitzt einige Besonderheiten, die sie von den anderen Formen der Zusatzversicherungen abhebt. So ist es hier möglich, die gesamte Summe in einer Einmalzahlung zu erhalten, damit wäre der Einkauf in eine betreute Wohngruppe oder ein Pflegeheim abgedeckt. Sobald der Pflegefall eintritt, entfällt die Beitragszahlung, auch eine Unterbrechung der Vertragslaufzeit ist möglich. Im Fall einer Kündigung erhält der Versicherte allerdings nur einen kleinen Teil der Beiträge nach einer mehrjährigen Wartezeit zurück. Auch diese Art der Pflegeversicherung kann nicht ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden, es besteht ebenfalls eine Wartefrist, bis die Versicherung in Anspruch genommen werden kann, dann ist sie jedoch sehr flexibel und kann für pflegende Angehörige ebenso eingesetzt werden wie für einen Pflegedienst oder eine Heimunterbringung.

Pflege gezielt in Anspruch nehmen

Sobald jemand pflegebedürftig wird, springen meist die Kinder ein, um den Angehörigen zu betreuen. Viel zu selten jedoch werden Anträge gestellt, um die gesetzliche Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Die private Pflegezusatzversicherung ist ein festes Fundament, auf dem die Vorsorge für den Pflegefall ruht. Auch wenn eine solche Pflegeversicherung nicht ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden kann, ist es gerade für junge Menschen wichtig, bereits frühzeitig daran zu denken.

Warum die Pflegereform notwendig ist

Die Lebenserwartung der Menschen steigt und ältere Menschen sind häufiger von Krankheiten geplagt, die es erfordern, dass sie Hilfe an ihrer Seite haben, um den Alltag bewältigen zu können.

In welcher Höhe Leistungen von der Pflegekasse bewilligt werden, ist bisher in erster Linie von der zugeordneten Pflegestufe abhängig. Diese wird auf der Grundlage eines so genannten Pflegetagebuches ermittelt, das von den Pflegenden zu führen ist und für das Gutachten des medizinischen Dienstes der Pflegekasse eine wichtige Rolle spielt. Dabei wird die tatsächliche Zeit für den Aufwand zu Grunde gelegt, die bei wesentlichen, täglichen Verrichtungen des Kranken für die Pflege aufgewendet wird. Bereiche sind zum Beispiel Hilfe im Haushalt, Körperhygiene, Mobilität. Hier blieb bisher der Aspekt von psychischen Problemen und sozialer Integration sowie Kommunikation mehr oder weniger außen vor. Gerade die Demenz ist sehr weit verbreitet und wird noch stärker Berücksichtigung in der Pflegeversicherung finden. Besonders pflegende Angehörige und ältere Menschen mit geistiger Verwirrung sollen hier von der Reform profitieren. Aber auch ausländische Pflegekräfte sollen es leichter haben, ebenso wie der grundsätzliche Mangel an Pflegefachkräften in Deutschland in Angriff genommen werden muss, mit größeren Anreizen und verbesserten Ausbildungschancen.

Da die Zahl der pflegenden Angehörigen nicht gerade niedrig ist, diese aber große Probleme mit der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf haben, soll auch hier eine wesentliche Entlastung über eine Arbeitszeitverkürzung mit gleichzeitiger Lohnverringerung geschaffen werden. Zunächst soll eine Kürzung der Arbeitzeit um die Hälfte, begrenzt auf zwei Jahre, möglich sein. Während dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer dann nur 75 Prozent seines Gehaltes.

Pflegepersonal ist Mangelware in Deutschland. Das ist eigentlich nichts Neues. Auch ist nicht neu, dass sich viele ausländische Pflegekräfte um die Belange der kranken Menschen kümmern. Diese Pflegekräfte hatten aber bisher einen großen bürokratischen Aufwand zu bewältigen, um ihre Pflegedienstleitung überhaupt in Deutschland anbieten zu können. Das soll mit der Pflegereform 2011 vereinfacht werden. Auch die Attraktivität für Pflegeberufe soll gesteigert werden. Förderung im Bereich des Ausbildungswesens und verbesserte Arbeitsbedingungen für Pflegepersonal stehen bei der Reform im Vordergrund. Denn Pflege ist nicht nur ein rein wirtschaftlicher Aspekt, auch die persönliche Beziehung zwischen Pflegepersonal und Hilfebedürftigem spielt eine Rolle. Durch Überlastung und Fachkräftemangel wird die Pflege zu einer lästigen Routine, bei der Zuwendung und Freundlichkeit auf der Strecke bleiben müssen. Und gerade das ist doch in allen Berufen, die sich so intensiv mit dem Menschen beschäftigen, sehr wichtig. Auch hier will die Reform anknüpfen.

Neue Wege in der Beitragszahlung sind ein weiterer Aspekt der Pflegereform 2011. Ein höherer Pflegebedarf, aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung, erfordert auch höhere Beiträge in der Pflegeversicherung. Es ist angedacht, dass jeder Versicherte zukünftig einen gewissen Betrag in eine zusätzliche, private Absicherung einzahlt und das sogar verpflichtend. Eine Beteiligung von Seiten des Arbeitgebers, wie bei der regulären Einzahlung bisher, ist hier nicht vorgesehen.

Bausparvertrag vorfinanzieren – sinnvoller Weg zum Eigenheim?

Der Bausparvertrag ist seit über 90 Jahren ein wichtiger Bestandteil einer Baufinanzierung. Über ein Bausparkollektiv sichern sich Bausparer nach gewissen Ansparzeiten entsprechende Bauspardarlehen. In Hochzinszeiten lag dieser, je nach Tarif, bei 3,9 %. Derzeit leiden die Bausparkassen unter dem aktuellen Niedrigzinsniveau. Dennoch bieten die Bausparkassen heute sehr interessante Vorfinanzierungsmodelle an. Wenn Sie sofort bauen und nicht auf die Zuteilung des Bausparvertrags warten möchten, können Sie überlegen, ob Sie den Bausparvertrag vorfinanzieren lassen.

Mit einem Bausparvertrag auf der sicheren Seite

Die Verwendung eines Bauspardarlehens ist deshalb sinnvoll, weil das Darlehen einerseits einen unveränderlichen Zins beinhaltet und während der Tilgungsphase jederzeit kostenfrei Sondertilgungen in beliebiger Höhe vorgenommen werden können.

Die Darlehensnehmer müssen sich darüber keine Sorgen machen, sollten die Zinsen zwischenzeitlich kräftig steigen, dass die monatlichen Zins- und Tilgungsrate einem sprichwörtlich über den Kopf wächst.

Finanzierungsmodelle mit integriertem Bausparvertrag sind beliebt

Hier ist die Grundidee einfach. Der Bausparer erhält ein Darlehen für sein Immobilienvorhaben. Dieses besteht aus einer Kombination mit einem Bausparvertrag. Das Konzept sieht so aus, dass die Bausparkasse das Bauspardarlehen vorfinanziert. Diese Produktkombination aus dem vorfinanzierten Darlehen und dem späteren Bauspardarlehen bietet jedem Darlehensnehmer ein hohes Maß an Sicherheit. Vom ersten bis zum letzten Tag wird sich die Zins- und Tilgungsrate nicht mehr verändern.

Unter dem Strich sollten Sie eine Rechnung aufmachen und schauen, wie viel insgesamt für das Darlehen während der gesamten Laufzeit aufgewendet wird. Kombiprodukte, wie zuvor beschrieben, können unter dem Strich etwas teurer sein. Bedenken Sie, dass diese Variante Ihnen die höchstmögliche Sicherheit bietet und die vorhandene Kreditrate niemals durch Zinserhöhungen beeinflusst werden kann. Zinssicherheit vor Kostenersparnis.

Die Pflegegeldversicherung

In jungen Jahren machen sich die wenigsten Menschen Gedanken darüber, dass sie im Alter einmal pflegebedürftig sein könnten. Außerdem vertrauen sie auf die gesetzliche Pflegeversicherung, die im Eventualfall Leistungen der Pflege übernehmen soll. Doch liest man den Bericht der Bundesregierung, zu dem sie per Gesetz alle drei Jahre verpflichtet ist, schleichen sich Zweifel ein, ob die gesetzliche Vorsorge ihren Auftrag auch noch in 20 oder 30 Jahren umfassend ableisten kann. So wird beispielsweise im letzten Bericht der Bundesregierung zwar auf die demografische Entwicklung, nicht aber auf die damit verbundenen Kosten, eingegangen.

Demnach steigt die Zahl der pflegebedürftigen Personen bis zum Jahr 2040 auf rund 3,4 Millionen. Die Tatsache, dass zwar die Steigerung der Pflegebedürftigen, nicht aber die Entwicklung der Beitragssätze und der Ausgaben benannt wird, lässt darauf schließen, dass nach wie vor keine Problemlösung für die umlagenbasierte Sozialversicherung in Aussicht steht. Laut Bundesregierung sei es angeblich nicht möglich langfristige Finanzprognosen anzustellen. Die Missstände bei der Pflege bedürftiger Menschen sind demnach zu diskutieren und eine Reformierung des gesamten Systems ist nötig.

In diesem Prozess gilt es den Pflegebegriff neu zu definieren und den veränderten Bedingungen wie beispielsweise einer Zunahme der Altersdemenz Rechnung zu tragen. Ebenfalls nicht unbeachtet bleiben darf die Tatsache, dass Kinder und deren Ehepartner im Rahmen des Elternunterhalts sowohl für ihre eigenen Eltern als auch für die Schwiegereltern unterhaltspflichtig sind. Unter diesen Vorzeichen ist es notwendig, über die eigene Versorgung in Form einer privaten Pflegegeldversicherung nachzudenken, und Informationen über deren Leistungsfähigkeit einzuholen.

Interessierten stehen drei Modelle zur Verfügung, die jeweils über verschiedene Vor- und Nachteile verfügen. So stehen das Pflegetagegeld, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerente zur Auswahl. Unterschieden werden dabei Tarife für Männer und Frauen, da Frauen statistisch gesehen, häufiger Pflege als Männer in Anspruch nehmen und zudem oft über ein niedrigeres Einkommen verfügen. Damit verbunden ist, dass Frauen höhere Beiträge akzeptieren müssen und eine Pflegegeldversicherung so früh wie möglich eingegangen werden sollte.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei einem höheren Eintrittsalter auch höhere Beiträge anstehen, da seitens des Versicherers mit einem früheren Leistungsfall gerechnet wird. Eine dreijährige Wartezeit bis zum Leistungsanspruch ist üblich, allerdings kann es bei einer unfallbedingten Pflege Ausnahmeregelungen geben. Nicht zu vergessen ist der Gesundheitszustand der zu versichernden Person und so müssen kranke oder vorbelastete Antragsteller bei einer privaten Pflegegeldversicherung auch mit einer Ablehnung rechnen. Demnach haben jüngere gesunde Personen die besten Voraussetzungen, um eine private Pflegeversicherung zu einem annehmbaren Preis einzugehen.

In jedem Fall müssen die Vertragsbedingungen eingehend studiert und eventuelle private Veränderungen wie etwa ein Umzug ins Ausland berücksichtigt werden. Des Weiteren gilt es den Leistungsumfang wie beispielsweise bei Altersdemenz genauestens abzuklären und natürlich müssen die in den Pflegestufen seitens der Pflegegeldversicherung gezahlten Beträge kalkuliert werden. Besonders empfehlenswert ist es, dass man sich zumindest für die Pflegestufen I und II absichert. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, ob die aktuellen persönlichen Einkommensverhältnisse eine ununterbrochene Beitragszahlung zulassen, denn Unterbrechungen bei der Zahlung der monatlichen Beiträge sind meist nur kurzfristig oder gar nicht möglich. Sollte die Pflegegeldversicherung gekündigt werden müssen, gehen alle geleisteten Zahlungen verloren.

Besonders wichtig ist die Kulanz des Pflegeversicherers und welche Nachweise im Pflegefall erbracht werden müssen. Nicht immer erkennen Versicherer die Einstufung der gesetzlichen Pflegekasse an. In diesen Fällen können Gutachten zur Pflegebedürftigkeit durch einen Arzt, der mit der privaten Pflegeversicherung zusammenarbeitet, ärztliche Atteste oder Belege zur Bedingung für die Leistungserbringung gemacht werden. Wer diese Punkte bei der Auswahl seiner privaten Pflegegeldversicherung berücksichtigt, sichert sich gegen eventuelle Fehlbeträge hervorragend ab.

Auch wenn Verwandte und Kinder im Bedarfsfalle gern für die Pflege der Angehörigen und Eltern aufkommen, setzt oft ab einem gewissen Grad die finanzielle und menschliche Überforderung ein. Obwohl die Meisten wissen, dass eine Pflegeversicherung und auch der Anspruch auf Beratung existiert, wird oft aus Unwissenheit auf diese verzichtet. Über Pflegemodelle, welche aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und einer zusätzlichen privaten Pflegeversorgung bestehen, wird in der Öffentlichkeit eher selten informiert. Deshalb lohnt es sich umso mehr, schon in frühen Jahren die eigene Situation zu beleuchten, und durch entsprechende Maßnahmen vorzubeugen.

Auch wenn die Vielzahl der Angebote und der Tarife zunächst verunsichert, lohnt sich das Einholen von Informationen und eine Entscheidung kann in Ruhe getroffen werden. Vor allem, wenn aktuell Pflegebedürftige aus eigener Kraft versorgt werden, sollte geprüft werden, inwieweit Ansprüche aus der Pflegeversicherung bestehen, denn durch finanzielle Zuwendungen kann die Situation erheblich entspannt werden. Interessant sind in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten, als Angehöriger einen Pflegekurs zu belegen. In diesen Kursen lernt der Pflegende die Gesamtsituation besser zu händeln und mit der psychischen Belastung umzugehen.

Zu bedenken bleibt auch, dass durch eine gute private Pflegegeldversicherung im Eventualfall ein ansprechendes Alten- oder Pflegeheim ausgesucht werden kann. Ein gutes Ambiente sowie professionelles und liebevolles Pflegepersonal sind natürlich kostenintensiv, doch mit einer entsprechenden privaten Pflegegeldversicherung erschwinglich. Auch wenn dieser Schritt nur ungern gemacht wird, beruhigt es doch zu wissen, dass die Pflegebedürftigen in guten Händen sind.