Anwartschaft Krankenversicherung

Ich bin Vanessa Bauer, Gründerin von kvzentrale.com. Ich helfe Menschen, die Fragen rund um GKV und PKV haben oder Ihre Kasse bzw. Versicherung wechseln wollen.

Einen brancheneinheitlichen Basistarif zur PKV müssen bereits seit 2009 alle privaten Krankenversicherer in Deutschland anbieten. Seine vertraglich abgesicherten Leistungen müssen in ihrer Art und in ihrem Umfang sowie ihrer Höhe vergleichbar sein mit den Leistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich sind. Darüber hinaus sieht dieser PKV Basistarif einen so genannten Kontrahierungszwang vor. Das bedeutet, die privaten Krankenversicherer dürfen keinen Kunden zurückweisen. Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Im Basistarif sind darüber hinaus auch keine Risikozuschläge oder eventuelle Leistungsausschlüsse erlaubt.

Für Menschen, die beihilfeberechtigt sind, wird ein Basistarif angeboten, der beihilfekonform ist. Damit wird die PKV für Beamtenanwärter attraktiver.

  • Berechtigt, sich im Basistarif zu versichern, sind alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die ohne Krankenversicherungsschutz sind und nicht in die Versicherungspflicht für eine gesetzliche Kasse fallen.
  • Auch ehemals freiwillig Versicherte und privat Versicherte haben ein Recht auf den Basistarif.
  • Bei welchem privaten Krankenversicherer sie Mitglied werden wollen, dürfen Kunden selbst entscheiden.
  • Sind sie also einmal bei einem bestimmten Krankenversicherer aus der privaten Versicherung herausgefallen, etwa weil sie die Beiträge nicht mehr zahlen konnten, müssen sie sich nicht wieder dort anmelden.
  • Sie können zu einem anderen Anbieter gehen.

Altersrückstellungen wechseln mit

Der Basistarif ist aber nicht nur etwas für Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Auch wer Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist, kann von diesem Tarif profitieren. Er kann dann in den Basistarif kann wechseln, wenn er mindestens das 55. Lebensjahr erreicht hat, eine Rente oder eine Beamtenpension bekommt. Auch Menschen, die nachweisen können, dass sie ihre Versicherungsprämien in der aktuellen Höhe nicht mehr bezahlen können, dürfen in den Basistarif. Der Vertrag muss aber vor 2009 abgeschlossen worden sein. Wer sogar seit 2009 in einer privaten Kasse versichert ist, der darf zu jedem Zeitpunkt diesen Tarif nutzen.

Privat krankenversicherte, die innerhalb ihrer bisherigen Versicherungsgesellschaft in den Basistarif gehen wollen, dürfen dabei die von ihnen bereits erworbenen Altersrückstellungen mitnehmen und zwar in vollem Umfang mit. Die Altersrückstellung ist ein Betrag, den die Versicherungsgesellschaft aus allen gezahlten Prämien des Versicherten angespart hat, um den sonst zu erwartenden hohen Beitrag im Alter abzumildern. Versicherte, die jedoch in den Basistarif eines anderen Versicherers wechseln, können die Altersrückstellungen nicht mitnehmen. Sie verlieren deshalb einen großen Teil dieses Beitragspuffers.

Bei den Arztrechnungen genau hinsehen

Wer im Basistarif der PKV versichert ist, genießt allerdings nicht den oft höher liegenden Schutz der privaten Versicherung. Denn die Leistungen unterscheiden sich sehr von denen einer privaten Vollversicherung. Deshalb kommt es manchmal sogar vor, dass ein im Basistarif Versicherter auf einem großen Teil seiner Arztrechnungen sitzen bleibt. Denn der Basistarif bietet zwar Leistungen, die denen der gesetzlichen Kasse entsprechen. An das niedrigere Niveau des Basistarifs sind die Ärzte der GKV allerdings nicht gebunden. Im Gegenteil. Sie können für ihren Aufwand deutlich mehr an Honorar abrechnen Die dadurch entstehende Differenz erhalten die Patienten dann jedoch nicht von ihrem Versicherer erstattet. Es gibt auch Ärzte, die eine Behandlung ablehnen, wenn der Patient im Basistarif versichert ist. Das ist aber die absolute Ausnahme. Patienten können im Notfall auch darauf bestehen, behandelt zu werden. Für planbare Behandlungen allerdings gibt es keinen Anspruch auf einen bestimmten Arzt. Wer solche Unannehmlichkeiten vermeiden will, kann übrigens auf den Basistarif verzichten und lieben in einen anderen Tarif seines Versicherers wechseln. Ein solcher Tarif ist jedoch schwer zu finden und manchmal auch etwas teurer als der Basistarif.

Beiträge für den Basistarif

Der höchste Beitrag eines Basistarifs orientiert sich am gesetzlichen Krankenkassen Beitragssatz. Eingang in die Beitragsberechnung finden auch die jeweils aktuell geltende Beitragsbemessungsgrenze und der Durchschnitt aller Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen, steigt auch der Höchstbeitrag der privaten Versicherung entsprechend. Das erfolgt immer rückwirkend zum 1. Januar des Kalenderjahres.

Privat Versicherte haben auch im Basistarif Anspruch darauf, mit einem Selbstbehalt ihre Prämie zu senken. Versicherer müssen das anbieten. Möglich sind Selbstbehalte von 300, von 600, von 900 oder von 1.200 Euro. Achten Sie jedoch darauf, dass Ihr gewählter Selbstbehalt auch wirklich den monatlichen Beitrag senkt. Ist die Selbstbehaltsstufe zu niedrig, ist Beitragssenkung in der Regel nicht der Fall nicht möglich. Wenn sich herausstellt, dass der Versicherungsbeitrag dadurch nicht wirklich sinkt, können Sie aber zu jeder Zeit den Basistarif ohne einen Selbstbehalt erhalten. Außerdem dürfen Sie Ihren Basistarif auch Zusatzversicherungen aufwerten. Und zwar sowohl bei ihrem Versicherer als auch bei einer anderen Gesellschaft.

Gewaltige Unterschiede in der Beitragshöhe

Bei der Beitragshöhe für die Krankenversicherung gibt es gewaltige Unterschiede. Während der Gesetzgeber den gesetzlichen Kassen enge Grenzen setzt, dürfen private Krankenversicherer zahlreiche Faktoren in die Beitragsberechnung einfließen lassen.

Zudem entscheiden sich die tatsächlichen Kosten am Berufsstatus.

  • Privatversicherer ziehen bei der Beitragsberechnung zu Vertragsbeginn einige persönliche Daten heran.
  • Dazu zählt das Alter.
  • Wer in jungen Jahren eine PKV abschließt, kann mit niedrigen Beiträgen rechnen.
  • Das liegt am geringeren Kostenrisiko für die Anbieter.
  • Darüber hinaus spart der Versicherer während der gesamten Laufzeit Altersrückstellungen aus den Beiträgen an, mit diesen gleicht er die durchschnittlich höheren Kosten für Ältere aus.

Bei einem Versicherungsbeginn mit 50 oder 55 fehlen diese Rückstellungen, entsprechend höhere Prämien verlangen die Dienstleister. Der Beruf stellt einen weiteren Faktor dar. Bei risikoreichen Berufen fordern die Versicherer Zuschläge. Starke Auswirkungen auf die Prämienhöhe entfaltet auch der Gesundheitszustand beim Abschluss der Police. Schwere Vorerkrankungen führen zu deutlich höheren Prämien, im schlimmsten Fall gar zu einer Ablehnung eines Vertragswunschs. Wichtig: Versicherer fragen im Antrag den Gesundheitszustand ab, Verbraucher sollten korrekt antworten. Ansonsten verlieren sie später den Versicherungsschutz.

Im Gegensatz zu gesetzlichen Kassen zeichnet sich das PKV-Angebot durch ein flexibel bestimmbares, breites Leistungsspektrum aus. Versicherte können zum Beispiel einen Vertrag mit Chefarzt-Behandlung, der kompletten Kostenübernahme von Zahnarzt-Behandlungen und vielen weiteren Extra-Leistungen vereinbaren. Es liegt auf der Hand, dass sich die Wahl des Leistungspakets ebenfalls auf die Beitragshöhe bei der Krankenversicherung niederschlägt. Zusätzlich fragt sich, ob ein Interessierter Familienmitglieder wie eine Ehegattin oder ein Baby mitversichern will. In der PKV fallen dafür zusätzliche Kosten an. Die Prämien reduzieren können Verbraucher dagegen mit einem Selbstbehalt. In diesem Fall übernehmen sie jährlich bis zu einer bestimmten Obergrenze die Kosten für alle medizinischen Ausgaben, erst die darüber hinausgehenden Summen begleicht die Versicherung. Das lohnt sich für alle Gesunde, die nur selten eine Behandlung benötigen. Vorsorgeuntersuchungen sind von dieser Regelung meist ausgenommen.

Auf Basis aller dieser Eckpunkte berechnen Versicherer ein Angebot. Ein Vergleich zeigt: Bei den gleichen Rahmenbedingungen verlangen die Dienstleister stark abweichende Kosten. Wie bei allen privaten Versicherungen differiert die finanzielle Attraktivität massiv, deswegen empfiehlt sich vor dem Vertragsabschluss dringend ein Versicherungsvergleich. Auf Vergleichsportalen lässt sich dieser mit minimalem Aufwand durchführen. Insbesondere Direktversicherer schneiden meist gut ab, da sie weitgehend auf Filialen verzichten und damit vergleichsweise geringe Kosten haben.

Arbeitgeber und Beitragsrückerstattungen reduzieren Kosten

Selbstständige tragen die berechneten Prämien der PKV komplett alleine. Anders sieht es bei Angestellten aus, sie erhalten einen Arbeitgeberzuschuss für die PKV. Die Arbeitgeber müssen die Hälfte der Beitragshöhe für die Krankenversicherung übernehmen. Allerdings gilt eine Obergrenze: Die Kosten dürfen nicht diejenigen übersteigen, die Unternehmen bei einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen müssten. Der Arbeitgeberanteil ist damit höchstens so hoch wie der gewöhnliche Arbeitgeberbeitrag an der GKV bis zur aktuell gültigen Beitrags-Bemessungsgrenze. Ein vereinbarter Selbstbehalt und Beitragsrückerstattungen wirken sich nicht auf die Höhe des Zuschusses aus.

Auch bei Beamten beteiligen sich die staatlichen Arbeitgeber an Krankheitskosten, allerdings auf direkte Art. Sie übernehmen bei sämtlichen Rechnungen einen Teil der Kosten, die Anteile unterscheiden sich zwischen den jeweiligen Institutionen. Mit einer privaten Krankenversicherung müssen Beamte nur noch den Rest abdecken. Sie brauchen deswegen keine private Krankenvollsicherung, sondern nur eine Restkostenversicherung abschließen. Für diese Policen liegt die Beitragshöhe deutlich niedriger als für gewöhnliche Versicherungen.

Hinsichtlich der tatsächlichen Beitragshöhe in der Krankenversicherung verdienen auch Beitragsrückerstattungen Aufmerksamkeit. Diese bieten Versicherer in zwei Formen an. Erstens honorieren sie, wenn Versicherungsnehmer innerhalb eines Jahres außer Vorsorgeuntersuchungen keine Leistungen in Anspruch nehmen. Die Beitragsrückerstattung kann mehrere Hundert Euro betragen, Interessierte sollten die Konditionen bei einem PKV-Beitragsvergleich genau prüfen. Zweitens belohnen viele Dienstleister ein gesundheitsbewusstes Leben. Wer zum Beispiel die Mitgliedschaft in einem Sportverein und die Teilnahme an präventiven Untersuchungen nachweisen kann, erhält einen Bonus.

Beiträge zur PKV vergleichen

Die Beiträge zur Krankenversicherung werden nach unterschiedlichen Prinzipien berechnet, je nachdem, ob man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist oder ob man eine private Krankheitskosten-Vollversicherung abgeschlossen hat.

Die Entscheidung für einen Wechsel in die Privatversicherung hat langfristige Auswirkungen und will deshalb gut überlegt sein, und zwar nicht nur auf Basis der unterschiedlichen Beiträge.

  • Die Sozialversicherung folgt grundsätzlich dem Solidaritätsprinzip.
  • Das bedeutet, dass nicht das individuelle Risiko über die Höhe der Beiträge in der Krankenversicherung entscheidet, sondern die individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit des versicherten.
  • Die Beiträge werden deshalb als Prozentsatz des Einkommens erhoben, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
  • Diese beträgt 2015 49.500 EUR im Jahr und wird 2016 auf 50.850 EUR steigen.

Der Arbeitgeber beteiligt sich an den Beiträgen der Sozialversicherung seiner Arbeitnehmer grundsätzlich zur Hälfte. In der Krankenversicherung wird dieses Prinzip der paritätischen Verteilung aber teilweise durchbrochen. Seit 2005 musste der Arbeitnehmer einen Beitragssatz von 0,9 % allein tragen. Nur der übersteigende Beitragssatz wird hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Durch die Senkung des allgemeinen Beitragssatzes von 15,5 % auf 14,6 % seit 2015 gibt es derzeit zwar wieder eine gleiche Verteilung von je 7,3 % Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil, aber dies gilt eben nur für den allgemeinen Beitragssatz. Erhebt die Krankenkasse einkommensabhängige Zusatzbeiträge, sind diese vom Arbeitnehmer allein zu zahlen. Der Arbeitgeberanteil bleibt bei 7,3 % eingefroren, so dass Kostensteigerungen im Gesundheitswesen allein zu Lasten der Arbeitnehmer gehen.

Das Solidaritätsprinzip bei den Krankenversicherungs-Beiträgen begünstigt insbesondere Familien mit Kindern, in denen ein Partner nicht arbeitet. Wer kein eigenes Einkommen hat, genießt Versicherungsschutz über die kostenlose Familienversicherung. Auch beim Eintritt in den Ruhestand hat der gesetzliche Versicherungsschutz Vorteile, denn mit Wegfall des Arbeitseinkommens sinkt auch der Krankenversicherungs-Beitrag.

Bei der Berechnung des Krankengeldes wird maximal die Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt. Auch das ist Teil des Solidaritätsprinzips. Wer mehr verdient und gesetzlich krankenversichert ist, hat nach dem Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch seinen Arbeitgeber eine unter Umständen hohe Differenz zwischen dem bisherigen Einkommen und dem Krankengeld zu verkraften. Eine private Zusatzversicherung ist deshalb sehr zu empfehlen.

Äquivalenzprinzip der Privaten Krankenversicherung

Private Krankenversicherer sind Wirtschaftsunternehmen, die auf eine Gewinnerzielung hin arbeiten. Sie müssen sich deshalb sowohl im Interesse der Anteilseigner als auch wegen der Gleichbehandlung der Versicherten bei der Kalkulation der Beiträge für die Krankenversicherung am individuellen Risiko orientieren. Maßgeblich ist neben dem allgemeinen Gesundheitszustand und den Vorerkrankungen insbesondere das Alter. Das Eintrittsalter des Versicherten, also sein Alter bei Vertragsbeginn, ist nicht nur wegen der häufigeren Erkrankungen entscheidend. Es geht vor allem darum, dass jüngere Versicherte mehr Zeit haben, die sogenannte Alterungsrückstellung aufzubauen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, die Beiträge der Krankenversicherung auch im Alter konstant zu halten. Allein das Älterwerden darf also nicht zu Beitragserhöhungen in der PKV führen.

Arbeitnehmer, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Sie müssen dafür den Abschluss einer privaten Krankheitskosten-Vollversicherung nachweisen. Der Arbeitgeber beteiligt sich an deren Kosten so, wie er es auch bei einem gesetzlich versicherten Arbeitnehmer tun würde, also mit maximal 7,3 % der Beitragsbemessungsgrenze. Das sind 2015 höchsten 301,13 EUR im Monat (7,3 % aus 4.125,00 EUR), 2016 werden es voraussichtlich 309,34 EUR sein (7,3 % aus 4.237,50 EUR).

Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es in der PKV nicht. Auch Partner ohne eignes Einkommen und Kinder zahlen einen dem Risiko angemessenen Beitrag. Da der Beitrag nicht vom Einkommen abhängt, zahlt auch der Rentner für seine Krankenversicherung Beiträge in voller Höhe weiter. Es gibt aber Tarife mit Beitragsentlastung für die PKV im Alter, also eine Art Sparvorgang, von dem man in Zeiten mit geringerem Einkommen profitiert.

Entscheidung für oder gegen die Privatversicherung gut überlegen

Die dargestellten Unterschiede hinsichtlich der Beitragsberechnung machen deutlich, dass ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gut überlegt sein will. Neben Alter und Gesundheit spielt die persönliche Lebensplanung eine entscheidende Rolle.

Wer sich für die PKV entscheidet, der ist langfristig gebunden. Ein Rückweg in das System der Sozialversicherung ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Nicht nur die Entscheidung für die private Versicherung allgemein, auch die Auswahl des Anbieters will gut vorbereitet sein. Einmal aufgebaute Alterungsrückstellungen können zwar in begrenztem Umfang auf einen anderen Versicherer übertragen werden, aber der Wechsel mit höherem Eintrittsalter und mit eventuellen Vorerkrankungen ist im Allgemeinen nachteilig, vielleicht sogar unmöglich. Kostenlose Versicherungsvergleiche im Internet geben erste Anhaltspunkte zu PKV Beiträgen, sollten aber keinesfalls das alleinige Kriterium sein. Wichtig ist auch die finanzielle Stärke und Ertragskraft des Unternehmens, um die beste PKV zu finden. Ratings, aber auch aus der Beitragsentwicklung der Vergangenheit geben entsprechende Anhaltspunkte. Hier trennt sich schnell die Spreu vom Weizen, und es wird deutlich, wer nur mit günstigen Einstiegsbeiträgen lockt, diese aber langfristig nicht halten kann.

Nicht nur die Beitragsseite, auch die Leistungen müssen in die Entscheidung für oder gegen eine Privatversicherung einbezogen sein. Die wählbare Höhe des versicherbaren Krankengeldes ist beispielsweise ein Merkmal der PKV. Wichtiger noch sind Wahlleistungen, die eine spürbar bessere medizinische Versorgung garantieren als in der gesetzlichen Versicherung, die ihre Zahlungen auf ein Mindestmaß beschränkt. Die Leistungen des privaten Versicherers sind dagegen vertraglich vereinbart und können nicht durch Gesetze zur Kostendämpfung beschnitten werden. Wer sich aus familiären Gründen für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, kann sich mit privaten Zusatzversicherungen die Inanspruchnahme von Wahlleistungen sichern.

PKV-Beitrag unabhängig vom Einkommen

Der Beitrag für die Krankenversicherung wird nach zwei völlig verschiedenen Methoden kalkuliert, je nachdem, ob es sich um eine gesetzliche Krankenkasse oder einen privaten Krankenversicherer handelt.

Während die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Solidaritätsprinzip einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens erhebt, richtet sich der Tarif des Privatversicherers nach dem Risiko, insbesondere nach dem Alter bei Versicherungsbeginn und dem Gesundheitszustand des Versicherten.

  • Als die deutsche gesetzliche Krankenversicherung vor über 130 Jahren entstand, war das Krankengeld noch die wesentliche Versicherungsleistung.
  • Es ersetzt das ausfallende Einkommen, die Leistung ist also von der Lohnhöhe abhängig.
  • Aus der historischen Entwicklung ist deshalb nachvollziehbar, dass auch der Beitrag in Prozent des Einkommens berechnet wird.
  • Eine Subventionierung der Bezieher niedriger Einkommen durch Besserverdienende war ursprünglich nicht beabsichtigt.

Heute sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ganz anders zusammengesetzt: Das Krankengeld spielt eine untergeordnete Rolle, Kosten der Heilbehandlung machen den Löwenanteil aus. Letztere steigen aber keineswegs proportional mit dem Einkommen. Eher das Gegenteil ist der Fall, denn in den unteren Lohngruppen mit körperlicher Berufsarbeit sind Krankheit und Arbeitsunfälle eher häufiger als in besser bezahlten Berufen.

Dennoch wird der Beitrag zur Krankenversicherung in der GKV auch heute noch am Einkommen gemessen. Die Alternative, ein pauschaler Beitrag pro Kopf, würde Menschen mit niedrigem Einkommen stärker belasten und ist deshalb politisch umstritten. Die Solidarität hat dennoch Grenzen: Die Beitragspflicht wird durch die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze gekappt. Vom Einkommen bis zur Bemessungsgrenze erhebt die Krankenversicherung Beitrag, Einkommensteile darüber bleiben außen vor. Allerdings werden auch einkommensabhängige Leistungen, insbesondere das erwähnte Krankentagegeld, maximal von der Beitragsbemessungsgrenze berechnet.

Paritätische Finanzierung ist durchbrochen

Neben dem Solidaritätsprinzip ist auch die paritätische Finanzierung einer der Grundpfeiler der Sozialversicherung in Deutschland. Das Prinzip besagt, dass die Beiträge jeweils hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden. Allerdings gilt dieser Grundsatz schon seit der Reform 2005 für die gesetzliche Krankenversicherung nur noch eingeschränkt.

Die seit 2015 bestehende und auch heute noch aktuelle Rechtslage sieht vor, dass lediglich ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 % des Einkommens paritätisch finanziert wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen also jeweils 7,3 %. Diese Beiträge fließen in den sogenannten Gesundheitsfonds, aus dem die Kassen nach einem komplexen System Mittel zugewiesen bekommen. Allerdings reicht den wenigsten gesetzlichen Kassen das Geld aus dem Gesundheitsfonds zur Deckung ihrer Kosten. Sie müssen dann individuelle Zusatzbeiträge erheben, die wie der allgemeine Beitragssatz in Prozent des Einkommens bemessen sind. Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied: Den Zusatzbeitrag zahlt der Arbeitnehmer allein, ohne Zuschuss vom Arbeitgeber. Da kann es sich schon lohnen, nach billigen Krankenkassen mit niedrigem Zusatzbeitrag Ausschau zu halten.

Private Versicherer kalkulieren nach dem individuellen Risiko

Der Beitrag zur Krankenversicherung bei einem privaten Versicherer ist dagegen völlig unabhängig vom Einkommen. Die wesentlichen Parameter, nach denen sich der Tarif richtet, sind das Eintrittsalter des Versicherten, also sein Lebensalter bei Vertragsbeginn, sein Gesundheitszustand, zum Beispiel bestehende Vorerkrankungen, und natürlich der gewählte Leistungsumfang. Eine substitutive Krankenversicherung ist eine Privatversicherung, die den vorgeschriebenen gesetzlichen Versicherungsschutz ersetzt. Sie muss also mindestens diesen Leistungsumfang abdecken, geht in der Regel aber weit darüber hinaus. Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung oder Vorteile bei ambulanten Leistungen kosten natürlich Geld. Hinzu kommt das Krankentagegeld, dessen Berechnung in der PKV individuell nach dem persönlichen Bedarf erfolgt.

Aufgrund der strengen Beitragskalkulation nach dem Risiko gibt es auch keine kostenfreie Familienversicherung. Für jeden Versicherten, auch für den nicht arbeitenden Partner und für die Kinder, wird ein eigener Beitrag zur Krankenversicherung erhoben. Und beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben sinkt der Beitrag nicht wie in der gesetzlichen Versicherung, sondern muss in voller Höhe weitergezahlt werden.

Solange der Versicherungsnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, gibt es immerhin einen Zuschuss des Arbeitgebers. Dieser bemisst sich nach dem Höchstbeitrag des Arbeitgebers zur gesetzlichen Krankenversicherung, also 7,3 % aus der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze, die sich jährlich mit dem mittleren Einkommensniveau ändert.

Privat oder gesetzlich versichern?

Wer als Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient oder aus anderen Gründen, zum Beispiel als Selbstständiger, nicht gesetzlich pflichtversichert ist, hat die Qual der Wahl: Freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder den Schritt in die Privatversicherung wählen? Die Entscheidung für die PKV sollte gut überdacht sein, denn der Rückweg ist schwierig, möglicherweise mit finanziellen Verlusten verbunden, und ab dem 55. Lebensjahr praktisch unmöglich.

Einen allgemein gültigen Rat in der Frage gesetzlich oder privat krankenversichert kann es nicht geben. Die Entscheidung hängt nicht nur vom Alter und der Gesundheit ab, sondern auch von der individuellen Lebensplanung, zum Beispiel der Absicht, eine Familie zu gründen. Einige Bedenken, die in Zusammenhang mit dem PKV-Beitrag immer wieder aufkommen, lassen sich aber vorab ausräumen.

Ein Beitrag zur Krankenversicherung nach dem Risiko bedeutet nicht, dass die Beitragshöhe mit dem Älterwerden automatisch steigt. Der Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, Alterungsrückstellungen zu bilden. Auch Krankheit kann kein Grund für eine Beitragserhöhung sein. Mit dem Renteneintritt fällt zwar der Arbeitgeberzuschuss weg, aber auch der Rentenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Kosten. Zudem gibt es die Möglichkeit, schon in jungen Jahren eine Beitragsentlastung im Alter zu versichern. Und schließlich gilt es zu bedenken, dass viele private Alterseinkünfte in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig sind, der Beitrag also vielleicht höher ist, als man denkt. In der PKV ist das Einkommen dagegen egal, denn der Beitrag ist vertraglich vereinbart.

PKV-Beitrag

Während sich die Beitragssätze der Krankenkassen allein an der Lohnhöhe berechnen, spielen beim PKV-Beitrag zahlreiche andere Aspekte eine Rolle. Die Bandbreite reicht vom Alter beim Versicherungsbeginn über den Leistungsumfang bis hin zu Beitragsrückerstattungen.

Interessierte an einer privaten Krankenversicherung sollten zudem beachten, dass sich der Beitrag für die PKV mit der Zeit verteuert.

  • Stellen Verbraucher einen Antrag auf eine private Krankenversicherung, hängt die Prämienhöhe stark von den Faktoren Alter und Gesundheitszustand ab.
  • Bei höherem Alter und Vorerkrankungen geht eine Gesellschaft überdurchschnittliche Kostenrisiken ein, deshalb verlangt sie mehr PKV-Beitrag.
  • Jüngere Gesunde können dagegen mit deutlich günstigeren Prämien rechnen.
  • Je nach Altersunterschied und Art der möglichen Vorerkrankungen können die Beiträge bei der gleichen Versicherung um mehrere Hundert Euro im Monat differieren.
  • Dabei kommt es jeweils auf den Gesundheitszustand zu Vertragsbeginn an.

Bei späteren Erkrankungen dürfen Anbieter keinen nachträglichen Zuschlag verlangen, hierbei handelt es sich um das typische Risiko eines Versicherers.

Ein weiterer wichtiger Faktor stellt der Leistungsumfang dar. Versicherte haben im Gegensatz zu Krankenkassen bei privaten Policen eine große Flexibilität bei der Tarifwahl. Sie können sich für zahlreiche Einzelleistungen entscheiden, welche über den jeweiligen Basisschutz hinausgehen. Dazu können höhere Zuschüsse für Zahnbehandlungen, Übernahme von Heilpraktiker-Rechnungen, Bezahlung von Brillen und das Recht auf ein Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus gehören. Die Tarife differieren bei allen diesen Punkten: Teilweise zählen solche Leistungen zum Grundtarif, teilweise können Interessierte sie gegen einen Zuschlag extra vereinbaren. Eine die Kosten erhöhende Wirkung entfaltet in jedem Fall die Mitversicherung von Familienmitgliedern, während es bei gesetzlichen Krankenkassen die kostenlose Familienmitversicherung gibt.

Einen Spezialfall bilden PKV-Versicherungen für Beamte. Staatsbeamte erhalten von ihrem Arbeitgeber für medizinische Kosten eine direkte Beihilfe. Sie benötigen deshalb keine private Krankenvollsicherung, sondern nur eine private Restkostenversicherung. Der PKV-Beitrag für diese Policen liegt deutlich niedriger als für übliche Versicherungen. Die genaue Höhe entscheidet sich an den oben genannten Faktoren sowie an der Höhe der Beihilfe. Die verschiedenen staatlichen Arbeitgeber zahlen einen differierenden prozentualen Anteil an den entstehenden Kosten.

Sparmöglichkeiten: Selbstbeteiligung, Beitragsrückerstattung, Vergleich

Beim Vertragsabschluss können Verbraucher eine Selbstbeteiligung in unterschiedlicher Höhe wählen, sie können aber auch darauf verzichten. Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto weniger Prämie zahlen Versicherte. Das Intervall beträgt immer ein Jahr. Bei einer Selbstbeteiligung von 500 Euro tragen Versicherungsnehmer sämtliche Kosten, die während des Jahrs anfallen, bis zu dieser Höchstgrenze. Vorsorgeuntersuchungen sind meist davon ausgenommen. Bei dieser Frage sollten sich Interessierte erstens genau überlegen, ob sie die jeweilige Summe auch tatsächlich stemmen können. Zweitens lohnt sich eine Selbstbeteiligung nur, wenn über mehrere Jahre keine oder nur geringe Kosten anfallen. Eine Selbstbeteiligung zahlt sich deswegen vornehmlich für Gesündere aus.

Viele Krankenkassen bieten eine Beitragserstattung an, welche Versicherte nicht gesondert vereinbaren müssen. Nehmen sie innerhalb eines Jahrs keine Leistungen in Anspruch, honorieren das die Gesellschaften mit einer PKV-Beitragsrückerstattung. Diese kann einen deutlich dreistelligen Betrag ausmachen und damit die Gesamtkosten für die Versicherung stark reduzieren. Gewöhnlich dürfen Versicherte ohne negative Folgen Vorsorgeuntersuchungen besuchen und eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen, die Rückerstattung gibt es dennoch.

Der PKV-Beitrag unterscheidet sich auch je nach finanzieller Attraktivität der Versicherer. Bei genau den gleichen Rahmenbedingungen überzeugen die einen Anbieter mit preiswerten Prämien, die anderen verlangen deutlich mehr. Deshalb sollten Interessierte stets einen Vergleich vornehmen, bevor sie eine Police abschließen. Vergleichsportale und Beitragsrechner im Internet leisten wertvolle Hilfe. Interessierte müssen alle relevanten Eckdaten nur ein Mal angeben, anschließend erhalten sie einen Überblick über die besten Versicherer.

Beitragssteigerungen

Verbraucher sollten bedenken, dass die PKV-Beiträge Jahr für Jahr steigen. Diese Steigerungen können einen beachtlichen Umfang annehmen. Manche haben in höherem Alter Probleme, ihre Beiträge zu bezahlen. Interessierte sollten sich vor einem Vertragsabschluss vergewissern, ob sie sich die PKV dauerhaft leisten können. Bestenfalls bilden sie nach einem Abschluss Rücklagen beziehungsweise sorgen mit einer privaten Rente ausreichend für das Alter zu. Es bestehen aber auch Möglichkeiten, die Kosten während der Laufzeit einzudämmen. So können sich Versicherte für einen internen Tarifwechsel entscheiden: Sie verzichten dann zwar auf wenige Leistungen, zahlen dafür aber auch geringere Prämien. Sie können auch später die Selbstbeteiligung erhöhen. Wer aufgrund einer Vorerkrankung einen Risikozuschlag stemmen muss, kann zudem unter Umständen diesen Mehrkosten irgendwann entgehen. Das kommt dann infrage, wenn die entsprechende Krankheit ausgeheilt ist und kein Kostenrisiko mehr vorliegt. Versicherungsnehmer müssen hierfür einen Antrag stellen und ein Attest vorweisen.

Privat ersetzt gesetzlich

Dient eine private Krankenversicherung dazu, die gesetzliche Krankenversicherung teilweise oder sogar vollständig zu ersetzen, dann handelt es sich in diesem Fall um eine substitutive Krankenversicherung. Dafür kommen verschiedene Sparten in der privaten Krankenversicherung infrage. Möglich sind die private Krankenvollversicherung, die Krankentagegeldversicherung und die Pflegepflichtversicherung. In diesen substitutiven Krankenversicherungen kann sich in Deutschland allerdings nicht jeder Bürger, der das möchte, auch wirklich versichern. Denn diese privaten Versicherungen richten sich nicht grundsätzlich an alle, sondern nur an ausgewählte Gruppen. Eine der wichtigsten Bedingungen ist, dass die Interessenten für eine substitutive Krankenversicherung nicht oder nicht mehr unter die gesetzliche Versicherungspflicht fallen.

Diese Bedingung erfüllen zum Beispiel Beamte, Freiberufler oder Selbstständige. Auch Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen über der gesetzlich festgelegten Versicherungspflichtgrenze liegen, dürfen sich in der substitutiven Krankenversicherung versichern.

  • Die gesetzlichen Regeln für die substitutive Krankenversicherung sind in Paragraph 12 des Versicherungsaufsichtsgesetzes festgelegt.
  • Einer der wesentlichen Grundsätze ist, dass diese Art der Krankenversicherung in Deutschland nur nach Art der Lebensversicherung angeboten werden darf.
  • Diese gesetzliche Regelung verlangt, dass die Prämien für die Policen nur auf der Basis von Versicherungsmathematik ermittelt werden dürfen.
  • Dabei müssen bestimmte statistische Daten zugrunde gelegt werden.
  • Das sind zum Beispiel Sterbetafeln und Vorausberechnungen über die Wahrscheinlichkeit bestimmter Personengruppen, invalid zu werden oder an einer bestimmten Krankheit zu leiden.

Auch die Wirkung verschiedener Risikofaktoren bei bestimmten Altersgruppen oder die statistische Wahrscheinlichkeit, dass Verträge storniert werden, muss in die Prämienkalkulation mit einfließen. Damit wird gewährleistet, dass die Beiträge für jeden Versicherten individuell berechnet werden.

Denn die Prämien für eine private Krankenversicherung hängen nicht von der Höhe des Lohnes oder anderer Einkommen des Versicherten ab sondern richten sich persönlichen Merkmalen des Kunden, zum Beispiel nach Alter oder speziellen Risikofaktoren. Außerdem hat der Gesetzgeber festgelegt, dass in dem Versicherungsvertrag für eine substitutive Krankenversicherung ein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers ab einem bestimmten Zeitpunkt ausgeschlossen sein muss. In der Krankentagegeldversicherung gilt dies spätestens nach dem dritten Versicherungsjahr. Der Versicherungsgesellschaft ist es allerdings erlaubt, die Prämien anzupassen und sie damit auch zu erhöhen.

Anbieter von substitutiven Krankenversicherungen müssen in der PKV eineAlterungsrückstellung bilden. Deshalb wird seit dem 1. Januar 2000 bei neuen Kunden in der privaten Krankenversicherung zum Beitrag ein Zuschlag von zehn Prozent erhoben. Er betrifft alle Versicherten von ihrem 21. bis zum vollendeten 61.Lebensjahr. Der Zuschlag fließt direkt in die Altersrückstellungen ein. In der Regel werden auch Zinserträge als Alterungsrückstellungen angespart. Kunden dürfen vertraglich geregelt innerhalb einer Gesellschaft in andere Tarife wechseln, wenn diese einen gleichartigen Schutz anbieten. Bei diesem Wechsel dürfen sie sämtliche Rechte mitnehmen, die sie während der Vertragslaufzeit erworben haben. Dazu zählen auch die Alterungsrückstellungen. Wechseln sie zu einem anderen Anbieter, dann muss ihnen ihre alte Gesellschaft ebenfalls angesammelte Ansprüche auf Altersrückstellungen mitgeben. Sie müssen in ihrer Höhe jedoch lediglich dem Basistarif entsprechen. Außerdem gilt das nicht für Verträge, die vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden.

Basistarife und Selbstbehalte

Einen solchen einheitlichen Basistarif müssen alle Versicherer anbieten, die auf die substitutive Krankenversicherung spezialisiert sind. Er muss in den Vertragsleistungen in Umfang, Art und Leistungshöhe dem Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Außerdem muss er offen sein für Kinder und Jugendliche. Für sie werden aber bis zum 21. Geburtstag keine Altersrückstellungen angespart. Auch Versicherte, die Anspruch auf Beihilfe nach den Vorschriften des Beamtenrechts haben sowie deren berücksichtigungsfähige Familienangehörige dürfen in den Basistarif. Dann allerdings werden Leistungen der Beihilfe eingeschränkt.

Darüber hinaus müssen Versicherte die Möglichkeit haben, mit Selbstbehalten ihre monatlichen Beiträge zu senken. Die Höhe der Beteiligung an Krankheitskosten ist gesetzlich festgelegt. Sie beträgt pro Versicherungsjahr mindestens 300 und maximal 1.200 Euro. Auch Selbstbehalte von 600 und 900 Euro dürfen vereinbart werden. Änderungen bei der Stufe der gewählten Selbstbehalte sind möglich, sie dürfen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des vereinbarten Zeitraums erfolgen. Im Basistarif beträgt sind Kunden mindestens drei Jahre an den gewählten Selbstbehalt gebunden. Reduziert er die Prämie nicht auf angemessene Art, darf ein Versicherter von seiner Gesellschaft zu jeder Zeit die Umstellung seines Vertrags in den Basistarif ohne einen Selbstbehalt verlangen. Innerhalb von drei Monaten muss diese Umstellung erfolgen. Der Basistarif darf ohne Selbstbehalt nicht mehr kosten als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Diese Krankenversicherungen sind nichtsubstitutiv

Es gibt auch private Krankenversicherungen, die nichtsubstitutiv sind. Sie sehen nur Leistungen vor, die im so genannten Leistungskatalog GKV oder in der gesetzlichen gesetzlichen Pflegepflichtversicherung nicht enthalten sind. Das kann unter anderem das Krankenhaustagegeld sein oder das in einer privaten Police vereinbarte Pflegetagegeld, eine Reisekrankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung oder das Kurtagegeld. Auch Ergänzungspolicen über Wahlleistungen im Krankenhaus sowie ambulante Tarife für Brillen oder Heilpraktikerleistungen gehören zur nichtsubstitutiven Krankenversicherung. Versicherungen, auf Vorleistung aus der gesetzlichen Krankenversicherung aufbauen, sind ebenfalls nichtsubsttitutiv. Dazu gehören unter anderem stationäre oder ambulante oder Zusatzversicherungen, wenn sie Leistungen der gesetzlichen Kasse oder der sozialen Pflegeversicherung aufstocken, die in der Höhe beschränkt sind. Nichtsubstitutive Krankenversicherungen müssen nicht ausschließlich nach Art der Lebensversicherung aufgelegt sein. Auch Policen nach Art der Schadenversicherung sind möglich.

Das bietet die Krankenvollversicherung

Die private Krankenvollversicherung ist ein wichtiges Standbein der großen Versicherungsgesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland. Ursprünglich entwickelt wurde die private Krankenversicherung für Selbstständige und Beamte. Heute bietet sie über diesen Personenkreis hinaus auch anderen Berechtigten, die eine private Krankenvollversicherung abschließen dürfen, einen umfangreichen und umfassenden Krankenversicherungsschutz. Neben den Beamten und den selbstständig Tätigen können sich auch Studenten und Freiberufler bei einem privaten Anbieter versichern lassen.

Versicherte bei einer privaten Krankenvollversicherung können darüber hinaus auch Arbeitnehmer werden, wenn ihr Jahresverdienst die geltende Pflichtversicherungsgrenze übersteigt. Wer in die private Krankenvollversicherung wechselt, muss einen Anbieter finden, der ihn versichert, einen guten Tarif nach seinen individuellen Wünschen wählen, die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten, die Police abschließen und vor dem endgültigen Wechsel eine Kündigungsbestätigung seiner gesetzlichen Krankenkasse vorlegen können.

  • Wer bei einem privaten Anbieter krankenversichert ist, bekommt deutlich höhere Leistungen.
  • Weil auch Ärzte und Krankenhäuser für die Behandlung privat Versicherter höhere Vergütungen erhalten, ist der Status eines privat Versicherten sehr hoch.
  • Dennoch lohnt es sich nicht für jeden, in eine private Vollversicherung zu wechseln.
  • Lediglich für Beamte ist eine solche Entscheidung sehr einfach.
  • Denn hier trägt der Dienstherr mit seiner Beihilfe einen Anteil an den Kosten für die Gesundheit.

Das gilt auch für die Kinder und für einen nicht erwerbstätigen Ehepartner eines Beamten. Selbstständige und Angestellte sollten dagegen sicher sein, dass sie die Beiträge der Privaten auf Dauer zahlen können. Ist das der Fall, ist ein privater Anbieter mit seinem umfangreichen Leistungsangebot durchaus eine gute Alternative zur gesetzlichen Kasse.

Familien müssen gut überlegen

Einer der wichtigsten Unterschiede zwischen dem System der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenvollversicherung besteht darin, dass der Schutz einer privaten Krankenpolice nicht automatisch für die Familie des Versicherten gilt. Denn eine kostenfreie Familienversicherung für Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder, wie es sie bei der gesetzlichen Kasse gibt, bieten die privaten Krankenversicherer nicht an. Wer eine Familie hat oder plant und in die private Vollversicherung wechseln will, muss deshalb die Beiträge, die er für seine Angehörigen mit zahlen muss, in seine Überlegung einbeziehen.

In den allermeisten Fällen müssen die Kinder in einer privaten Versicherung versichert werden, wenn nur einer der Partner Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse ist. Für jedes Kind ist dann beim privaten Anbieter ein eigener Beitrag fällig. Wer privat krankenversichert ist und in die Elternzeit geht, muss außerdem seine Prämien weiterzahlen. Darüber hinaus fällt in der Elternzeit der Zuschuss des Arbeitgebers weg. Es gibt zwar einige wenige Tarife bei den privaten Anbietern, die in diesem Fall auch eine Beitragsbefreiung anbieten. Meistens gelten die jedoch nur für insgesamt sechs Monate der Elternzeit. Generell ist eine private Krankenversicherung also für Familien mit vielen Kindern nur eingeschränkt zu empfehlen.

Die Beiträge beeinflussen

Ein weiteres Problem der privaten Krankenversicherung ist die Gefahr steigender Kosten. Vor allem im Alter können hohe Prämien zu einer großen Herausforderung werden. Dabei gibt es durchaus Wege, hohe Beiträge durch eine gezielte Gestaltung von Tarifen abzusenken. Eine der besten Möglichkeiten, bei der Prämie zu sparen, ist der interne Wechsel in einen anderen Tarif des ansonsten gleichen Krankenversicherers. Dadurch bleiben nicht nur die Altersrückstellungen erhalten. Es ist in den meisten Fällen auch möglich, deutlich weniger zu zahlen und dabei nur wenig schlechtere oder sogar die gleichen Leistungen zu erhalten. Je länger ein Versicherter in seinem Tarif ist, desto höher sind seine Chancen, ein besseres Tarifangebot zu finden. Jeder Privatversicherte hat das Recht auf einen solchen Wechsel. Wer dabei alles richtig machen und kein Risiko eingehen will, der kann auch die Hilfe eines Beraters oder einer spezialisierten Agentur in Anspruch nehmen.

Auch der Wechsel in den Standardtarif spart Prämie. Diese Möglichkeit kommt aber nur infrage, wenn man bereits vor 2009 in die private Versicherung eingetreten ist. Versicherten, die über 65 Jahre alt sind, steht er immer offen. Liegt das Einkommen des privat Versicherten unter der geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), kann ein Mitglied bereits ab dem 55. Lebensjahr in den Standardtarif. Der ist übrigens deutlich preiswerter als der Basistarif. Dafür hält der Basistarif bessere Leistungen als der Standardtarif bereit. Ein Wechsel zum Basistarif lohnt sich, wenn der Beitrag für die Krankenvollversicherung sehr hoch ist. Ist man darüber hinaus hilfebedürftig, wird sogar die Hälfte der Prämie erlassen.

Versicherte können in der privaten Vollversicherung den Umfang der Leistungen nach ihren eigenen Wünschen gestalten. Dafür gibt es das so genannte Baukastenprinzip. Mit Modul-Tarifen ist zum Beispiel eine reine Basisversicherung möglich, die einen eher geringen Umfang bei den Leistungen hat. Infrage kommen auch Premium-Pakete mit höherwertigen Leistungen. Soll im Alter an den Beiträgen gespart werden, lohnt es sich, diese hohen Leistungen abzuwählen und zu den einfacheren Modulen zurückzukehren.

Vor der Entscheidung prüfen

Vor der Entscheidung für einen bestimmten Krankenversicherer sollten Sie die verschiedenen Leistungen und Konditionen der einzelnen Anbieter für eine Krankenvollversicherung vergleichen. Ein unabhängiger und kostenloser Vergleich ist heute schnell und ohne großen Aufwand im Internet möglich. Dabei können Sie sich einen Überblick über die Bedingungen und über den Leistungsumfang verschiedener Krankenversicherer und ihrer Tarife verschaffen. Da private Krankenversicherer sehr unterschiedliche Tarife bieten, lohnt sich ein grundsätzlicher Vergleich, sowohl der Bedingungen als auch der Leistungen und der Preise. Prüfen Sie auch unter Berücksichtigung von Selbstbehalten. Denn diese senken zwar die Prämien, können das Budget aber im Krankheitsfall belasten.

PKV

Viele besser verdienende Angestellte, Beamte und Selbstständige fragen sich, ob eine private Krankenversicherung für sie sinnvoll ist. Alle diese Gruppen können sich zwischen einer PKV und einer freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Kasse entscheiden.

Diese Wahl sollten sie sich gründlich überlegen: Versicherte in der PKV können später nur noch unter strengen Voraussetzungen in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

  • Ein wesentlicher Vorteil besteht in den überzeugenden Leistungen privater Krankenversicherer.
  • Vielfach kommen Patienten in den Genuss einer Vorzugsbehandlung, zum Beispiel bei der Terminvergabe bei Fachärzten.
  • Das hat einen einfachen Grund: Private Unternehmen zahlen den Ärzten im Vergleich zu gesetzlichen Kassen höhere Honorare.
  • Dieser Vorteil betrifft aber auch die konkreten medizinischen Leistungen und den Komfort.
  • Viele Versicherungen übernehmen die Kosten für Heilpraktiker, erstatten bei Zahnbehandlungen höhere Anteile und ermöglichen Versicherten im Krankenhaus den Aufenthalt in einem Ein-Bett-Zimmer.

Zahlreiche dieser Zusatzleistungen dürfen gesetzliche Krankenkassen aufgrund rechtlicher Beschränkungen nicht anbieten. Erwähnung verdient auch, dass privat Versicherte von einer freien Arztwahl profitieren. Zudem bestimmen sie beim Vertragsabschluss ein individuelles Leistungspaket und können so einen Tarif wählen, der im Preis-Leistungs-Verhältnis perfekt zu den persönlichen Bedürfnissen passt.

Auch finanziell kann sich eine private Krankenversicherung als sinnvoll erweisen. Vor allem Jüngere und Gesunde zahlen für die PKV einen weitaus geringeren Beitrag als bei einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ersparnis beträgt vielfach mehrere Hundert Euro im Monat, wobei die PKV zugleich bessere Leistungen bietet. Besonders Beamte können sich über einen großen finanziellen Vorteil freuen. Der Staat bezahlt ihnen einen hohen Anteil aller anfallenden Krankheitskosten direkt, das gilt auch für Familienmitglieder. Beamte müssen daher nur noch die verbleibenden Restkosten versichern, entsprechend günstige Prämien offerieren private Versicherer bei Beihilfe-Tarifen. Bei Beamten sind sich alle Verbraucherschützer einig: Für sie ist eine private Krankenversicherung sinnvoll.

Steigende Beiträge als größter Nachteil

Besser verdienende Angestellte und Selbstständige sollten den Schritt in die private Krankenversicherung dagegen intensiv abwägen. Das liegt vor allem an der Beitragssteigerung bei der PKV. Gesunde Junge zahlen sehr niedrigere Prämien, mit zunehmendem Alter erhöhen sich diese aber zum Teil massiv. Im schlimmsten Fall können sich Beitragszahler diese Kosten irgendwann nicht mehr leisten. Hier kommt ein Nachteil der PKV im Vergleich zu gesetzlichen Krankenversicherungen zum Tragen: Die Beitragshöhe bemisst sich nicht am Lohn, sondern an gehaltsunabhängigen Faktoren wie Alter und Gesundheitsrisiken. Das kann dazu führen, dass Ältere die Beiträge aufgrund zu niedriger Einkommen und Renten nicht mehr stemmen können, sie können aber auch vielfach nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Interessierte sollten deshalb vorausschauend analysieren: Haben sie dauerhaft sichere und ausreichend hohe Einkünfte? Werden sie in der Rente über genügend finanzielle Mittel verfügen, zum Beispiel durch eine zusätzliche Privatrente?

Menschen mit Wahlrecht zwischen beiden Sicherungssystemen sollten auch bedenken, dass es bei den privaten Versicherern im Gegensatz zu den gesetzlichen Kassen keine Familienmitversicherung gibt. Kinder und Ehepartner können sie zwar in den Vertrag aufnehmen, dadurch steigen aber die Kosten. Interessierte sollten sich entsprechende Angebote einholen und Prämien sowie Leistungen vergleichen. Für Menschen mit schweren Vorerkrankungen ist die private Krankenversicherung nicht sinnvoll, das trifft zumindest auf dauerhafte Erkrankungen mit hohem medizinischem Aufwand zu. Vereinbaren sie einen neuen PKV-Vertrag, müssen sie mit enormen Risikozuschlägen rechnen. Anders sieht es aus, wenn eine schwere Erkrankung erst nach einer Vertragsvereinbarung entsteht. Nachträglich dürfen Privatversicherer keinen Risikozuschlag fordern.

Private Krankenversicherung Online Abschließen

Wer sich schnell, einfach und bequem krankenversichern möchte, kann eine Private Krankenversicherung online abschließen. Das funktioniert zum Beispiel über die Online-Portale der einzelnen Versicherungsanbieter. Darüber hinaus gibt es unabhängige Vergleichsportale, auf denen Verbraucher zunächst die Versicherungsbedingungen verschiedener Assekuranzen gegenüberstellen können, bevor sie sich zum Abschluss entscheiden.

Die private Krankenversicherung online abzuschließen ist eine komfortable Alternative zum Besuch beim Versicherungsmakler. Unabhängig von Öffnungszeiten, ganz entspannt vom Sofa aus lässt sich der passende Versicherungsschutz finden.

  • Keine Zeit, um einen Termin beim Versicherungsmakler zu machen?
  • Heute bieten so gut wie alle Versicherungsanbieter die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag online abzuschließen.
  • Versicherungsnehmer sind dadurch wesentlich flexibler.
  • Wer eine private Krankenversicherung online abschließen möchte, kann dafür etwa direkt die Webseite des jeweiligen Versicherungsunternehmens aufrufen und den dort bereitgestellten Online-Antrag nutzen.
  • Bevor es an das Ausfüllen der eigentlichen Formulare geht, steht in der Regel ein Beitragsrechner bereit, der über die monatlichen Kosten des gewünschten Tarifs informiert.

Entsprechen die berechneten Kosten den eigenen Vorstellungen, geht es weiter mit dem Ausfüllen des Antragsformulars. Nach Eingabe des gewünschten Versicherungsbeginns, des Geburtsdatums und weiteren Angaben zur Person müssen auch online die nötigen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Sind alle Angaben gemacht, erhalten Versicherungsnehmer noch einmal alle Informationen zum gewählten Versicherungsschutz im Überblick. Den Versicherungsvertrag erhalten die Versicherungsnehmer zugeschickt, entweder per E-Mail oder auf Wunsch auch per Post. Ein unterschriebenes Exemplar muss in der Regel zurückgesendet werden, damit der Vertrag in Kraft treten kann.

Wer eine private Krankenversicherung online abschließen möchte, sollte allerdings wissen, welcher Tarif der preiswerteste für ihn ist. Sind Sie sich noch nicht ganz sicher, welche private Krankenversicherung zu Ihnen passt, können Sie einen unabhängigen Online-Versicherungsvergleich in Anspruch nehmen. Dieser ist in aller Regel kostenlos und unverbindlich. Ähnlich wie bei den Antragsformularen der Versicherungsanbieter gilt es hier zunächst ein Online-Formular auszufüllen. Neben den persönlichen Daten fragt der Beitragsvergleich auch ab, was der Tarif im Einzelnen umfassen soll. Der Versicherungsvergleich stellt anschließend verschiedene Tarife gegenüber. Kommt einer dieser Tarife für Sie in Frage, können Sie sich zumeist gleich zum Anbieter weiterleiten lassen und die private Krankenversicherung online abschließen.

Vor- und Nachteile des Online-Versicherungsabschlusses

Der Online-Abschluss einer privaten Krankenversicherung hat viele Vorteile: Das Antragsformular lässt sich ganz bequem vom Sofa aus ausfüllen. Praktisch ist das vor allem für Berufstätige, die wenig Zeit für einen Termin beim Versicherungsmakler haben. Eine private Krankenversicherung im Internet abzuschließen, kann darüber hinaus bares Geld sparen. Ein Versicherungsmakler erhält in aller Regel eine Provision pro erfolgreichem Abschluss, die sich in den vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Kosten niederschlägt. Beim Online-Abschluss entfällt diese Provision.

Neben diesen Vorteilen hat der Online-Abschluss der privaten Krankenversicherung aber auch Nachteile. Wenn Sie eine private Krankenversicherung online abschließen, entfällt zum Beispiel das persönliche Beratungsgespräch. Das bedeutet, dass Versicherungsnehmer sich selbst vor Abschluss gründlich über die Tarife und Versicherungsbedingungen informieren müssen. Sie müssen sich nicht nur Gedanken darüber machen, ob eine private Krankenversicherung überhaupt in Frage kommt, sondern auch darüber, welche Leistungen diese im Einzelnen bieten soll. Der Basistarif allein reicht für viele Versicherungsnehmer nicht aus.

Bevor Sie Ihre private Krankenversicherung im Internet abschließen, empfiehlt es sich daher, sich gründlich über die einzelnen Angebote zu informieren. Überlegen Sie sich genau, welche Zusatzleistungen für Sie und Ihre Familie sinnvoll sind. Bedenken Sie auch, welche Vorerkrankungen sich auf die Kosten der privaten Krankenversicherung auswirken könnten. Nutzen Sie einen unabhängigen Pkv Beitragsrechner und vergleichen Sie dabei nicht nur die monatlichen Kosten, sondern auch die Tarifdetails. Je besser Sie informiert sind, umso leichter fällt es, einen für Sie passenden Tarif zu finden. Entscheiden Sie sich nach Versicherungsabschluss doch noch anders, besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Anwartschaft auf Krankenschutz

Die Anwartschaft auf Krankenversicherung hilft Krankenversicherten, ihre Rechte und Pflichten aus ihrem Versicherungsvertrag ruhen zu lassen und dabei gleichzeitig zu wahren. Es gilt unter anderem für den Fall, dass der Versicherte für eine gewisse Zeit seine Beiträge nicht mehr zahlen kann. Der Versicherer garantiert seinem Versicherten mit der Anwartschaft auf Krankenversicherung, dass er ihm den bei Vertragsschluss zugesagten Schutz später erneut zu den alten Bedingungen gewährleisten wird.

Dafür zahlt der Kunde dann zeitweise eine reduzierte Prämie, den so genannten Ruhensbeitrag. Er ist so kalkuliert, dass Kosten des Anbieters für die Verwaltung sowie die Altersrückstellungen für des Versicherten weitergeführt werden können.

  • Außer Versicherten in einer Notlage kommt eine Anwartschaft auf Krankenversicherung auch für Kunden in Betracht, die für eine bestimmte Zeit einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, zum Beispiel weil sie Zeitsoldaten sind oder für sie ein Anspruch auf Familienhilfe besteht.
  • Auch bei einem längeren Aufenthalt im Ausland ist diese Art der Absicherung sinnvoll.
  • Würde nämlich der Schutz durch die Krankenversicherung stattdessen aufgehoben, wäre bei einem erneuten Eintritt in die private Krankenversicherung in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung nötig.
  • Auch das Eintrittsalter läge dann höher, für bestimmte Tarife würden erneut Wartezeiten anfallen.
  • Die Zeit der Anwartschaft wird dagegen auf Wartezeiten des entsprechenden Tarifs angerechnet.

Häufiger Grund für das Ruhen einer privaten Krankenversicherung kann auch eine zeitlich begrenzte Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse sein. Eine solche Versicherungspflicht entsteht, wenn ein privat Versicherter, der Anspruch auf Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse hat, unter die Versicherungspflichtgrenze rutscht und wieder Mitglied in der GKV wird. Auch ein Selbstständiger der für eine gewisse Zeit versicherungspflichtig arbeitet und ein Einkommen unter der Jahresentgeltgrenze verdient, kann für diese Zeit wieder Pflichtmitglied der GKV werden, genau wie ein Arbeitnehmer, der seine Arbeitszeit reduziert und weniger als ein Gehalt oberhalb der Pflichtgrenze erzielt. Gibt ein Versicherter in einer privaten Kasse seine Erwerbstätigkeit auf und ist Partner Mitglied in der GKV, dann hat auch der privat Versicherte Anspruch auf eine Familienversicherung ohne Beitrag in der gesetzlichen Krankenasse. Er darf aber nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze verdienen.

Grosse und kleine Anwartschaften

Unterschieden wird zwischen großer und kleiner Anwartschaft sowie einer Ruhensversicherung. Letztere gewährt andauernden Versicherungsschutzes für Notfälle, wenn Beiträge etwa wegen Arbeitslosigkeit nicht gezahlt werden können. Eine solche Ruhensversicherung kann bis zu 3 Jahren dauern. In den ersten sechs Monaten der Arbeitslosigkeit fallen keine Beiträge an. Danach werden Anwartschaftsbeiträge fällig. Weil es sich um eine kleine Anwartschaft handelt, muss bei erneutem Eintritt in die PKV ein Zuschlag zum Beitrag gezahlt werden. Der Grund: In der Zeit des Ruhens wurden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Eine Ruhensversicherung wird darüber hinaus nicht von allen privaten Versicherern angeboten.

Während die kleine Anwartschaft auf Krankenversicherung nur die Rückkehr in den ursprünglichen Tarif in des privaten Versicherers ohne erneute Gesundheitsprüfung erlaubt, ohne dass Rückstellungen fürs Alter gebildet werden, wird bei der großen Anwartschaft zusätzlich bei der Berechnung des Beitrags das ursprüngliche Eintrittsalter gewertet. Es wird sozusagen eingefroren. Dafür ist der Beitrag für diese Anwartschaft höher. Denn er enthält zusätzlich auch den notwendigen Sparbeitrag für die Altersrückstellung.

Anwartschaft in der gesetzlichen Kasse

Es gibt im Übrigen neben der Anwartschaftsversicherung der PKV auch die Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Von ihr profitieren in erster Linie Versicherte, die sich für eine bestimmte Zeit im Ausland befinden oder Personen, die laut Dienstrecht Anspruch auf Heilfürsorge haben. In vielen Fällen wollen Versicherte in der GKV ihren Status behalten, weil er ihnen bei der Beitragsentwicklung eine gewisse Sicherheit bietet oder weil selbst als Freiwillige weniger Beitrag zahlen als in der privaten Krankenversicherung. Der finanzielle Aufwand für diese Anwartschaft ist gering. Die Anwartschaft selbst sichert die Rückkehr in die gesetzliche Kasse, sobald die Bedingungen dafür wieder erfüllt sind. Bedingung ist meist, dass der Leistungsanspruch an die gesetzliche Krankenversicherung für mehr als drei Kalendermonate ruht.

Gründe, auf eine Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenkasse zu setzen, gibt es viele, vor allem für ältere Mitglieder der GKV ist sie sinnvoll. Will ein Kassenmitglied etwa später einmal in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert werden, muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss er in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens 9/10 der Zeit in einer gesetzlichen Kasse versichert gewesen sein. Hält er sich länger im Ausland auf, kann die Frist durch eine Anwartschaft erfüllt werden.

Will sich ein Mitglied einer gesetzlichen Kasse nach Rückkehr aus dem Ausland oder nach der Zeit als Soldat hauptberuflich selbständig machen und dabei freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, empfiehlt sich ebenfalls eine Anwartschaft bei der gesetzlichen Kasse. Übrigens wird eine Anwartschaftsversicherung auch bei der Vorversicherungszeit für Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung gewertet. Diese Ansprüche können nur geleistet werden, wenn der Betreffende in den 10 Jahren vor Stellung seines Antrags eine Versicherungszeit von insgesamt zwei Jahren nachweisen kann.

PKV – billig und trotzdem gut?

Eine billige Krankenversicherung ist nicht unbedingt die beste Wahl. Wer nicht gesetzlich pflichtversichert ist, muss schon die Entscheidung über den Schritt in die private Krankenversicherung gut überdenken. Die getroffene Entscheidung bindet für lange Zeit. Ein Rückweg in das gesetzliche System der Sozialversicherung ist schwierig und ab dem 55. Lebensjahr nahezu unmöglich. Auch die Entscheidung für einen bestimmten privaten Anbieter wird langfristig getroffen. Ein Wechsel ist in aller Regel mit finanziellen Nachteilen verbunden, umso mehr, je länger der Vertrag schon besteht.

Die vorschnelle Entscheidung für das billigste Angebot ist deshalb keine gute Idee. Ein Blick auf die Finanzkraft des Versicherers und die Leistungsseite bewahrt vor einer teuren Fehlentscheidung.

  • Immer noch werden zahlreiche E-Mail-Briefkästen zugemüllt mit angeblichen Angeboten, die privaten Krankenversicherungsschutz für rund 50 EUR monatlichen Beitrag versprechen.
  • Kurz und knapp: Das ist Unsinn.
  • Kein Versicherer kann einen solchen Beitrag für einen erwachsenen Versicherten darstellen und davon nicht nur die umfassenden Leistungen finanzieren, sondern auch noch die gesetzlich vorgeschriebene Alterungsrückstellung bilden.
  • Mittlerweile ist bekannt, dass hinter diesen Spam-Mails Adressensammler stecken, die niemals vorhatten, eine Krankenversicherung zu verkaufen.
  • Die seriösen Versicherer gehen juristisch gegen diese Praxis vor, aber die praktischen Möglichkeiten sind begrenzt, wenn Mails aus dem Ausland verschickt werden.

Also vertrauen Sie auch weiter auf Ihren gesunden Menschenverstand und fallen Sie nicht auf solche plumpen Maschen herein.

Die Beitragshöhe in der privaten Krankenversicherung richtet sich – anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen – nicht nach der Einkommenshöhe. Auch die Beitragsbemessungsgrenze spielt keinerlei Rolle. Die private Versicherungswirtschaft kalkuliert rein nach dem individuellen Risiko. Das ergibt sich in der Hauptsache aus dem Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn und seinem Gesundheitszustand. Die Verträge sind so gestaltet, dass das Älterwerden oder später auftretende Krankheiten keinen Einfluss auf die Höhe der Beiträge haben können und dürfen. Die bereits erwähnte Alterungsrückstellung gleicht diese Einflüsse aus. Natürlich sind die Privatversicherer ebenso wie die gesetzlichen Krankenkassen von der allgemeinen demografischen Entwicklung und der Kostensteigerung durch medizinischen Fortschritt betroffen. Beitragserhöhungen sind deshalb auch hier regelmäßig erforderlich. Unten folgen noch ein paar gute Tipps, wie man hier sparen oder frühzeitig vorsorgen kann.

Eine Frage der Lebensplanung

Wer jung und gesund ist, hat gute Chancen, mit dem Wechsel in die PKV eine billige Krankenversicherung als Alternative zur freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse zu finden. Die Entscheidung für oder gegen die private Krankenversicherung hängt auch von der individuellen Lebensplanung ab. Wer eine Familie gründen möchte, muss wissen, dass der private Versicherer keine kostenfreie Familienversicherung kennt. Auch für den nicht arbeitenden Partner und die Kinder werden die Beiträge nach den oben dargestellten Prinzipien kalkuliert.

Neben dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand spielt auch der gewählte Leistungsumfang eine Rolle für die Beitragshöhe. Während in der GKV rund 95 % der Versicherungsleistungen ohnehin im Sozialgesetzbuch festgeschrieben sind, gibt es bei den Privatversicherern deutlich größere Unterschiede. Ein Leistungsvergleich ist deshalb wichtig, außerdem aber auch ein Blick auf den Versicherer, seine finanzielle Leistungsfähigkeit und die Beitragsentwicklung in der Vergangenheit: Gab es früher auffällige Beitragssprünge, höher als im Markt üblich? Dann stimmt etwas nicht. Die anfangs noch billige Krankenversicherung hat möglicherweise ein Kostenproblem, oder ihre Bestände überaltern. Auf lange Sicht kann das teuer werden.

Der Chef zahlt mit

Wie für die gesetzliche Krankenversicherung gibt es auch einen Arbeitgeberanteil zur PKV. Der Zuschuss ist die Hälfte des tatsächlich gezahlten Beitrags für die Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung. Anders als in der GKV, in der die Versicherten den von den meisten Kassen erhobenen Zusatzbeitrag allein zahlen, gibt es hier noch eine echte paritätische Finanzierung.

Allerdings ist die Höhe des Arbeitgeberanteils gedeckelt. Der Maximalbetrag ist die Summe, die ein Arbeitgeber auch für einen gesetzlich Versicherten zahlen müsste. Der Höchstzuschuss wird also berechnet aus dem hälftigen allgemeinen Beitragssatz, das sind 7,3 %, multipliziert mit der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze. Diese wird jedes Jahr dem Lohnniveau angepasst. Bei einem Versicherten in einer gesetzlichen Kasse, der oberhalb der Bemessungsgrenze verdient, führt diese Anpassung regelmäßig zu einer Preissteigerung seiner Versicherung. Der sozialversicherungspflichtig beschäftigte Privatpatient kann sich dagegen freuen, denn mit der Beitragsbemessungsgrenze steigt auch der höchstmögliche Arbeitgeberanteil.

So begegnen Sie steigenden Beiträgen

Unsicherheiten vor dem Wechsel in die PKV gibt es immer wieder wegen der Finanzierung der Beiträge im Alter. Selbst wenn eine Preisanpassung wegen Alter und Krankheit nicht möglich ist, bleiben immer noch die Steigerungen aus der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung und den Kosten des Gesundheitssystems. Im Laufe der Jahre ist manche scheinbar billige Krankenversicherung zu einem teuren oder sogar unbezahlbaren Luxus geworden.

Es gibt aber viele Möglichkeiten, einen Wechsel in den unattraktiven Basistarif oder sogar den Notlagentarif zu vermeiden. Fragen Sie Ihren Versicherer nach einem anderen Vertrag. Denn wenn ihr derzeitiger Tarif nicht mehr verkauft wird und keine jungen Versicherten mehr hinzukommen, überaltert der Tarif und wird überproportional teuer. Ein einfacher Tarifwechsel beim selben Versicherer ermöglicht oft einen wesentlich niedrigeren Beitrag bei praktisch identischen Leistungen. Und lassen Sie sich nicht abwimmeln: Auf den Tarifwechsel haben Sie einen Rechtsanspruch.

Der zweite Tipp betrifft den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses mit dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Zwar zahlt der Rentenversicherer einen Anteil an der Krankenversicherung, der aber in aller Regel niedriger ist als das, was der Arbeitgeber zugeschossen hat. Versichern Sie deshalb gleich zu Beginn eine Komponente zur Beitragsentlastung in der PKV im Alter. Wer früh damit anfängt, zahlt einen sehr überschaubaren Zuschlag, an dem sich der Arbeitgeber sogar beteiligt, wenn der Höchstzuschuss noch nicht ausgeschöpft ist.

PKV-Beiträge bezahlbar halten

Regelmäßig geistern Meldungen durch die Presse, dass Kunden der privaten Krankenversicherer deutliche Beitragssprünge verkraften müssen. Auch potenzielle Neukunden, die als Selbstständige oder gut verdienende Arbeitnehmer freiwillig in der GKV versichert sind, sind irritiert. Lohnt ein Wechsel in die PKV?

Ist der Krankenversicherungsbeitrag für mich im Alter überhaupt noch bezahlbar? Ein Blick auf die Ursachen des Beitragsanstiegs und ein Vergleich zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung schafft Transparenz.

  • Krankenversicherungsbeiträge steigen nicht allein deshalb, weil der einzelne Versicherte älter wird und damit anfälliger für Krankheiten.
  • Der Mehraufwand hierfür ist kalkuliert, und der Versicherer bildet eine Altersrückstellung.
  • Dieses Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Die Gesellschaft wird im Durchschnitt älter, weil die deutschen Babyboomer-Jahrgänge, überspitzt formuliert, selbst nicht für genügend Nachwuchs gesorgt haben.
  • Während nach dem sogenannten Generationenvertrag der Sozialversicherung immer mehr Rentner durch die Beiträge der Erwerbstätigen versorgt werden müssen, sorgt die individuell für jeden Versicherten aufgebaute Kapitaldeckung in der PKV grundsätzlich für ein stabiles Beitragsniveau.

Aber auch die privaten Versicherer sind vom demografischen Wandel betroffen. Die Lebenserwartung jedes Einzelnen steigt, und damit reichen die Alterungsrückstellungen möglicherweise nicht mehr aus. Das Problem verschärft sich durch das jahrelang extrem niedrige Zinsniveau. Das zurückgestellte Kapital vermehrt sich nicht mehr so, wie ursprünglich von den Versicherern kalkuliert. Wenn dann auch noch medizinischer Fortschritt aus den Versicherungsbeiträgen finanziert werden muss, halten die vereinbarten Beiträge mit den Ausgaben für Versicherungsleistungen nicht mehr Schritt. Beitragserhöhungen sind die zwingende Folge.

Auch die gesetzliche Krankenversicherung wird teurer

Während die PKV Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip berechnet, also jeder für sein eigenes Risiko zahlt, gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung das Solidaritätsprinzip, das heißt die Beiträge für die Krankenkasse werden nach Leistungsfähigkeit erhoben.

Der eigentlich in Stein gemeißelte Gedanke einer paritätischen Finanzierung der Sozialversicherung, also gleicher Lasten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung schon seit 2005 durchbrochen. Die Krankenversicherungsbeiträge werden aktuell aufgeteilt in einen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %, der hälftig getragen wird, und einen von der Krankenkasse festzusetzenden Zusatzbeitrag, den allein der Arbeitnehmer zahlt. Da der allgemeine Beitragssatz eingefroren ist, gehen Kostensteigerungen über den Zusatzbeitrag allein zu Lasten des Arbeitnehmers.

Beschäftigte mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze haben zudem noch Jahr für Jahr eine weitere Beitragserhöhung zu verkraften: Da die Beitragsbemessungsgrenze dem steigenden Lohnniveau angeglichen wird, zahlen sie den halben allgemeinen Satz und den vollen Zusatzbeitrag jeweils von der höheren Einkommensgrenze.

Lebensplanung bedenken

Wer die Wahl hat zwischen Verbleib in der GKV und Wechsel in die PKV, muss die Entscheidung gut vorbereiten. Eine Rückkehr ist schwierig oder unmöglich, selbst der Wechsel des PKV-Versicherers ist nur mit finanziellen Verlusten möglich, besonders wenn das Versicherungsverhältnis langjährig besteht. Entscheidend sind die aktuelle Situation und die weitere Lebensplanung. Wer jung und gesund ist, erhält in der PKV einen wesentlich besseren Versicherungsschutz, oft sogar zu einem geringeren Beitrag als in der GKV. Allerdings gibt es beim Privatversicherer keine kostenfreie Familienversicherung. Steht die Gründung einer Familie an, müssen Sie Beitragszahlungen für einen nicht arbeitenden Partner und Kinder deshalb mit einkalkulieren.

Sorge bereitet vielen Versicherten und Interessenten der PKV die Entwicklung der Krankenversicherungsbeiträge mit dem Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Während sich die Beiträge zur Sozialversicherung dem niedrigeren Ruhestandseinkommen anpassen, wird der vertraglich vereinbarte PKV-Beitrag auch weiterhin in voller Höhe fällig, und der Arbeitgeberzuschuss fällt weg. Zwar gibt der Rentenversicherungsträger einen vergleichbaren Zuschuss, dieser wird aber nur von der Rente berechnet und fällt damit in aller Regel deutlich niedriger aus als der bisherige Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Diese Argumente sind nicht von der Hand zu weisen, es gibt aber auch eine andere Seite. Während die Krankenversicherungsbeiträge und auch die Leistungen in der PKV vertraglich festgeschrieben sind, richtet sich der Beitrag in der GKV nach dem Einkommen. Viele Menschen übersehen, dass nicht nur die gesetzliche Rente zum Einkommen zählt, sondern auch zum Beispiel Leistungen aus einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge. Selbst wenn man statt einer Rente die Kapitalabfindung wählt, wird der Betrag auf zehn Jahre verteilt und ist für diese Zeit beitragspflichtig. Die Beiträge zur GKV fallen also in der Rente oft viel höher aus als angenommen, und die Leistungsseite ist unsicher, da sie durch gesetzliche Vorgaben statt durch einen Vertrag geregelt ist.

Beitragsentlastung im Alter frühzeitig vereinbaren

Niemand steht ohne Versicherungsschutz da, wenn er im Alter seinen Krankenversicherungsschutz in der PKV nicht mehr bezahlen kann. Der Wechsel in den Basistarif begrenzt den Beitrag auf die Summe, die auch in der GKV maximal zu zahlen wäre, aber auch die Leistungen entsprechen nur noch dem GKV-Niveau. Wer auch diesen Beitrag nicht aufbringen kann, wird über einen Notlagentarif aufgefangen.

Um erst gar nicht in diese Situation zu kommen, gibt es zwei gute Ratschläge:

1. Vereinbaren Sie eine Beitragsentlastung im Alter. Während Ihres Arbeitslebens zahlen Sie einen höheren Beitrag, der Ihnen im Ruhestand zugutekommt. Ist der Zuschuss noch nicht voll ausgeschöpft, beteiligt sich sogar der Arbeitgeber an dieser Tarifkomponente.

2. Überprüfen Sie regelmäßig die Krankenversicherungsbeiträge und fragen Sie Ihren Versicherer nach einem günstigeren Tarif. Wird Ihr Tarif nicht mehr im Neugeschäft verkauft, besteht die Gefahr, dass der Bestand überaltert und die Beiträge deswegen überproportional steigen. Mit dem Wechsel in einen jüngeren Tarif verändern sich die Leistungen oft gar nicht oder nur minimal, aber der Krankenversicherungsbeitrag fällt deutlich günstiger aus. Verträge mit Selbstbeteiligung sind meist selbst dann günstiger, wenn Sie den Eigenanteil voll ausschöpfen, da der Versicherer Verwaltungskosten spart.

Entwicklung der Beiträge zur PKV

Wenn es um die Wahl des richtigen Anbieters für eine Vollversicherung geht, steht die Beitragsentwicklung der PKV ganz oben bei den Kriterien. Bei den verschiedenen privaten Krankenversicherern sind die Unterschiede jedoch sehr hoch. Wer sich die Beiträge jedes einzelnen Versicherers in den letzten Jahren genau anschaut, kann daraus schließen, wie sich die Prämien in den nächsten Jahren entwickeln könnten.

Viele aktuelle Studien haben die Beitragsentwicklung der PKV untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die Prämien in den letzten 15 Jahren im Schnitt um 3,6 Prozent gestiegen sind.

  • Die privaten Versicherer handeln nach dem so genannten Äquivalenzprinzip.
  • Dieses ist gesetzlich verankert.
  • Es verpflichtet die Krankenversicherer, für jeden einzelnen Kunden einen individuellen Beitrag zu kalkulieren.
  • Die Prämie des Versicherten hängt dabei vom für den betreffenden Kunden eingeschätzten Kostenrisiko ab und ist von dessen Lohn absolut unabhängig.
  • Dafür ist der Vertrag zwischen Versichertem und Anbieter ein Vertrag auf privatrechtlicher Basis.

Das bedeutet, dass der Leistungsumfang in der privaten Krankenversicherung über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert bleibt. Das ist nämlich der große Vorteil der PKV. Im Gegensatz zu den hier vertraglich festgeschriebenen Leistungen kann der Gesetzgeber bei der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die Beiträge durch den Lohn des Versicherten bestimmt werden, den Leistungsumfang jederzeit einschränken. Deswegen lohnt sich bei den gesetzlichen Krankenkassen der Beitragsvergleich, bei den Privaten sollte der Schwerpunkt zusätzlich auf dem Vergleich der Leistungen liegen.

Die Beitragsentwicklung der PKV wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. So werden bei der medizinischen Behandlung auch zukünftig große Fortschritte zu verzeichnen sein. Es gibt neue Forschungsergebnisse und revolutionäre Behandlungsmethoden, die jedoch nicht umsonst zu haben sind. Diese Erkenntnisse dienen nicht nur dazu, Menschen Leben zu erleichtern. Sie führen auch zu einer steigenden Lebenserwartung. Das bedeutet gleichzeitig, dass Lebenszeiträume länger werden, in denen medizinische Behandlungen möglich und notwendig sind. Nicht zuletzt steigen die Kosten im Gesundheitssystem schon allein durch allgemeine Preissteigerungen.

Altersrückstellungen dämpfen Beitragsentwicklung der PKV

Um höheren Krankheitskosten im höheren Lebensalter anfallenden entgegenzuwirken und damit die Beitragsentwicklung der PKV im Griff zu behalten, bilden die privaten Krankenversicherer so genannte Alterungsrückstellungen. Das ist eine Maßnahme, die vom Gesetzgeber seit einigen Jahren vorgeschrieben ist. Sie stellt sicher, dass die Prämien für die PKV nicht steigt, nur weil ein Versicherer ein höheres Lebensalter hat. Seit dem Jahr 2000 müssen neue Kunden bei den privaten Krankenversicherern zur Abdämpfung der PKV Beitragsentwicklung einen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent auf ihre monatliche Prämie zahlen. In der Regel wird dieser Zuschlag zwischen dem 22. und dem 61. Lebensjahr fällig. Das zusätzliche Kapital wird mit Zinsen angelegt. Es dient dazu, Erhöhungen des Beitrags nach dem 65. Lebensjahr des Versicherten abzufangen. Die Zinsen aus dem angelegten Kapital müssen der Gemeinschaft der Versicherten zu 90 Prozent zugute kommen.

Der maximale Zinssatz für die Ermittlung der Alterungsrückstellungen liegt bei 3,5 Prozent. Ihre Krankenversicherungstarife dürfen die Unternehmen aber auch auf einem niedrigeren Zinssatz aufbauen. Allerdings gilt dabei, dass der Teil der Zinserträge für die Alterungsrückstellung dann auch niedriger ist, wenn der Zinssatz geringer ist. Im Alter drohen dann höhere Beiträge für die Krankenversicherung. Liegt der Zins dagegen höher als der kalkulierte Zinssatz, erzielt das Anbieter auch höhere Erträge. Diese zusätzlichen Zinserträge werden als Überzinsen bezeichnet, Verwendet werden sie besonders für zusätzliche Entlastungen bei den Beiträgen im Alter. Damit kann es sogar ab dem 80. Lebensjahr von Versicherten zu einer Senkung der Beiträge kommen. Allerdings muss das die Liquidität aus dem gesetzlichen Beitragszuschlag auch wirklich hergeben.

So senken Versicherte ihre Beiträge

Steigenden Beiträgen in der privaten Krankenversicherung können auch Versicherte selbst entgegenwirken. Ein Weg besteht darin, beim eigenen Anbieter nach einem günstigeren Tarif zu suchen und in diesen zu wechseln. Denn Experten raten vom Wechsel zu einem anderen Anbieter dringend ab. Dabei gehen nämlich die wichtigen Altersrückstellungen verloren. Wer dagegen sein per Gesetz verbrieftes Recht eines Tarifwechsels nutzt, kann in den meisten Fällen die gleichen oder nur wenig schlechtere Leistungen für eine deutlich geringere Prämie bekommen. Neue Tarife werden von den privaten Versicherern aufgelegt, um junge Kunden zu gewinnen. So lange diese Tarife nicht geschlossen werden, stehen sie auch Versicherten offen, die schon länger beim privaten Anbieter sind. Um das Angebot eines Krankenversicherers genau zu durchschauen, kann übrigens auch die Unterstützung eines Versicherungsberaters oder Agentur genutzt werden.

Prämie spart auch ein Wechsel in den Standardtarif spart Prämie. Offen steht dieser Weg allen, die schon vor 2009 privat krankenversichert waren oder älter als 65 sind. Ein Mitglied kann schon ab 55 in den Standardtarif wechseln, wenn sein Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Der Standardtarif ist sogar noch preiswerter als der Basistarif der PKV. Im Gegenzug gibt es dafür beim Basistarif die besseren Leistungen, In den Basistarif eines privaten Vollversicherers sollten Kunden wechseln, deren Beitrag sehr hoch ist. Die Hälfte des Beitrags wird darüber hinaus Kunden erlassen, die nachweislich hilfebedürftig sind.

Krankenversicherung

Eine Beratung für die Krankenversicherung kann sich auszahlen, da es sich bei Privatversicherungen um eine komplexe Materie handelt. Insbesondere Angestellte und Selbstständige sollten im ersten Schritt gut abwägen, ob sie sich privat versichern lassen wollen. Zudem berechnen die Versicherer die Beiträge anhand zahlreicher Faktoren und bieten hinsichtlich der Leistungen stark abweichende Tarife an.

Weitere Fragen drängen sich auf: Sollen Versicherte unter anderem einen Selbstbehalt vereinbaren? Wie sollen sie auf Beitragserhöhungen reagieren?

  • Bei Beamten liegt die Sache klar: Sie sollten eine private Restkostenversicherung abschließen, da ihr Arbeitgeber sich direkt an den Rechnungen beteiligt.
  • Die gesetzlichen Kassen offerieren solche Policen nicht.
  • Bei Selbstständigen mit eher geringem beziehungsweise schwankendem Einkommen bedarf es gewisser Überlegungen.
  • In der Regel zahlen sie bei einer privaten Versicherung deutlich weniger als bei einer freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Kasse.
  • Im Rentenalter kann das aber anders aussehen: Bei der PKV sollten Versicherte über genügend Einkommen verfügen, um die dann teilweise hohen Beiträge zu stemmen.

Während des Erwerbslebens sollten sie eine entsprechende Privatrente ansparen beziehungsweise in anderer Weise Vermögen bilden. Zudem sollten Selbstständige berücksichtigen, dass es bei der privaten Krankenversicherung keine Familienmitversicherung für nicht-erwerbstätige Ehegatten und Kinder gibt. Hierfür fallen extra Kosten an. Bei einem hohen und stabilen Einkommen spricht dagegen nichts gegen eine private Krankenversicherung, mit denen sich Unternehmer und Freiberufler viele Zusatzleistungen und bevorzugte Behandlungen sichern können.

Bei Arbeitnehmern verhält sich die Situation unterschiedlich. Bei ihnen übernimmt der Arbeitgeber meist die Hälfte der Kosten, inklusive der Versicherungsprämien für die Kinder. Es besteht nur die Einschränkung, dass er nicht mehr als bei gesetzlich versicherten Beschäftigten bezahlen muss. Bei hohen Prämien und bei mehreren Kindern kann der Zuschuss demnach unter 50 % liegen. Insgesamt müssen Angestellte aber geringere Beitragssätze als Selbstständige stemmen. Es kommt als Vorteil hinzu, dass Angestellte eine gesetzliche Rente erhalten. Im Alter überweist die Rentenversicherung einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Als problematisch kann sich aber während des Erwerbslebens erweisen, wenn zum Beispiel der Ehegatte mehrere Jahre die Kinder zu Hause hütet. Dann fallen hohe Kosten für dessen Krankenversicherung an. Diese Beispiele zeigen: Bei der Entscheidung zwischen PKV und gesetzlicher Krankenversicherung verdienen zahlreiche Aspekte Aufmerksamkeit, eine professionelle Beratung für die Krankenversicherung leistet wertvolle Hilfe.

Leistungen, Selbstbehalt, Tarifvergleich

Wer sich für eine Privatversicherung entscheidet, sollte sich intensiv mit den Leistungen auseinandersetzen. Im Gegensatz zu gesetzlichen Kassen dürfen die Dienstleister ein breites Leistungsspektrum offerieren. Interessierte sollten sich mit zwei Fragen beschäftigen: Welche Leistungen machen Sinn? Welche verteuern nur unnötig einen Vertrag? Auch hierbei kann eine kompetente Beratung für die Krankenversicherung wichtige Tipps geben. Sie erläutert, welche Einzelleistungen es gibt, was sie nützen können und wie stark sich diese auf die Prämien auswirken. Als Beispiele dienen die Kostenübernahmen für homöopathische Behandlungen und zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, erhöhte Zuschüsse für Zahnbehandlungen sowie die Garantie auf eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus.

Bei der Wahl einer Krankenversicherung ist eine Beratung auch bei möglichen Selbstbehalten bedeutend. Bei einem jährlichen Selbstbehalt müssen Versicherte bis zur vereinbarten Grenze sämtliche Kosten selbst bezahlen, erst danach greift der Versicherungsschutz. Das stellt ein Kostenrisiko dar. Dafür führen Selbstbehalte aber auch zu einem reduzierten monatlichen Beitrag. Berater können gut abschätzen, ob Verbraucher einen Tarif mit Selbstbehalt bevorzugen sollten und falls ja, in welcher Höhe.

Auf der Basis der gewünschten Leistungen und Selbstbehalten kann eine Beratung für die Krankenversicherung einen ausführlichen Angebotsvergleich durchführen. Dazu benötigt sie auch persönliche Daten wie das Alter, den Beruf und Informationen zu Vorerkrankungen und zum Gesundheitszustand, da diese Faktoren die Prämienberechnung stark beeinflussen. Ein solcher Vergleich durch Experten garantiert einen großen Mehrwert: Zwischen den zahlreichen Versicherern existieren erhebliche Kostenunterschiede. Bestenfalls schließen Verbraucher gleich beim ersten Mal einen günstigen Vertrag ab, sie sparen über die Jahrzehnte viele Tausende Euro. Wer aktuell über eine zu teure Police verfügt, sollte ebenfalls einen Vergleich durchführen lassen. Experten informieren über die Wechselfristen und die genauen Formalitäten.

Was machen bei Beitragserhöhungen?

Privatversicherte sehen sich mit zunehmendem Alter mit höheren Beiträgen konfrontiert. Das liegt an allgemeinen Kostensteigerungen für die Gesellschaften. Das kann dazu führen, dass die Prämien irgendwann die finanziellen Kapazitäten übersteigen oder die Spielräume zumindest zu stark einschränken. Eine Beratung für die Krankenversicherung unterstützt dabei, die Kosten zu senken. Dafür finden sich unterschiedliche Möglichkeiten. So können Versicherte intern den Tarif wechseln, bei dem sie zum Beispiel auf Leistungen wie eine Chefarztbehandlung verzichten. Im schlimmsten Fall können sie sich auch für einen Wechsel in den Basis- beziehungsweise Standardtarif mit deutlich schmalerem Leistungsspektrum entscheiden. Zudem lassen sich die Kosten gegebenenfalls mit einem Versicherungswechsel senken.


Vanessa Bauer

Im Laufe meiner beruflichen Karriere habe ich gelernt, wie gesetzliche Krankenkassen arbeiten und wie private Versicherer ihre Tarife kalkulieren. Dadurch kann ich einschätzen, wovon in erster Linie die Versicherer profitieren, und wovon die Versicherten selbst.