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Dreifache Leistung aus der Haftpflichtversicherung

Für ihre Kunden erbringt die Haftpflichtversicherung Leistungen auf drei verschiedene Arten. Sie prüft zunächst die Haftungsfrage. Erst danach erbringt sie eine Geldleistung an den Geschädigten oder lehnt unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten ab. Sie erfüllt damit zugleich eine Rechtsschutzfunktion.

Komplizierte juristische Sachverhalte

Das Haftungsrecht in Deutschland ist nicht einfach zu verstehen. Grundsätzlich haftet ein Mensch nur bei Verschulden, also wenn ihm Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Schon kleine Nachlässigkeiten gelten als einfache Fahrlässigkeit. Es gibt aber auch Fälle, in denen das Gesetz eine Haftpflicht ohne Verschulden vorsieht, zum Beispiel als Hundehalter oder Gebäudeeigentümer. Gut, wenn der Versicherungsnehmer die Experten der Versicherung an seiner Seite hat und die zuerst einmal klären, ob er für einen Schaden überhaupt verantwortlich ist. Das Gesetz trifft dazu nur sehr allgemeine Regelungen. Die vielen unterschiedlichen Praxisfälle landen nicht selten vor Gericht. Ein beliebtes Thema ist etwa die Aufsichtspflicht über Minderjährige. Das bekannte Baustellenschild „Eltern haften für ihre Kinder“ ist inhaltlich Unsinn, denn Eltern haften nicht für ihre Kinder, sondern nur für sich selbst – aber nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzen. Wie weit diese Pflicht geht, ist umstritten. So wurde gerichtlich entschieden, dass Eltern ein dreijähriges Kind nicht zur Toilette begleiten müssen und deshalb auch nicht haften, wenn das Kind die Toilette unter Wasser setzt. Einen solchen Prozess bezahlt die Familienhaftpflicht.

Auf ausreichende Deckungssummen achten

Kommt die Schadenabteilung der Haftpflichtversicherung zu dem Ergebnis, dass die Forderungen des Geschädigten sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach berechtigt sind, leistet sie eine entsprechende Zahlung und schützt so das Vermögen ihres Versicherten bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Hier bietet die Haftpflichtversicherung Leistungen von mehreren Millionen Euro. Hohe Deckungssummen sind sinnvoll, denn das Gesetz sieht eine unbegrenzte Haftung des Schädigers vor, mit seinem gesamten Vermögen und allem, was er in Zukunft verdienen wird. Schwere Personenschäden sind zwar glücklicherweise selten, aber wenn es dazu kommt, wird es sehr teuer. Pflegekosten von 30.000 Euro im Monat sind bei querschnittsgelähmten Patienten mit Beatmungspflicht keine Seltenheit. Auch Umweltschäden durch auslaufendes Heizöl gehen richtig ins Geld.

Passiver Rechtsschutz bei überzogenen Forderungen

Sind die Ansprüche des Geschädigten generell unberechtigt oder zu hoch, erbringt die Haftpflichtversicherung Leistungen nach Art einer Rechtsschutzversicherung. Sie weist die Forderungen ganz oder teilweise ab. Vielleicht reicht dazu schon ein einfacher Brief an den Geschädigten, mit dem die juristische Wertung des Sachverhalts erklärt wird. Vielleicht kommt es aber auch, wie im Fall der überschwemmten Toilette, zum Prozess. Dann zahlt die Privathaftpflichtversicherung für Gerichts- und Anwaltskosten, Sachverständige und dergleichen. Man nennt dies passiven Rechtsschutz. Eine Rechtsschutzversicherung wird dadurch aber nicht überflüssig, denn sie deckt zusätzlich den aktiven Rechtsschutz, also die Verfolgung eigener Ansprüche ab.