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Keine Drohne ohne Versicherung: Multicopter richtig versichern

Scherben bringen zwar sprichwörtlich Glück, aber für Drohnen gilt das nicht. Landet ein Multicopter, wie die beliebten Fluggeräte korrekt heißen, unsanft oder stürzt ab, kann es für den Eigentümer teuer werden. Dabei geht es nicht nur um den Schaden am Gerät und einer eventuell montierten Kamera. Im schlimmsten Fall werden Menschen getroffen, und schwere Gesundheitsschäden sind die Folge. Der Gesetzgeber schreibt deshalb eine Haftpflichtversicherung zwingend vor.

Kein Spielzeug, sondern Luftfahrzeug

Die Versicherungspflicht für Drohnen ergibt sich aus dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Denn Multicopter sind Luftfahrzeuge und fallen damit schon seit 2005 unter den § 43 LuftVG. Genau wie bei Autos gilt: Wer eine besondere Gefahrenlage für die Allgemeinheit schafft, muss für Schäden, die dadurch entstehen, haften. Und zwar sogar dann, wenn den Halter der Drohne keinerlei Verschulden trifft (§ 33 LuftVG), zum Beispiel wenn der Akku überraschend ausfällt. Damit der Geschädigte nicht leer ausgeht, wenn beim Verantwortlichen nichts zu holen ist, wird die im Gesetz verankerte verschärfte Haftung mit einer Versicherungspflicht gekoppelt. Diese gilt unabhängig von anderen Vorschriften wie Aufstiegsgenehmigung, Sachkundenachweis und Kennzeichnungspflicht. Ausgenommen sind lediglich Spielzeuge, die nur in Innenräumen verwendet werden.

Privathaftpflicht reicht meist nicht

Zwar schließen wenige moderne Privathaftpflichtversicherungen (PHV) den privaten, nicht gewerblichen Gebrauch von Drohnen mittlerweile ein, aber Markstandard ist das nicht. Üblicherweise sind Schäden, für die der Kunde als Halter oder Nutzer motorgetriebener Flugmodelle verantwortlich ist, in der PHV vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit ist diese Vertragsgestaltung verständlich – die Drohne ist ein besonderes Risiko, und dafür soll nur der zahlen, den es auch betrifft. Die Versicherer haben in ihrem Produktprogramm deshalb Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen, die entweder als separater Vertrag oder als Erweiterung der PHV abgeschlossen werden können. Achten Sie auf eine ausreichende Deckungssumme. Bleibt ein Verletzter dauerhaft pflegebedürftig oder kann nicht mehr in seinem Beruf arbeiten, erreichen die Ersatzforderungen schnell Millionenhöhe. Sachschäden an fremdem Eigentum sind beispielsweise durch eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung gedeckt, denn Absturz von Luftfahrzeugen ist dort eine versicherte Gefahr. Die Versicherungsunternehmen werden aber beim Schadenverursacher Regress nehmen, sodass auch in diesen Fällen die Haftpflichtversicherung wichtig ist.

Versicherung des Eigenschadens

Während sich die Haftpflichtversicherung um den Ersatz berechtigter und die Abwehr unberechtigter Forderungen Dritter kümmert, ist der eigene Schaden durch den Absturz des Multicopters hier nicht versichert. Auch die Hausratversicherung kommt nicht dafür auf, denn Luftfahrzeuge zählen grundsätzlich nicht zum Hausrat, außerdem wird in den meisten Schadenfällen keine versicherte Gefahr vorliegen. Zumindest für teure Fluggeräte lohnt deshalb der Abschluss einer Luftfahrt-Kaskoversicherung. Hier sind zum Beispiel Schäden durch Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit versichert. Prüfen Sie bei Fotodrohnen, ob der Versicherungsschutz nur fest eingebaute oder auch andere Kameras umfasst, und ob hierfür ausreichende Entschädigungsgrenzen gelten.

Bild: Bigstockphoto.com / agnormark