Einen Handyvertrag zu verkaufen, weil er einfach nicht mehr zu den persönlichen Bedürfnissen und Ansprüchen passt, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und mitunter durchaus sinnvoll. Möglicherweise ist der neue Handyvertrag billiger, bringt mehr nutzen und ist auf die individuellen Bedürfnisse derart perfekt zugeschnitten, sodass ein Vertragswechsel bzw. ein neuer Handyvertrag als der vernünftigste Schritt erscheint. Auch ein Umzug ins Ausland kann der Grund für den Verkauf eines Handyvertrags sein.
Vor dem Verkauf erst die Mobilfunkanbieter vergleichen
Dies ist besonders wichtig, wenn es beabsichtigt ist, einen neuen und günstigen Handyvertrag zu finden. Online Vergleiche der Handytarife lohnen sich immer, denn auf diese Weise kann schnell und unkompliziert, ein günstiger Mobilfunkanbieter gefunden werden. Ein Vergleich der Mobilfunkanbieter wird ebenfalls bei einem längeren Auslandsaufenthalt empfohlen. Einige Mobilfunkanbieter bieten durchaus günstige Handytarife im Ausland an, sodass die Suche nach einem Provider im Ausland überflüssig ist.
Wer kauft einen bestehenden Handyvertrag?
Wer seinen Handyvertrag verkaufen möchte, sollte sich erst einmal im Freundes- und Bekanntenkreis oder aber in der Familie nach einem Käufer umsehen. Findet sich dort niemand, der den Handyvertrag übernehmen möchte, ist es möglich, den Vertrag in diversen Internetportalen und auf Verkaufsplattformen anzubieten. Ein zusätzlicher Anreiz für den Käufer ist es, wenn mit dem Vertrag ein hochwertiges Handy oder Smartphone angeboten wird. Auch sollten Sie den Preis niedriger ansetzen als die Summe der Beträge über die Restlaufzeit des Vertrags.
Das ist beim Verkauf des Handyvertrags zu beachten ist
Ist ein Käufer gefunden, muss beachtet werden, dass der Handyvertrag nicht ohne Weiteres verkauft werden kann, denn der Mobilfunkanbieter hat die Möglichkeit den Käufer abzulehnen. Dies kann beispielsweise passieren, wenn der Käufer insolvent ist oder sich in der Vergangenheit als unzuverlässig erwiesen hat und seine Mobilfunkrechnungen nicht pünktlich beglich. Für den Mobilfunkanbieter gilt der Käufer als Neukunde. Vor dem Handyvertrag verkaufen sollte sich der Verkäufer dementsprechende Verkaufsübernahmeformulare bzw. Formulare zur Vertragsübernahme bei seinem Mobilfunkanbieter anfordern, damit dieser den Neukunden prüfen kann und einem Verkauf nichts mehr im Wege steht. Geben Sie die Simkarte niemals vor erfolgter Vertragsübernahme aus der Hand, ansonsten laufen Sie Gefahr, dass der neue Besitzer auf Ihren Namen Kosten verursacht.