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Den Handyvertrag ganz einfach wechseln

Handyvertrag wechseln

Den Wunsch, den Handyvertrag zu wechseln, hegen viele Menschen. Ein ehemals guter Handyvertrag, welcher vor zwei Jahren noch attraktiv und günstig erschien, geht mittlerweile am eigenen Telefonierverhalten vorbei. Oder man möchte auf ein neues Gerät umsteigen. Man ist an einem anderen Feature interessiert. Gründe, den Handyvertrag zu wechseln, gibt es viele. Aber ist es so einfach, aus seinem aktuellen Vertrag herauszukommen? Und worauf muss man dabei achten?

Sollte man an einen Vertrag mit einer 24monatigen Laufzeit gebunden sein, so muss man beachten, dass die Kündigungsfrist meist drei Monate beträgt. Verschickt man für den laufenden Handyvertrag die Kündigung nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag wahrscheinlich automatisch um weitere zwölf Monate. Eine Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen. Ein Telefonat mit einem Mitarbeiter der Hotline zu führen, ist vielleicht praktisch. Und der Kundenbetreuer mag noch so nett klingen am Telefon, aber seine mündliche Bestätigung der Kündigung ist nicht verbindlich. Denn man hält keinerlei Beweis für die Vertragsauflösung in Händen. Deshalb sollte man sein Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein versenden. So lässt sich der Vorgang später lückenlos belegen.

Alte Handynummer trotz Vertragswechsel

Wenn man den Handyvertrag neu abschließt, sollte der natürlich termingenau zum Kündigungstag in Kraft treten. Sonst steht man plötzlich ohne Telefonanschluss da. Möchte man die alte Telefonnummer behalten, ist eine Mitnahme der Nummer grundsätzlich möglich. Das macht Sinn, wenn man sich die Zeit und Kosten sparen will, Bekannte, Kollegen oder Kunden über einen Wechsel der Handynummer zu informieren. Möglicherweise müsste man ja auch neue Visitenkarten oder neues Briefpapier in Auftrag geben. Bei einem Anbieterwechsel ist dafür in der Regel eine Gebühr fällig. Manche Mobilfunkbetreiber sind so kulant und regeln dies für ihre Neukunden, ohne dass ihnen Kosten entstehen.

Zuweilen ist es auch Pflicht, wenn man den Handyvertrag wechseln möchte, seinem früheren Anbieter die SIM-Karte zurückzusenden. Dazu muss man die allgemeinen Geschäftsbedingungen im Vertrag studieren. Wenn man dies versäumt, ist mitunter eine Strafgebühr fällig. Die SIM-Karte muss man natürlich erst dann zurückschicken, wenn der Vertrag tatsächlich ausgelaufen ist. Es ist keinesfalls notwendig, sie bereits dem Kündigungsschreiben beizulegen.