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Pflegeheimkosten: Wie groß ist die finanzielle Lücke?

Wer einen Platz im Pflegeheim braucht, muss meist einen Teil der Kosten selbst tragen. Zum 1. Juli 2026 lag die durchschnittliche monatliche Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr deutlich über der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Bewohnerinnen und Bewohner zahlen die verbleibenden Kosten selbst, nachdem die Pflegekasse ihren Anteil und den Zuschuss abgezogen hat.

Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten, den Rest tragen Bewohnerinnen und Bewohner selbst. Hinzu kommen Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung. Auch Investitionskosten fallen an. Wie hoch die Rechnung ausfällt, hängt vom Heim und vom Bundesland ab.

Was die Pflegekasse zahlt

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung. Sie übernimmt bei vollstationärer Pflege einen festen monatlichen Betrag für pflegebedingte Aufwendungen, Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Die Leistung richtet sich nach dem Pflegegrad:

Ausgewählte Pflegegrade Monatliche Leistung der Pflegekasse
Pflegegrad 1 131 Euro Zuschuss
Pflegegrad 2 805 Euro

Diese festen Beträge decken die Pflegekosten nicht unbedingt vollständig. Den Teil der Pflegekosten, den die Bewohnerinnen und Bewohner nach der regulären Leistung der Pflegekasse selbst zahlen, nennt man einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, kurz EEE. Im selben Heim zahlen Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegegrade 2 bis 5 denselben Anteil. Von Heim zu Heim kann sich die Höhe unterscheiden.

Die Pflegekasse zahlt außerdem einen Zuschuss zum EEE. Seine Höhe richtet sich danach, wie lange die Person schon im Heim lebt. Im ersten Jahr übernimmt die Kasse 15 Prozent des EEE, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Der Zuschuss senkt nicht die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen.

So setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen

Zur monatlichen Eigenbeteiligung gehören der Pflege-Eigenanteil nach Abzug des Zuschusses und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Hinzu kommen die Investitionskosten. Der Zuschuss senkt nur den Pflege-Eigenanteil. Deshalb hängt die Rechnung davon ab, in welchem Heim Sie wohnen und wie lange Sie dort bleiben.

Wie der Pflege-Eigenanteil mit der Aufenthaltsdauer sinkt

Mit längerer Aufenthaltsdauer steigt der Zuschuss, sodass der Pflege-Eigenanteil sinkt. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben in der Durchschnittsrechnung unverändert.

Auch nach drei Jahren zahlen Bewohnerinnen und Bewohner im Durchschnitt noch einen erheblichen Betrag selbst. Die Zahlen sind Durchschnittswerte für Deutschland und kein konkretes Preisangebot. Komfort- oder Zusatzleistungen erhöhen die Rechnung zusätzlich.

Region und Pflegeheim beeinflussen die Kosten

Zum 1. Juli 2026 war die durchschnittliche Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr je nach Bundesland deutlich verschieden. Auch innerhalb eines Bundeslands unterscheiden sich die Kosten von Heim zu Heim.

Lassen Sie sich deshalb vom konkreten Heim eine aktuelle Kostenaufstellung geben. Prüfen Sie darin getrennt den Pflege-Eigenanteil, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten. Berücksichtigen Sie auch die Aufenthaltsdauer, denn ab dem zweiten Jahr steigt der Zuschuss. Der Bundesdurchschnitt dient zur Orientierung. Er sagt nicht voraus, welche Kosten für eine bestimmte Person anfallen.

Wenn das Geld nicht reicht

Reicht die Leistung der Pflegekasse zusammen mit Einkommen und verwertbarem Vermögen nicht aus, kann der Sozialhilfeträger Hilfe zur Pflege gewähren. Er prüft den Anspruch im Einzelfall. Sie müssen die Eigenbeteiligung daher nicht immer vollständig aus der Rente bezahlen. Unterstützung gibt es aber nicht automatisch.

Erwachsene Kinder müssen grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt zahlen. Für zusammenlebende Ehepaare gelten andere Prüfungsmaßstäbe. Wenn das Geld knapp wird, wenden Sie sich frühzeitig an den Sozialhilfeträger und die Pflegeberatung vor Ort.