Suche
Suche Menü

Kündigung des Tagesgeldkontos

Will ein Anleger nur eine bestimmte Summe von seinem Tagesgeldkonto abheben, ist keine Kündigung erforderlich. Im Gegensatz zu sonstigen Spareinlagen oder Geldeinlagen, bei denen ab einer bestimmten Höhe Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, bevor das Geld zur Verfügung steht. Das Guthaben auf einem Tagesgeldkonto aber ist täglich verfügbar.

Soll das Konto aber gelöscht werden, sei es, weil es nicht mehr benötigt wird, oder aber, weil der Kunde aufgrund besserer Konditionen das Konto wechseln und sein Geld anders anlegen möchten, muss das Tagesgeld gekündigt werden.

Schriftlich kündigen

Dabei ist das Tagesgeldkonto kündigen ein sehr einfacher und unkomplizierter Prozess. Kündigungsfristen müssen hier nicht eingehalten werden, das Konto kann immer und jederzeit gekündigt werden. Wichtig ist nur, dass hier die Schriftform eingehalten wird. Viele Banken stellen ihren Kunden hier Formulare zur Verfügung, vor Ort oder auch online, die die Kunden dann nur noch ausfüllen und einreichen bzw. einschicken müssen.

Erforderliche Angaben einer Tagesgeldkonto Kündigung

Der Kunde kann aber auch selbst ein kurzes Kündigungsschreiben verfassen. Die Kündigung Tagesgeldkonto sollte dabei Angaben wie Kontonummer, Kundennummer, Name und Anschrift, die Kündigungsaufforderung, Datum und Unterschrift enthalten. Eventuell kann auch angegeben werden, was mit dem Restguthaben passieren soll. Meist ist es jedoch so, hat der Kunde das Geld nicht schon bereits vorab transferiert, so schreibt die Bank das Guthaben bei Auflösung automatisch dem angegebenen Referenzkonto gut. Die meisten Banken und Anbieter verschicken zudem automatisch eine Kündigungsbestätigung, sobald das Konto aufgelöst wurde.

Den Freistellungsauftrag nicht vergessen

Wer sein Tagesgeldkonto kündigen möchte, sollte auch daran denken, den eventuell gestellten Freistellungsauftrag zu kündigen, auf null zu setzen bzw. zu reduzieren. Denn nur so kann ein neuer bei einem anderen Institut gestellt werden, so dass eventuelle Neuanlagen auch freigestellt sind und unter den Freistellungsbetrag fallen. Werden die vorgefertigten Formulare der Banken genutzt, so wird hier meist auch ein Formular zur Änderung des Freistellungauftrags beigefügt, oder zumindest darauf hingewiesen. Wer aber selbst eine Kündigung verfasst, sollte in jedem Fall auch an diesen Punkt denken.

Kündigung und Wiederanlage

Jeder Kunde kann immer frei entscheiden, wann und wie lange er ein Tagesgeldkonto nutzen möchte. Und auch, wenn das Tagesgeldkoto einmal gekündigt wurde, kann der Kunde natürlich jederzeit wieder ein neues Konto eröffnen, auch beim alten Anbieter. Die meisten Banken haben hier kein Problem mit. Aber es gibt auch Anbieter, die habe hier Sperrfristen, denn sie wollen das sogenannte Zinshobbing verhindern. Doch die meisten Anbieter freuen sich über Neuanlagen und sind offen für ihre Kunden und deren individuelle Wünsche und Bedürfnisse.