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Wann kann ein Handyvertrag widerrufen werden?

Widerrufsrecht beim Handyvertrag

Wer einen neuen Handyvertrag abgeschlossen hat und erst später einen eventuell günstigeren Tarif entdeckt, kann vom Widerrufsrecht im Handyvertrag Gebrauch machen. Allerdings gibt es einige Stolpersteine und die Legende vom immerwährenden 14-tägigen Widerrufsrecht, bleibt eben nur eine Falschinformation.

Wer seinen Vertrag direkt vor Ort bei einem Händler abgeschlossen hat, hat keinen Anspruch auf einen Widerruf. Dies hat den Grund, dass vom Kunden erwartet wird, dass er sich vor Ort intensiv mit dem Thema auseinandersetzt und so auch kein Recht auf einen Widerruf benötigt. Bei Online- und Haustürgeschäften hat der Kunde jedoch ein 2-wöchiges Rückgaberecht nach § 355 BGB, da der Kunde hier nicht jedes Detail des Geschäftes ausgiebig betrachten kann. Bei Vertragsabschlüssen, die entweder an der Haustür, per Telefon oder online getätigt wurden, muss dem Kunden eine Widerrufsbelehrung schriftlich zugestellt werden. Erst mit dem Erhalt dieser Belehrung beginnt die Widerrufsfrist.

Fallstricke und Besonderheiten

Seit der Neuregelung am 04.08.2009, zur Frage auf ein Erlöschen des Widerrufsrechtes bei Dienstleistungen, hat der Gesetzgeber einige wichtige Neuerungen geschaffen. Wer beispielsweise früher seine SIM-Karte einlegte und zum Telefonieren nutzte, trat vorzeitig von seinem Recht auf Widerruf zurück. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Allerdings muss der Kunde die bis zum Widerruf anfallenden Gebühren anteilig begleichen. Weiterhin gilt, wenn der Vertrag in Abhängigkeit mit Zusatzleistungen erbracht wird, hat der Kunde kein Widerrufsrecht. Denn eine Verbindung zwischen dem Mobilfunkvertrag und dem Gerät stelle eine „sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe“ gemäß § 499 Bürgerliches Gesetzbuch dar.

Auch wenn der Kunde kein gesetzlich hinterlegtes Widerrufsrecht hat, kann der Anbieter im Vertrag eine Widerrufsklausel hinterlegen. Allerdings geschieht dies auf freiwilliger Basis. Ist der Kunde sich nicht sicher, sollte er im Geschäft direkt nachfragen, ob ihm dieses Widerrufsrecht im Handyvertrag zugesichert wird. Schließt der Kunde jedoch im Internet seinen Vertrag ab, muss penibel auf die sachgerechte Ausführung der Widerrufsbelehrung geachtet werden. Entspricht diese nicht der gültigen Form, ist es dem Kunden möglich, auch noch nach der gesetzlichen Frist einen Widerruf einzulegen.

Fazit

Wie oben festgestellt werden konnte, existiert kein einheitliches Widerrufsrecht im Handyvertrag. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, das Kleingedruckte genau zu studieren. Nur so kann er sich im Fall des Falles aus einem ungewollten Vertrag befreien. Der beste Schutz ist jedoch vorher ins Internet zu gehen, um die besten Handytarife zu finden. Auf Vergleichsportalen können Sie zwischen vielen Hundert TOP Handyverträgen, wie z. B. einem Handyvertrag mit Handy, einem Handyvertrag mit Computer oder einem Handyvertrag mit Prämie, wählen.