Wenn Kinder mit der Familie, den Großeltern oder allein ins Ausland reisen, deckt die Krankenversicherung in Deutschland die Behandlungskosten nicht immer vollständig ab. Eine Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt je nach Vertrag notwendige Behandlungen und den Rücktransport nach Deutschland. In vielen europäischen Ländern hilft die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie bietet aber nicht denselben Schutz.
Prüfen Sie vor der Buchung, ob jedes Kind versichert ist, Alleinreisen eingeschlossen sind und welche Kosten der Tarif übernimmt. Bei Familientarifen unterscheiden sich Altersgrenzen und Bedingungen deutlich.
Was die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland abdeckt
Gesetzlich versicherte Kinder können die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EHIC, für vorübergehende Aufenthalte in der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und im Vereinigten Königreich nutzen. Sie steckt bei deutschen Versicherten auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte. Mit der EHIC können Sie medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen Gesundheitssystem des Reiselandes in Anspruch nehmen. Dabei gelten die Regeln und Eigenanteile des jeweiligen Landes.
Die Karte deckt private Behandlungen und den Rücktransport nach Deutschland nicht ab. Sie garantiert auch keine kostenlose Behandlung. In Ländern, für die weder die EHIC noch besondere Abkommen gelten, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Behandlungskosten häufig gar nicht oder nur teilweise. Für Reisen in die Türkei, nach Tunesien oder Bosnien-Herzegowina benötigen gesetzlich Versicherte außerdem einen Auslandskrankenschein, den sie vor der Reise anfordern sollten. Die Regeln unterscheiden sich je nach Reiseziel.
Bei privat versicherten Kindern hängt der Auslandsschutz vom jeweiligen Tarif ab. Prüfen Sie auch hier ausdrücklich, ob ambulante und stationäre Behandlungen sowie ein Rücktransport eingeschlossen sind.
Welche Leistungen Kinder im Ausland brauchen
Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollte notwendige ambulante und stationäre Behandlungen nach Krankheit oder Unfall übernehmen. Prüfen Sie auch, ob der Vertrag ärztlich verordnete Medikamente, notwendige Krankentransporte und schmerzstillende Zahnbehandlungen abdeckt. Bei Wander- oder Wintersportreisen sollten Sie außerdem klären, ob Such-, Rettungs- und Bergungskosten eingeschlossen sind.
Achten Sie beim Rücktransport auf die genaue Formulierung: Verbraucher- und Versichertenverbände empfehlen eine Regelung, die den Rücktransport übernimmt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Andere Verträge übernehmen den Rücktransport nur, wenn er medizinisch notwendig ist. Prüfen Sie außerdem, ob der Versicherungsschutz weiterläuft, wenn das Kind kurz vor Ende der versicherten Reise erkrankt und noch nicht transportfähig ist.
Klären Sie auch, wer sich um die Kinder kümmert, wenn ein Elternteil während einer gemeinsamen Reise ins Krankenhaus kommt. Dann kann eine Leistung für die Betreuung oder Rückreise der Kinder wichtig sein. Wird ein Kind stationär behandelt, übernimmt eine Rooming-in-Leistung je nach Vertrag die Kosten dafür, dass ein Elternteil beim Kind übernachtet. Reist ein Kind allein, sollten Sie prüfen, ob der Versicherer die Anreise oder Unterstützung eines Elternteils mitbezahlt.
Wer im Familientarif mitversichert ist
Ein Familientarif bündelt mehrere Personen in einem Vertrag. Der Versicherer legt fest, welche Personen dazugehören. Manche Tarife verlangen einen gemeinsamen Wohnsitz oder eine bestimmte Verwandtschaft; andere schließen auch weitere mitreisende Kinder ein. Teilweise müssen alle versicherten Personen namentlich im Versicherungsschein stehen. Kontrollieren Sie deshalb die Namen und Geburtsdaten, statt sich allein auf die Bezeichnung „Familientarif“ zu verlassen.
Auch die Altersgrenzen unterscheiden sich. Die Altersgrenzen in den Tarifen reichen von einer Mitversicherung bis zum 18. Geburtstag bis zum Einschluss von Kindern bis zum 23. oder 25. Geburtstag. Die Altersgrenze hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Fragen Sie nach, welcher Schutz gilt, wenn das Kind während einer Reise eine Altersgrenze erreicht.
Klären Sie ausdrücklich, ob der Versicherungsschutz auch gilt, wenn Familienmitglieder getrennt oder allein reisen. Eine Klassenfahrt, ein Sprachaufenthalt, ein Sportcamp oder ein Besuch bei den Großeltern kann anders behandelt werden als ein gemeinsamer Familienurlaub. Bei minderjährigen Kindern, die ohne Erziehungsberechtigte reisen, müssen Sie zusätzlich die Vorgaben des Ziellandes und des Beförderungsunternehmens zu Reisedokumenten und Einverständniserklärungen beachten.
Einmalreise oder Jahresvertrag
Ein Vertrag für eine einzelne Reise passt, wenn Sie nur einen bestimmten Urlaub absichern möchten. Ein Jahresvertrag gilt für mehrere Reisen, begrenzt aber häufig die Dauer des einzelnen Aufenthalts. Für Jahrespolicen nennt die Verbraucherzentrale oft sechs bis acht Wochen pro Reise. Andere Angebote begrenzen die Dauer auf 45 Tage oder je nach Tarif auf sechs, acht oder zehn Wochen.
Lesen Sie daher nicht nur die jährliche Laufzeit, sondern auch die Höchstdauer pro Reise. Für einen Schüleraustausch, ein Auslandssemester oder einen längeren Au-pair-Aufenthalt reicht ein gewöhnlicher Jahresvertrag unter Umständen nicht. Fragen Sie nach einem Tarif für längere Aufenthalte und lassen Sie sich den versicherten Zeitraum bestätigen.
Was Sie vor der Abreise prüfen
Gehen Sie die Bedingungen für jedes Kind durch.
- Sind alle Kinder im Versicherungsschein erfasst, und passt die Altersgrenze?
- Gilt der Schutz für das Reiseziel, den gesamten Zeitraum und Reisen ohne Eltern?
- Deckt der Vertrag ambulante und stationäre Behandlung, Medikamente sowie notwendige Transporte?
- Ist der Rücktransport versichert, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, und gilt der Schutz weiter, bis das Kind transportfähig ist?
- Sind Rooming-in, Betreuung von Geschwistern oder Unterstützung eines allein reisenden Kindes geregelt?
- Gibt es Selbstbeteiligungen, Kostenlimits oder Ausschlüsse für Vorerkrankungen, geplante Behandlungen oder bestimmte Sportarten?
Wenn Ihr Kind bereits erkrankt ist, klären Sie vorab, ob der Vertrag eine akute Verschlechterung abdeckt. Für Wettkämpfe oder Vereinssport gelten in manchen Verträgen besondere Ausschlüsse. Lassen Sie sich bei Unklarheiten die Antwort des Versicherers schriftlich geben.
Nehmen Sie die EHIC, den Versicherungsnachweis und die Notfallnummer des Versicherers mit. Bei allein reisenden Kindern gehören auch wichtige medizinische Angaben, etwa zu Allergien oder Diabetes, in die Reiseunterlagen. Wird das Kind im Ausland stationär aufgenommen, kontaktieren Sie den Versicherer möglichst früh. Bei hohen Behandlungskosten lassen Sie sich die Kostenübernahme vorab bestätigen, wenn die Situation das zulässt.
Welche Zusatzversicherungen sinnvoll sind
Eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung kann bei einer teuren Reise mit Kindern sinnvoll sein. Je nach Vertrag übernimmt sie Kosten, wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten oder vorzeitig beenden müssen. Prüfen Sie, ob die möglichen Kosten den zusätzlichen Beitrag rechtfertigen.
Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Privathaftpflicht für das Reiseziel und die geplante Aufenthaltsdauer gilt. Dann brauchen Sie nicht automatisch eine separate Reisegepäck- oder Reiseunfallversicherung. Kaufen Sie zusätzliche Reiseversicherungen nicht ungeprüft als Paket, sondern vergleichen Sie die konkreten Leistungen.
