Rund 2.000 Euro zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung heute bei Vorliegen des höchsten Pflegegrades. Die Kosten für einen Heimplatz können deutlich darüber liegen. Die Pflegeversicherung kommt ohnehin nur für die pflegerischen Leistungen auf. Miete, Verpflegung und Betreuung sind aber teurer als der Alltag in der eigenen Wohnung. Sozialleistungen gibt es nur bei Bedürftigkeit. Eigene Einkünfte müssen eingesetzt, Vermögen verwertet werden. Wenn das Eigenheim, als Altersvorsorge gedacht, zur Finanzierung der Kosten des Pflegeheims verkauft werden muss, ist das eine böse Überraschung. Aber auch das Wissen, dass die eigenen Kinder zum Elternunterhalt herangezogen werden und für die Pflege zahlen müssen, beruhigt nicht gerade in einer ohnehin schon belastenden Situation. Private Vorsorge ist umso günstiger, je früher sie startet. Sie wird sogar teilweise staatlich bezuschusst.
Die Pflegetagegeld-Versicherung als flexibelste Alternative
Unter den drei gängigen Modellen Pflegerente, Pflegekosten und Pflegetagegeld raten Experten häufig zur dritten Möglichkeit. Dafür gibt es gute Gründe. Am wichtigsten ist die hohe Flexibilität der Tagegeldversicherung. Sie zahlt zwar nur im Pflegefall, also nicht bei Erreichen eines definierten Alters oder im Todesfall, dann aber unabhängig von den tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Die Tagessätze bzw. Monatsbeträge stehen nach Pflegegraden gestaffelt fest. Das erleichtert die Abrechnung, denn Sie müssen keine Kostennachweise erbringen. Das Pflegetagegeld wird zur freien Verfügung ausgezahlt. Sie können es Verwandten für deren Pflegeleistungen zustecken oder selbst behalten, wenn die Pflegekosten anderweitig gedeckt sein sollten. Die Pflegetagegeld-Versicherung ist deshalb besonders interessant, wenn in der Familie genug Rückhalt gegeben ist, sodass sie damit rechnen, im Alter keine professionelle Pflege zu benötigen.
„Pflege-Bahr“: Staatliche Förderung für die Pflegetagegeldversicherung
Walter Riester (SPD) hat es vorgemacht, Daniel Bahr (FDP) eiferte ihm nach, wenn auch mit weit geringerem Bekanntheitsgrad. Bahr war 2012 Gesundheitsminister, als unter seiner Federführung die staatliche Förderung der privaten Pflegeversicherung konzipiert wurde. Zunächst war sie nach dem Vorbild im Bereich der Altersversorgung als Pflege-Riester bekannt, erst mit der Einführung im Folgejahr setzte sich die Bezeichnung Pflege-Bahr durch.
Fünf Euro im Monat vom Staat
Gefördert werden Pflege-Tagegeldversicherungen oder entsprechende Verträge mit monatlichen Leistungen mit fünf Euro Zuschuss zum Monatsbeitrag. Dafür muss das gewählte Produkt aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss die Pflege-Tagegeldversicherung gewisse Mindestleistungen vorsehen. Das sind nach der Umstellung des Sozialgesetzbuchs von Pflegestufen auf Pflegegrade 60 Euro bei Pflegerad 1 und 600 Euro beim höchsten Pflegegrad 5. Gleichzeitig gibt es aber auch eine Höchstgrenze, die durch die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung bei Vertragsabschluss bestimmt wird. Zum anderen muss der privat zu entrichtende Pflegeversicherungsbeitrag ohne Zuschuss mindestens zehn Euro im Monat betragen.
Versicherer haben keine Wahl
Die Versicherer achten darauf, förderungsfähige Verträge anzubieten. Dazu müssen sie aber eine Reihe von Kröten schlucken. Es besteht faktisch ein Annahmezwang. Leistungsausschlüsse oder Beitragszuschläge aufgrund von Vorerkrankungen sind verboten. Nur derjenige, der schon Pflegeleistungen bezieht, kann sich nicht mehr versichern. Auch Kinder und Jugendliche unter 18 bleiben außen vor. Mit dem Verbot von Risikozuschlägen hängt der Beitrag neben den gewählten Leistungen nur noch vom Eintrittsalter des Versicherten ab. Geförderte Policen können damit speziell für Menschen mit bestehenden Erkrankungen interessant sein. Junge, gesunde Kunden treffen aber mit einem nicht geförderten Vertrag möglicherweise die bessere Wahl. Die Versicherer sprechen von einer negativen Risikoselektion, wenn ein Tarif ohne Risikozuschläge verstärkt von Interessenten mit höherem Pflegerisiko gewählt wird. Die Versicherer kalkulieren individuell, ein Preisvergleich lohnt also in jedem Fall. Bei geförderten Verträgen gelten Höchstbeträge für die Abschlusskosten, zum Beispiel Vertreterprovisionen, (zwei Monatsbeiträge) und für die Verwaltungskosten (10 % des Beitrags). Wichtig für die Förderfähigkeit sind außerdem eine Begrenzung der Wartezeit, bevor die ersten Leistungen beansprucht werden können, auf maximal fünf Jahre, sowie die Möglichkeit, den Vertrag bei finanziellen Schwierigkeiten für bis zu drei Jahre ruhen zu lassen.
Bild: Bigstockphoto.com / eamesBot