Wenn Sie Geld übrig haben, während Sie noch einen Kredit abbezahlen, vergleichen Sie den Kreditzins mit dem Ertrag einer sicheren Geldanlage nach Steuern und Kosten. Liegt der Kreditzins höher, sparen Sie mit einer zusätzlichen Tilgung meist mehr, als eine verzinste Geldanlage einbringt.
Legen Sie genug Geld für unerwartete Ausgaben zurück. Vertragsregeln können eine vorzeitige Rückzahlung verteuern oder begrenzen. Bei einem günstigen Immobilienkredit oder einer langfristigen Aktienanlage fällt die Abwägung daher anders aus als bei einem teuren Dispokredit.
Tilgung spart Kreditzinsen
Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Rückzahlung außerhalb der vereinbarten Monatsrate. Sie senkt die Restschuld und damit die Zinsen, die auf diesen Teil der Schuld künftig anfallen. Der Vorteil ist planbar, sofern keine Kosten für die vorzeitige Rückzahlung entstehen.
Vergleichen Sie diesen Zinsvorteil mit dem Ertrag, den Ihre Anlage nach Steuern und Gebühren tatsächlich bringt. Je höher der Kreditzins gegenüber dem sicheren Anlageertrag nach Steuern und Kosten ist, desto mehr sparen Sie rechnerisch durch eine zusätzliche Tilgung.
Bei Aktien und Aktienfonds lässt sich der Ertrag nicht sicher vorhersagen. Sie können langfristig höhere Gewinne erzielen als durch die Tilgung, müssen aber auch zwischenzeitliche Verluste und längere Phasen mit niedrigen Erträgen aushalten. Behandeln Sie mögliche Kursgewinne daher nicht wie sichere Zinsen.
Teure Kredite zuerst prüfen
Ein Dispokredit und hoch verzinste Konsumkredite kosten häufig mehr als eine sichere Geldanlage einbringt. Prüfen Sie bei solchen Schulden zuerst, ob Sie sie ganz oder teilweise ablösen können und welche Kosten dabei entstehen. Wenn Sie mehrere Kredite haben, ist der Kredit mit dem höchsten Zinssatz meist der erste Kandidat für eine zusätzliche Tilgung.
Bei einer Baufinanzierung kommt es stärker auf den vereinbarten Zinssatz und die verbleibende Zinsbindung an. Ein älterer Kredit mit niedrigem Zinssatz kann günstiger sein als eine sichere Anlage, die nach Steuern mehr einbringt. Berücksichtigen Sie außerdem, wann die Zinsbindung endet und zu welchen Bedingungen eine Anschlussfinanzierung nötig wird.
Rücklage für unerwartete Ausgaben behalten
Geld, das Sie zur Tilgung verwenden, steht für Reparaturen, Rechnungen oder Einkommensausfälle nicht mehr kurzfristig bereit. Legen Sie deshalb zuerst fest, welche Rücklage Sie für absehbare und unerwartete Ausgaben benötigen. Wie hoch die Rücklage ausfällt, hängt von Ihrer finanziellen Situation ab und unterscheidet sich von Haushalt zu Haushalt.
Dieses Geld sollte vor allem schnell verfügbar sein. Ein Tagesgeldkonto kann sich dafür eignen, wenn die Einlage durch die deutsche Einlagensicherung geschützt ist. Nur den Betrag, den Sie voraussichtlich nicht kurzfristig brauchen, sollten Sie für eine Sondertilgung oder eine längerfristige Anlage einplanen.
Prüfen Sie den Kreditvertrag
Bevor Sie Geld über die vereinbarte Rate hinaus zurückzahlen, lesen Sie nach, ob Sondertilgungen erlaubt sind, welche Grenzen gelten und ob Sie eine Frist einhalten müssen. Bei Immobilienkrediten hängt die Möglichkeit zur Sondertilgung häufig von den konkreten Vertragsbedingungen ab.
Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen ist eine vorzeitige Rückzahlung grundsätzlich möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Bank dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Sie ist bei diesen Krediten grundsätzlich auf 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags begrenzt. Liegt bis zum vereinbarten Ende höchstens ein Jahr, gilt eine Grenze von 0,5 Prozent. Die Entschädigung darf außerdem nicht höher sein als die Zinsen, die bis zum vereinbarten Ende angefallen wären. Diese Grenzen gelten nicht pauschal für jeden Kredit.
Bei einem Immobiliendarlehen kann eine vorzeitige Rückzahlung eine höhere Entschädigung auslösen. Für Darlehen mit gebundenem Sollzins sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen ein Kündigungsrecht nach zehn Jahren seit vollständigem Darlehensempfang mit sechs Monaten Frist vor. Prüfen Sie den maßgeblichen Zeitpunkt und die Vertragsbedingungen, bevor Sie eine Rückzahlung planen.
Steuern verändern den Vergleich
Für Kapitalerträge gilt grundsätzlich ein Steuersatz von 25 Prozent. Der Sparer-Pauschbetrag kann Kapitalerträge bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe steuerfrei stellen. Ob tatsächlich Steuern anfallen und in welcher Höhe, hängt unter anderem davon ab, ob der Pauschbetrag bereits ausgeschöpft ist. Auch die Anlageform spielt eine Rolle.
Rechnen Sie beim beworbenen Bruttozins zuerst die Steuern und Gebühren heraus. Berücksichtigen Sie außerdem mögliche Kosten der Rückzahlung, bevor Sie den verbleibenden Anlageertrag mit dem Kreditzins vergleichen. Bei vermieteten Immobilien oder besonderen Altverträgen können steuerliche oder vertragliche Vorteile die Rechnung verändern. Lassen Sie solche Fälle anhand des konkreten Vertrags und Ihrer Steuerlage prüfen.
Entscheiden Sie in dieser Reihenfolge
- Notieren Sie für jeden Kredit Restschuld, Zinssatz, Restlaufzeit und Ende der Zinsbindung.
- Prüfen Sie die Sondertilgungsregeln und mögliche Kosten einer vorzeitigen Rückzahlung.
- Legen Sie eine Rücklage an, auf die Sie bei Bedarf zugreifen können.
- Vergleichen Sie den Zinsvorteil der Tilgung mit dem Anlageertrag nach Steuern und Kosten. Setzen Sie bei Aktienanlagen keine feste Rendite voraus.
- Verwenden Sie den verbleibenden Betrag für den Kredit mit dem höchsten Zinssatz oder für eine Anlage, wenn deren sichere Nettorendite im passenden Zeitraum höher liegt.
Sie müssen sich nicht zwingend für nur eine Möglichkeit entscheiden. Ein Teil des Geldes kann als Reserve verfügbar bleiben, ein anderer Teil kann in die Tilgung fließen. Bei einer Baufinanzierung sollten Sie zusätzlich die Zinsbindung und die erwartete Anschlussfinanzierung einbeziehen.
