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Termingeld

Wer etwas Kleingeld übrig hat, entscheidet sich oft für eine kurze Einlage bei der Bank. Termingeld gehört zu den kurz- bis mittelfristigen Anlagen und bietet in der Regel eine attraktive Verzinsung. Die Laufzeit beträgt mindestens einen Monat. Während dieser Laufzeit ist das Termingeld für den Anleger nicht verfügbar und gilt aus diesem Grund rechtlich als Kapitalanlage. Nach Ablauf der Laufzeit muss der Anleger in der Regel kündigen, ansonsten wird die Termineinlage automatisch verlängert, und zwar um die vorherige Laufzeit. Die vorher angefallenen Zinsen, werden dann mitverzinst. Obwohl Termingelder mit einer vergleichsweise kurzen Laufzeit aufwarten, gelten sie aufgrund der häufigen Verlängerungen oft als mittel- oder langfristige Geldanlage. Dabei sollten sie aufgrund des Zinsnachteils nicht lange gehalten werden, sondern bieten sich gut für kurzfristige Einlagen, die nach kurzer Zeit wieder für Konsum genutzt oder in eine längerfristige Anlage umgeschichtet werden. Wie fast alle Bankguthaben unterliegen Termingelder der gesetzlichen Einlagensicherung – und sind damit eine sichere Kapitalanlage.

Arten von Termingeld

Zwei Arten von Termingeldern können unterschieden werden: Festgeld oder Kündigungsgeld. Bei ersterem wird eine feste Laufzeit vereinbart. Die Einlage wird zum Ablauf der Laufzeit fällig, und kann dann nach Ansprache verlängert oder als Sichteinlage (reguläres Guthaben auf dem Konto) weitergeführt werden. Der Zinssatz wird vorher vereinbart und bleibt über die gesamte Laufzeit gleich – ungeachtet dessen, wie sich der Markt entwickelt. Möchte man vorher kündigen, geht dies meist mit hohem Zinsverlust einher. Bei Kündigungsgeldern legt man eine Kündigungsfrist fest – also ein bestimmter Zeitraum, in dem gekündigt werden kann. Möchte man also als Kunde über seine Einlage bestimmen, muss man zunächst kündigen und dann die Kündigungsfrist abwarten. Da diese Art der Kapitalanlage keine bestimmte Laufzeit hat, sind die Zinsen in der Regel variabel und ändern sich je nach Marktlage. Wird die Einlage gekündigt, verwandelt sich das Termingeld in eine Festgeldeinlage. Diese haben meist einen vorher vereinbarten Festzins. Egal ob Festgeld oder Kündigungsgeld – erst am Tag der Fälligkeit erhält man seine Zinsen. Es gilt außerdem: Bei den meisten Banken sind 5000 Euro der Mindestbetrag für die Geldanlage in Kündigungs- oder Festgeldern.