Das neue, reformierte Insolvenzverfahren
Seit dem 1. Januar 1999 gilt ein neues Insolvenzrecht, welches das vorher bestehende Konkursrecht sowie seine Erweiterungen, die Vergleichsordnung sowie die Gesamtvollstreckungsordnung komplett ersetzte. Das Ziel der Einführung eines neuen Gesetzes, im Gegensatz zur Reformierung der bestehenden Paragraphen, war die deutliche Vereinfachung der Insolvenzverfahren für juristische …
