Search
Search Menu

DSL-Anbieter wechseln: Fristen, Kündigung und nahtloser Übergang

Legen Sie beim DSL-Anbieterwechsel das Ende Ihres alten Vertrags und den Start des neuen Anschlusses aufeinander ab. Wenn Sie an derselben Adresse bleiben, lässt sich der Wechsel meist leichter planen. Beauftragen Sie den neuen Anbieter, den Wechsel mit Ihrem bisherigen Anbieter abzustimmen und auf Wunsch Ihren alten Vertrag zu kündigen.

Eine Unterbrechung lässt sich nicht immer vermeiden. Beim Anbieterwechsel darf der Anschluss grundsätzlich höchstens einen Arbeitstag ausfallen. Prüfen Sie frühzeitig Ihre Kündigungsfrist und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Wechseltermin.

Kündigungsfrist im Vertrag prüfen

Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen, die Rechnung oder Ihr Kundenkonto. Welche Kündigungsfrist zum Ende der ersten Vertragslaufzeit gilt, hängt vom Vertrag und seinem Abschlussdatum ab. Deshalb gilt nicht für alle DSL-Verträge dieselbe Frist. Für bestimmte ältere Verträge gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Nach der ersten Vertragslaufzeit gilt eine andere Regel: Hat sich Ihr Vertrag automatisch verlängert, können Sie ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bei Telekommunikationsverträgen mit Verbrauchern darf die erste Vertragslaufzeit grundsätzlich höchstens 24 Monate betragen. Anbieter müssen außerdem einen Tarif mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anbieten.

Ihre Kündigung muss rechtzeitig beim Anbieter ankommen. Nennen Sie klar, wann der Vertrag enden soll, oder kündigen Sie „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Speichern Sie die Kündigungsbestätigung und einen Nachweis, dass Ihre Kündigung angekommen ist. Wenn der Anbieter Verträge online abschließen lässt, muss er auf seiner Website auch einen Kündigungsbutton anbieten und den Eingang Ihrer Kündigung elektronisch bestätigen.

Den Anbieterwechsel koordinieren

Beginnen Sie früh mit der Planung. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, den Wechsel möglichst drei Monate vor Vertragsende einzuleiten. Diese drei Monate sind eine Empfehlung für die Planung, keine gesetzliche Kündigungsfrist. Prüfen Sie zuerst, ob der neue Anbieter Ihren Wunschtarif an Ihrer Adresse anbieten kann.

Bei einem normalen Wechsel beauftragen Sie am besten den neuen Anbieter, Ihren alten Vertrag zu kündigen. So kann der neue Anbieter mit dem bisherigen abstimmen, wann der Anschluss umgestellt und Ihre Rufnummer übertragen wird. Warten Sie auf die Auftragsbestätigung. Prüfen Sie, ob der bestätigte Wechseltermin und der Tag der Umstellung zu Ihrem Vertragsende passen.

Wenn Sie Ihre Festnetznummer behalten möchten, beantragen Sie die Rufnummernmitnahme ausdrücklich bei der Bestellung. Ihr Name, Ihre Anschrift und die übrigen Kundendaten müssen mit den Angaben beim bisherigen Anbieter übereinstimmen. Der Anbieter darf für die Rufnummernmitnahme kein Entgelt verlangen. Sie können sie noch bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen. Ihr Vertrag kann eine längere Frist vorsehen.

Wann Sie den DSL-Vertrag vorzeitig kündigen können

Ein günstigeres Angebot eines anderen Anbieters beendet Ihren laufenden Vertrag nicht vorzeitig. In bestimmten Fällen haben Sie aber ein Sonderkündigungsrecht.

Wenn Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarte Leistung an Ihrer neuen Adresse nicht anbieten kann, können Sie wegen des Umzugs mit einer Frist von einem Monat kündigen. Kann er die Leistung dort anbieten, läuft Ihr Vertrag grundsätzlich zu den bisherigen Bedingungen und bis zum vereinbarten Ende weiter. Der Umzug allein gibt Ihnen kein Sonderkündigungsrecht. Teilen Sie Ihrem Anbieter den Umzug mit und lassen Sie sich bestätigen, ob er an der neuen Adresse verfügbar ist.

Ändert der Anbieter die Vertragsbedingungen einseitig, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Kündigungsrecht ohne Frist und Kosten. Das gilt zum Beispiel nicht bei Änderungen, die nur Vorteile bringen oder rein administrativ sind und keine Nachteile haben. Auch Änderungen, die direkt gesetzlich vorgeschrieben sind, sind ausgenommen. Kündigen Sie innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie die Information über die Änderung erhalten haben. Die Kündigung wird frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, ab dem die Änderung gelten soll. Eine Mitteilung über eine Preisänderung gibt Ihnen daher nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht.

Wenn Ihre Internetleistung erheblich, dauerhaft oder regelmäßig von der vereinbarten Leistung abweicht, können Sie eine Preisminderung oder eine außerordentliche Kündigung verlangen. Ein einzelner Geschwindigkeitstest reicht dafür nicht. Nutzen Sie das offizielle Messverfahren der Bundesnetzagentur mit der Breitbandmessung-Desktop-App und schicken Sie das Messprotokoll an Ihren Anbieter. Die Bundesnetzagentur setzt Ihren persönlichen Anspruch auf eine Kündigung oder Preisminderung nicht selbst durch.

Was bei der DSL-Umschaltung gilt

Die Anbieter müssen beim Wechsel zusammenarbeiten. Der bisherige Anbieter darf Ihren Anschluss erst abschalten, wenn die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für den Wechsel erfüllt sind. Der neue Anbieter muss den Anschluss am vereinbarten Tag aktivieren. Wenn Sie an derselben Adresse bleiben, darf der Anschluss grundsätzlich höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein.

Muss Ihr alter Anbieter Sie nach Vertragsende bis zur Umstellung weiter versorgen, darf er dafür ein Entgelt berechnen. Das Entgelt richtet sich nach den bisherigen Vertragsbedingungen. Grundsätzlich wird es aber halbiert und für die tatsächliche Zahl der Tage berechnet. Der neue Anbieter darf sein Anschlussentgelt erst verlangen, wenn der Wechsel abgeschlossen ist. Diese Regeln gelten nicht in gleicher Weise, wenn Sie beim Anbieterwechsel auch umziehen.

Ist Ihr Anschluss länger als einen Arbeitstag unterbrochen, wenden Sie sich sofort an den neuen Anbieter und verlangen Sie, dass er Sie weiter versorgt. Für jeden weiteren Arbeitstag können Sie eine Entschädigung von 10 Euro oder 20 Prozent des vereinbarten Monatsentgelts verlangen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das gilt nicht, wenn Sie selbst für die Verzögerung verantwortlich sind. Das Gesetz sieht eine Entschädigung in derselben Höhe auch vor, wenn der Anbieter einen vereinbarten Kundenservice- oder Installationstermin versäumt. Wird Ihre Rufnummer verspätet übertragen, können Sie 10 Euro pro Tag verlangen.