Suche
Suche Menü

Die besten Policen für die private Pflegevorsorge

In der Theorie ist den meisten Menschen bewusst: Das Leben steckt voller Gefahren, es drohen Krankheiten, Unfälle, Alterserscheinungen. In vielen Fällen treten solche Ereignisse ganz plötzlich ein. Dann stehen Betroffene und ihre Angehörigen vor Fragen und Entscheidungen, die weitreichende Folgen für ein gesamtes Familienleben haben können. Das frühzeitige Auseinandersetzten mit den Möglichkeiten der gesetzlichen wie privaten Pflegeversicherung als Testsieger hilft, Stress zu vermeiden, damit sich die Familie im Ernstfall den Dingen widmen kann, die in der Praxis notwendig sind.

Vorträge und Seminare zur konkreten Gesundheitsvorsorge gibt es viele. Öffentliche Aufklärung in Sachen Pflegeversicherung dagegen nur selten. Doch Information und Transparenz sind gerade hier wichtig, denn wer sich nicht frühzeitig versichert, zahlt mit zunehmendem Alter höhere Beiträge. Zudem ist im Fall des Falles oft schnelle Hilfe notwendig – egal, ob man als Familienmitglied selbst die Pflege übernimmt, einen Pflegedienst engagiert oder eine Heimunterbringung nötig wird. Hier kann eine private Pflegeversicherung als Testsieger viel zur Pflege in angenehmer Umgebung mit freundlicher Atmosphäre beitragen. Auch bekommen pflegende Angehörige unter Umständen Unterstützung durch die Leistungen der Pflegekasse des Bedürftigen: Durch die Teilnahme an Kursen etwa können Angehörige lernen, besser mit der psychisch belastenden Situation zurechtzukommen.

Die Pflegereform 2011

Wer in die Pflegeversicherung der Testsieger einbezahlt, kann im Bedarfsfall Leistungen hieraus einfordern. Dies ist an zahlreiche Formalitäten und Voraussetzungen gebunden, eine private Pflegeversicherung zusätzlich kann hilfreich sein. Die gesetzlichen Leistungen reichen vom Pflegegeld für Angehörige über Sach- und Geldleistungen bis hin zur Bezuschussung von Wohnungsumbauten. Die Pflegereform 2011 berücksichtigt neue Aspekte und bietet weitere Vorteile für Versicherte. So war die Höhe der Leistungen aus der Pflegekasse bislang von der zugeordneten Pflegestufe abhängig. Diese wurde ermittelt auf der Grundlage eines Pflegetagebuches, das der Pflegende führt und in das er minutengenau den Zeitaufwand für Haushalt, Mobilität und Körperpflege einträgt. Es ist Basis für die Einordnung des Patienten in eine Pflegestufe durch den Medizinische Dienst der Krankenkasse.

Die Pflegereform sieht eine stärkere Berücksichtigung von psychischen und kommunikativen Aspekten sowie der sozialen Integration vor. Profitieren sollen durch sie außerdem ausländische Pflegekräfte durch erleichterte Bürokratie. Die Reform soll bessere Ausbildungschancen für Pflegefachkräfte schaffen und für pflegende Angehörige die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf fördern. Sie ermöglicht eine zweijährige Arbeitszeitverkürzung auf fünfzig Prozent mit einhergehender Lohnverringerung auf fünfundsiebzig Prozent. Zudem schafft die Reform 2011 neue Wege in der Beitragszahlung. Da man aufgrund einer steigenden Lebenserwartung von einen erhöhten Pflegebedarf ausgeht rechnet man mit höheren Vorsorgebeiträgen. Hier ist angedacht, dass jeder Versicherte zukünftig dazu verpflichtet wird, einen Beitrag in eine zusätzliche, private Absicherung einzubezahlen. Dabei ist eine Beteiligung des Arbeitgebers nicht vorgesehen.

Ein neues Bewertungssystem zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt die Selbstständigkeit des Erkrankten in Sachen Essen, Kleidung, Selbstversorgung, Körperpflege sowie seiner geistigen und kommunikativen Fähigkeiten. Dies soll die Differenzierung bei der Einstufung erleichtern, wobei außerdem die Erweiterung von drei auf fünf Pflegestufen in Erwägung gezogen wird.

Antragstellung und Elternunterhalt

Für Pflegehilfsmittel stellen Bedürftige einen Antrag bei ihrer Krankenkasse – zunächst telefonisch oder persönlich, dann schriftlich. Es folgt ein Besuchstermin von einem Arzt des Medizinischen Pflegedienstes der Krankenkasse bei dem Patienten zu Hause. Das grundlegende Pflegetagebuch sollte bereits vorliegen und eventuell zu engagierende Pflegekräfte anwesend sein. Nach der Einschätzung des Arztes mittels vieler katalogisierter Fragen und des Pflegetagebuches wird die Einstufung des Patienten in eine Pflegestufe vorgenommen. Beratende Unterstützung zum Tagebuch bieten häusliche Pflegedienste.

Kinder müssen ihre Eltern finanziell unterstützen, wenn für diese eine Heimunterbringung notwendig wird. Die gesetzliche Pflegekasse bietet dabei einen Zuschussbetrag für die Pflege. Unterkunft und Versorgung jedoch sind vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Reichen die finanziellen Mittel des Patienten hierzu nicht aus, so können Ehepartner, Kinder und Schwiegerkinder in die Finanzierung eines Heimplatzes mit einbezogen werden – je nach den errechneten Möglichkeiten des Einkommens.

Die private Pflegeversicherung

Drei Modelle unterscheiden die private Pflegeversicherung der Testsieger: Pflegetagegeld, Pflegekosten und Pflegerente. Im ersten Fall erhält der versicherte Pflegefall täglich einen festen Betrag. Im zweiten Modell wird nach Vorlage der tatsächlichen Kosten ein monatlicher Betrag rückerstattet. Die Pflegerente orientiert sich an der Pflegestufe und ermöglicht dem Versicherten eine monatliche Rente in Höhe der vertraglich festgelegten Summe.

Die Aufnahme in eine private Pflegeversicherung der Testsieger erfolgt nach verschiedenen Kriterien. So zahlen Frauen frühere und eventuell höhere Beiträge, da sie statistisch häufiger Leistungen in Anspruch nehmen, aber niedrigere Einkommen aufweisen. Außerdem gilt: je älter der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss, desto höher seine Beiträge, denn ein Pflegefall könnte schneller eintreten. Aus diesem Grund haben gesundheitlich stark vorbelastete Personen haben kaum die Möglichkeit, einer privaten Pflegeversicherung der Testsieger beizutreten. Demzufolge hat ein relativ gesunder und junger Mensch die besten Chancen auf eine aussichtsreiche, private Altersvorsorge.

Vor Vertragsabschluss ist ein Vergleich der Vertragsbedingungen sinnvoll: Wie weise ich eine Pflegebedürftigkeit nach? Zahlt die Versicherung auch im Ausland? Zahlt sie bei Pflegestufe Null oder im Falle der Demenz? Je nach Tarif kann eine rund dreijährige Wartezeit anfallen, bis die Leistungen im Pflegefall ausgezahlt werden. Einige Versicherungsunternehmen beantragen zur Einstufung einen eigenen Arzt.