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Passendes Handy zum Handytarif – ein Muss?

Handytarif mit Handy

Wenn schon ein neuer Mobilfunktarif, dann muss es meistens ein Handytarif mit Handy als Zugabe sein. Die Wünsche für das neue Handy können vielseitig sein, denn jeder hat andere Interessen. Eines ist aber sicher, das neue Handy passend zum Handytarif, muss den eigenen Vorstellungen entsprechen. Deswegen stellt sich für viele nur noch die Frage, welcher Handytarif es zum neuen Mobilfunkgerät sein soll. Hilfreich dabei kann ein Handytarif Vergleichsrechner sein. Hier lassen sich die eigenen Bedürfnisse für das Telefonieren, Simsen und Surfen im mobilen Netz eingeben. Nach der Eingabe zeigt der Handyvergleichsrechner dann an, welche Tarife ideal für die eigenen Bedürfnisse sind. Auf Wunsch zeigt der Vergleichsrechner für Handytarife auch Prepaidanbieter an. Jetzt beginnt aber erst die Recherche, ob das passende Handy im Wunschtarif auch erhältlich ist.

Wer einen neuen Vertrag und damit einen Handytarif mit Handy abschließen möchte, muss manchmal auch Kompromisse eingehen. Dabei kann dies sowohl im Tarifbereich sein, wie auch beim Handy selbst, denn nicht zu jedem Handyvertrag gibt es das Wunschhandy dazu. In manchen Fällen ist es auch schwierig, das gewünschte Gerät zu finden, wenn es ohne Zuzahlung zum Handytarif erhältlich sein soll. Zwar gibt es inzwischen viele Mobilfunkgeräte ohne jeglichen Aufpreis oder eben mit einer geringen Zuzahlung zum Vertrag, aber gerade bei den neusten Modellen kann es doch noch etwas teurer sein. Trotzdem entscheiden sich viele Menschen für ihr Wunschhandy zum neuen Vertrag. Doch hat ein Handyvertrag mit Handy nicht nur den Vorteil eines neuen Gerätes, sondern auch Nachteile.

Nachteile beim Handyvertrag mit Handy

Ein Handytarif mit Handy hat nicht nur den Vorteil eines subventionierten Handys, sondern auch einen entscheidenden Nachtteil. Die Preise für die verschiedenen Handytarife mit Smartphone sind deutlich höher, als zum Beispiel bei einem Prepaidanbieter oder einem Billiganbieter für Handytarife. Wer das Handy in einem Bundle mit dem Vertragsabschluss erwirbt, kann sich zwar über ein günstiges Handy freuen, aber dieses auch über die höheren monatlichen Gebühren finanziert. Außerdem gehört das Mobilfunkgerät dem Kunden erst komplett, wenn die Laufzeit des Vertrages beendet ist. Wird es vorher veräußert, zum Beispiel wegen dem Kauf eines neuen Gerätes, ist das gesetzlich nicht wirklich korrekt.