Beim Internet-by-Call stellte ein Modem über die Telefonleitung eine Verbindung zum Anbieter her. Die Onlinezeit wurde meist minutengenau abgerechnet. Neue Nutzer können Internet-by-Call in Deutschland nicht mehr als regulären Zugang buchen. Wer heute einen flexiblen Zugang sucht, sollte aktuelle Tarife vergleichen.
Alte Rechnungen und Einwahleinstellungen können noch Fragen zu Internet-by-Call aufwerfen. Ob ein Tarif günstig war, hing davon ab, wie lange man online blieb, ob pro Einwahl eine Gebühr anfiel und welche Bedingungen galten.
Wie Internet by Call funktionierte
Für den Zugang brauchten Nutzer ein analoges Modem oder einen ISDN-Adapter. Das Modem wählte eine Einwahlnummer an, über die der Rechner eine Verbindung zum Internet herstellte. Bei vielen Angeboten waren weder eine Anmeldung noch eine monatliche Grundgebühr nötig; die Kosten erschienen häufig auf der Telefonrechnung.
Die Geschwindigkeit blieb weit hinter heutigen Breitbandanschlüssen zurück. Ein analoges Modem erreichte bis zu 56 Kilobit pro Sekunde, ein ISDN-Kanal bis zu 64 Kilobit pro Sekunde. Zwei gebündelte ISDN-Kanäle kamen auf bis zu 128 Kilobit pro Sekunde. Das reichte für einfaches Surfen, machte größere Downloads aber zeitaufwendig.
Für wen es sich früher lohnte
Minutenpreise konnten für Menschen mit sehr geringer Internetnutzung sinnvoll sein, wenn kein brauchbarer Breitbandanschluss verfügbar war. Wer nur gelegentlich online ging, vermied so eine laufende Grundgebühr. Entscheidend war, dass die Verbindung kurz blieb und der tatsächliche Minutenpreis niedrig war.
Bei kurzer Nutzung konnten niedrige Minutenpreise günstig wirken. Die tatsächlichen Kosten hingen jedoch auch von möglichen Einwahlgebühren und den jeweils gültigen Tarifbedingungen ab. Es handelt sich um historische Preise, nicht um heutige Tarife.
Heute ist diese Abwägung praktisch überholt, weil Internet by Call in Deutschland nicht mehr als regulärer neuer Zugang verfügbar ist. Es ist nicht eindeutig dokumentiert, wann der letzte Zugang für Bestandskunden endete. Für eine neue Verbindung sollten Sie daher die aktuell verfügbaren Zugangsarten und deren Gesamtkosten prüfen.
Kostenfallen bei Internet by Call
Ein niedriger Anfangspreis bedeutete nicht, dass der Tarif dauerhaft günstig blieb. Bei manchen Tarifen galt der niedrige Preis nur zu bestimmten Zeiten oder für einen begrenzten Zeitraum. Wenn sich die Tarifbedingungen änderten, kostete eine Verbindung zur gleichen Einwahlnummer später deutlich mehr. Historische Berichte nennen Preisänderungen und Tarife mit Kosten von bis zu 9,99 Cent pro Minute.
Zusätzlich zum Minutenpreis konnten Gebühren je Einwahl anfallen. Dadurch kosteten mehrere kurze Verbindungen oft mehr als eine lange. Ein historisches Tarifbeispiel nannte neben dem Minutenpreis 9,99 Cent pro Einwahl. Wer alte Abrechnungen prüft, sollte deshalb neben der Dauer auch die Zahl der Verbindungen und mögliche zusätzliche Entgelte beachten.
Auch die Zugangsdaten beeinflussten manchmal den Preis. In einzelnen historischen Fällen führten unterschiedliche Benutzernamen zu unterschiedlichen Konditionen. Wer einen Benutzernamen falsch eingab oder verwechselte, konnte dadurch in einem anderen Tarif landen. Das galt nicht für alle Angebote. Nutzer mussten deshalb die Tarifbedingungen und Einwahldaten genau prüfen.
Alte Rechnungen richtig lesen
Bei nicht registrierten Zugängen erschienen die Kosten häufig auf der Telekom-Rechnung. Ein Internetzugang konnte deshalb als Telefonposten erscheinen. Wenn Sie eine alte Rechnung nachvollziehen möchten, vergleichen Sie die ausgewiesenen Verbindungen mit den damaligen Tarifbedingungen. Achten Sie besonders auf Uhrzeit, Verbindungsdauer, Einwahlentgelt und den verwendeten Zugang.
Internet by Call bezeichnete den Internetzugang über eine Einwahlnummer; Call-by-Call war die Wahl eines alternativen Anbieters für ein Telefongespräch. Das Call-by-Call-Telefongeschäft von Arcor endete zum 31. Dezember 2024. Dieses Datum bezeichnet nicht das Ende des Internetzugangs per Einwahl.
Dialer waren ein eigenes Risiko
Dialer waren Programme, die bei Modem- oder ISDN-Verbindungen eine teure Einwahlnummer anwählen oder die Verbindung verändern konnten. Die dadurch entstehenden Kosten waren von den regulären Minuten- und Einwahlpreisen eines Internet-by-Call-Tarifs zu unterscheiden.
Nach der dokumentierten Rechtslage in Deutschland ist der Einsatz von Dialern über die verbliebene 0900-9-Gasse seit dem 1. Dezember 2021 nach § 114 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes unzulässig. Die Vorschrift bezieht sich auf Dialer über diese Nummerngasse; das allgemeine Risiko von Schadsoftware ist ein separates Thema.
Internet by Call heute
Wenn Sie gelegentlich oder ohne langfristige Bindung ins Internet möchten, vergleichen Sie verfügbare Angebote. Prüfen Sie den beworbenen Einzelpreis ebenso wie die Gesamtkosten, mögliche Grundgebühren und die Abrechnung bei geringer Nutzung. Ein historischer Minutenpreis taugt nicht als Vergleichswert für heutige Tarife.
Bei alten Rechnern oder DFÜ-Einstellungen hilft die Unterscheidung zwischen einer gespeicherten Konfiguration und einem nutzbaren Zugang: Eine gespeicherte alte Einwahlnummer zeigt nur, dass der Rechner dafür eingerichtet wurde. Sie sagt nicht, ob der Anbieter den Dienst noch anbietet. Für historische Rechnungen sind dagegen die damaligen Preislisten und Verbindungsdaten entscheidend.
