Welche private Pflegezusatzversicherung passt, hängt davon ab, wer Sie pflegt und welche Kosten entstehen. Eine Pflegekostenversicherung erstattet einen Teil der Pflegekosten, die im Vertrag versichert sind und durch Rechnungen belegt werden. Der Tarif eignet sich vor allem, wenn Sie professionelle Pflege nutzen und die Rechnungen den Versicherungsbedingungen entsprechen.
Ein Pflegetagegeld zahlt bei Pflegebedürftigkeit einen vereinbarten Betrag, den Sie flexibel verwenden können. Das passt oft besser, wenn Sie damit auch die Pflege durch Angehörige oder zusätzliche Alltagshilfen bezahlen möchten. Können Sie eine mögliche Versorgungslücke aus Einkommen oder Vermögen selbst bezahlen, brauchen Sie möglicherweise keine private Pflegezusatzversicherung.
Was die Pflegekostenversicherung erstattet
Die Pflegepflichtversicherung, also die gesetzliche oder private Grundabsicherung für den Pflegefall, übernimmt nur einen Teil der Kosten. Eine Pflegekostenversicherung ergänzt diese Leistungen. Je nach Vertrag erstattet sie einen vereinbarten Anteil der verbleibenden Kosten oder zahlt bis zu einer festgelegten Obergrenze. Dafür müssen Sie in der Regel Rechnungen einreichen; häufig muss die Pflegepflichtversicherung vorher einen Teil der Kosten übernommen haben.
Entscheidend ist, welche Ausgaben der Tarif anerkennt. Die Versicherung erstattet häufig Kosten für Pflege und Betreuung, aber nicht für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim. Auch bei Pflegegrad 1 ist die Leistung oft ausgeschlossen oder eingeschränkt. Selbst nach einer Erstattung können deshalb Kosten bei Ihnen bleiben. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen, statt allein auf die angegebene Erstattungshöhe zu schauen.
Für wen sich die Pflegekostenversicherung eignet
Die Pflegekostenversicherung kommt infrage, wenn Sie voraussichtlich einen ambulanten Pflegedienst oder eine Pflegeeinrichtung nutzen und einen Teil der danach noch offenen Kosten absichern möchten. Der Vertrag muss die Pflegeform abdecken, die Sie nutzen möchten, und die einzelnen Kosten auf Ihren Rechnungen erstatten.
Der Tarif passt auch, wenn Sie lieber eine Erstattung für bestimmte Pflegekosten als einen festen Geldbetrag erhalten möchten. Dafür müssen Sie Rechnungen einreichen und die Tarifgrenzen beachten. Wenn Angehörige den größten Teil der Pflege übernehmen, fallen womöglich weniger erstattungsfähige Rechnungen an. Dann kann die Leistung geringer ausfallen als erwartet.
Alternativen zur Pflegekostenversicherung
Die drei gängigen Pflegezusatzversicherungen unterscheiden sich vor allem darin, wie sie im Pflegefall zahlen:
| Produkt | Auszahlung | Eher passend, wenn … |
|---|---|---|
| Pflegekostenversicherung | Erstattung anerkannter und belegter Pflegekosten bis zu den Tarifgrenzen | Sie professionelle Pflege nutzen und bestimmte Restkosten absichern möchten |
| Pflegetagegeldversicherung | Vereinbarter Betrag bei festgestellter Pflegebedürftigkeit, häufig gestaffelt nach Pflegegrad | Sie das Geld flexibel für Pflege durch Angehörige, Betreuung oder Alltagshilfen einsetzen möchten |
| Pflegerentenversicherung | Vereinbarte monatliche Rente im Pflegefall | Sie eine regelmäßige, flexibel verwendbare Zahlung wünschen und höhere Beiträge tragen können |
Beim Pflegetagegeld erhalten Sie den vereinbarten Betrag unabhängig davon, welche Rechnungen Sie einreichen. Das Geld lässt sich daher auch für Pflege durch Angehörige verwenden. Prüfen Sie trotzdem, wie sich die Leistung nach Pflegegrad staffelt und ob der Beitrag im Pflegefall weiterläuft.
Eine Pflegerente bietet ebenfalls mehr Spielraum bei der Verwendung. Die Beiträge sind meist höher als bei anderen Pflegezusatzversicherungen. Vergleichen Sie bei allen drei Produkten, wann die Leistung beginnt und wie hoch sie ausfällt. Achten Sie auch auf den monatlichen Beitrag.
Wann eine Pflegezusatzversicherung nötig ist
Klären Sie vor der Tarifwahl, ob eine Versorgungslücke entsteht, also ob Pflegekosten übrig bleiben, die Sie mit Ihren Leistungen und eigenen Mitteln nicht decken können. Stellen Sie dafür Ihre voraussichtlichen Einkünfte und Ihr verfügbares Vermögen den möglichen Pflegekosten gegenüber. Beziehen Sie auch ein, ob Angehörige unterstützen können und ob Sie zu Hause oder in einer Einrichtung gepflegt werden möchten.
Wenn Ihr Einkommen oder Vermögen ausreicht, um die Lücke selbst zu tragen, müssen Sie dafür keine Versicherung abschließen. Sonst zahlen Sie Beiträge für Leistungen, die an bestimmte Vertragsbedingungen gebunden sind. Wenn Sie jünger sind, haben andere finanzielle Prioritäten oft Vorrang, etwa eine Versicherung, die Ihr Einkommen absichert, falls Sie nicht mehr arbeiten können, und eine ausreichende Altersvorsorge. Danach können Sie prüfen, ob Pflegezusatzschutz für Sie infrage kommt.
Erstattung, Grenzen und Beiträge prüfen
Prüfen Sie, welche Pflegeleistungen und einzelnen Kosten der Versicherer anerkennt. Achten Sie auch auf einen möglichen Höchstbetrag und darauf, ob Sie zuerst Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung nachweisen müssen. Fragen Sie außerdem nach der Erstattung bei ambulanter Pflege, stationärer Pflege und Pflege durch Angehörige. Die Regeln unterscheiden sich je nach Tarif.
Prüfen Sie auch, ob der Tarif bei niedrigen Pflegegraden zahlt und ob Sie weiter Beiträge zahlen müssen, wenn Sie Leistungen beziehen. Beiträge können im Lauf der Zeit steigen. Beziehen Sie neben dem heutigen Beitrag auch ein, ob Sie die Versicherung langfristig bezahlen können. Ein günstiger Tarif hilft wenig, wenn seine Erstattungsgrenzen die erwartete Lücke kaum abdecken.
