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Pflege-Bahr oder private Pflegezusatzversicherung?

Wenn Sie sich für den Pflegefall zusätzlich absichern möchten, kommen der Pflege-Bahr und ungeförderte Tarife infrage. Der Pflege-Bahr ist eine private Pflegezusatzversicherung, für die der Staat einen Zuschuss zahlt; ungeförderte Tarife erhalten keinen.

Bei Vorerkrankungen oder höherem Alter kann der Pflege-Bahr den Zugang erleichtern. Wenn Sie voraussichtlich einen ungeförderten Tarif bekommen, vergleichen Sie diese Tarife zuerst. Sie bieten häufig mehr Spielraum bei Leistungen und Vertragsbedingungen. Entscheidend sind der tatsächliche Schutz und ein Beitrag, den Sie dauerhaft zahlen können.

Pflege-Bahr und ungeförderte Tarife im Vergleich

Ein Pflegetagegeldtarif zahlt Ihnen im Pflegefall einen vereinbarten Geldbetrag. Beim Pflege-Bahr schreibt das Gesetz Mindestleistungen vor. Ungeförderte Tarife haben mehr Gestaltungsfreiheit, prüfen dafür aber üblicherweise den Gesundheitszustand. Die folgende Tabelle beschreibt typische Unterschiede. Die Bedingungen einzelner Verträge können davon abweichen.

Merkmal Pflege-Bahr Ungeförderter Tarif
Staatliche Förderung 5 Euro monatlich, wenn Sie selbst mindestens 10 Euro im Monat zahlen Keine Pflege-Bahr-Zulage
Gesundheitsprüfung Keine; wegen Vorerkrankungen gibt es keine Zuschläge oder Leistungsausschlüsse Üblicherweise Gesundheitsprüfung; Zuschläge, Ausschlüsse oder Ablehnung sind möglich
Leistungen Vorgeschriebene Mindestleistungen in allen fünf Pflegegraden Höhe und Verteilung richten sich nach dem Tarif
Wartezeit Bis zu fünf Jahre; prüfen Sie die Vertragsbedingungen Viele Pflegetagegeldtarife verzichten darauf, aber nicht alle
Beitragszahlung im Pflegefall Läuft bei geförderten Tarifen weiter Manche Tarife befreien ab einem bestimmten Pflegegrad vom Beitrag
Anpassung der Leistung Regelung zur Erhöhung hängt vom Vertrag ab Umfang und Bedingungen einer Erhöhung unterscheiden sich je nach Tarif

Die Zulage beträgt 60 Euro im Jahr. Zusammen mit dem mindestens erforderlichen Eigenbeitrag ergibt sich ein Mindestbeitrag von 15 Euro im Monat. Für Pflegegrad 5 muss der Tarif mindestens 600 Euro monatlich leisten. Für Pflegegrade 1 bis 4 gelten Mindestleistungen von 10, 20, 30 und 40 Prozent dieses Betrags. Die 600 Euro sind eine Untergrenze, keine Obergrenze.

Wann der Pflege-Bahr passt

Der Pflege-Bahr erleichtert den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Förderfähige Tarife dürfen keine Gesundheitsprüfung verlangen und wegen Vorerkrankungen weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse vorsehen. Lehnen Versicherer ungeförderte Tarife ab oder bieten sie nur mit deutlichen Einschränkungen an, kann der Pflege-Bahr Ihnen den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung ermöglichen.

Das gilt auch für ältere Menschen, die andere Versicherer kaum noch annehmen. Ein Abschluss ist dann aber nicht automatisch sinnvoll: Vergleichen Sie die versicherte Leistung mit dem Beitrag und prüfen Sie, ob der Tarif im Pflegefall weiter Beiträge verlangt. Die Wartezeit von bis zu fünf Jahren bedeutet außerdem, dass die Versicherung in dieser Zeit noch nicht leistet. Bei einem konkreten Vertrag sind die genauen Bedingungen entscheidend.

Auch bei leichterem Zugang können die Leistungen begrenzt sein. Prüfen Sie, wie viel der Tarif in jedem Pflegegrad zahlt, ob und wann die Leistung steigen kann und ob Sie im Pflegefall weiter Beiträge zahlen müssen. Prüfen Sie auch, ob die Leistung zu der finanziellen Lücke passt, die Sie absichern möchten.

Wann ein ungeförderter Tarif passt

Wenn Sie gesund sind und voraussichtlich angenommen werden, vergleichen Sie zuerst ungeförderte Pflegetagegeldtarife. Eine Gesundheitsprüfung kann zu einem Beitragszuschlag, einem Leistungsausschluss oder zur Ablehnung führen. Wenn der Versicherer Sie annimmt, können Sie je nach Tarif höhere Leistungen oder eine andere Verteilung auf die Pflegegrade wählen. Auch der Verzicht auf eine Wartezeit oder eine Beitragsbefreiung im Pflegefall kann enthalten sein.

Achten Sie darauf, wie viel der Tarif bei häuslicher Pflege und bei einem Aufenthalt im Pflegeheim zahlt. Prüfen Sie auch die Zahlungen in den niedrigeren Pflegegraden. Zahlt ein Tarif erst ab Pflegegrad 5 viel, deckt er Ihren Bedarf bei früherem Unterstützungsbedarf weniger gut. Prüfen Sie außerdem, ob der Tarif die Zahlung später erhöht und welche Bedingungen dafür gelten. Eine Erhöhung kann den Beitrag ebenfalls verändern.

Beiträge können bei geförderten wie ungeförderten Tarifen steigen. Vergleichen Sie den Anfangsbeitrag deshalb mit den Beiträgen, die Sie langfristig tragen können, und den dafür vertraglich zugesagten Leistungen. Der Anfangsbeitrag ist dabei nur ein Teil der Einschätzung, ob der Tarif zu Ihrem Bedarf passt.

Ihre Versorgungslücke einschätzen

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten. Wie groß die verbleibende Lücke ausfällt, hängt unter anderem vom Versorgungsort ab: zu Hause oder im Pflegeheim. Auch die entstehenden Kosten und Ihre verfügbaren eigenen Mittel bestimmen die Höhe der Lücke.

Schätzen Sie zuerst, welchen Betrag Sie im Pflegefall aus Einkommen und Vermögen selbst tragen könnten. Danach können Sie bestimmen, welche zusätzliche Leistung Sie absichern möchten. Bei einem Pflegetagegeld zahlt der Versicherer einen vereinbarten Betrag, über den Sie grundsätzlich frei verfügen können. Pflegekosten- und Pflegerentenversicherungen funktionieren anders. Vergleichen Sie daher zunächst Tarife mit derselben Leistungsart.

Ein zusätzlicher Vertrag ist nicht für alle nötig. Wenn Sie eine mögliche Versorgungslücke mit Einkommen und Vermögen ausreichend selbst bezahlen können, kann es sinnvoller sein, auf eine Versicherung zu verzichten. Wenn Sie Schutz möchten, holen Sie bei guter Gesundheit Angebote für ungeförderte Tarife ein und vergleichen Sie sie mit einem Pflege-Bahr. Bei Vorerkrankungen lohnt sich die Prüfung des Pflege-Bahr besonders, weil der Zugang dort erleichtert ist.