Mit einer Sondertilgung zahlen Sie zusätzlich zur vereinbarten Rate einen Teil des Kredits zurück. Dadurch sinkt die offene Kreditschuld und künftig fallen weniger Zinsen an. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie viele Zinsen Sie sparen, ob Sie der Bank eine Zahlung für entgangene Zinsen leisten müssen (Vorfälligkeitsentschädigung) und wie viel Rücklage Ihnen danach bleibt.
Vergleichen Sie die Ersparnis mit allen Kosten und dem Ertrag, den das Geld sonst bringen würde. Für Ratenkredite gelten andere Regeln als für Baufinanzierungen mit gebundenem Zinssatz. Prüfen Sie Ihren Vertrag und lassen Sie sich von der Bank die konkreten Zahlen nennen.
Welche Sondertilgung der Kreditvertrag erlaubt
Bei einem Ratenkredit für Verbraucher ist eine vollständige oder teilweise vorzeitige Rückzahlung grundsätzlich möglich. Dadurch zahlen Sie weniger Zinsen und Kosten für die restliche Laufzeit. Bei einem fest verzinsten Verbraucherkredit darf die Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Damit bekommt die Bank einen Teil der Zinsen ersetzt, die ihr durch die vorzeitige Rückzahlung entgehen.
Für solche Verbraucherkredite liegt die gesetzliche Obergrenze grundsätzlich bei 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags. Läuft der Kredit höchstens noch ein Jahr, beträgt sie 0,5 Prozent. Die Entschädigung darf außerdem nicht höher sein als die Zinsen, die bis zur vereinbarten Rückzahlung noch angefallen wären. Diese Obergrenzen gelten nicht allgemein für Immobilienkredite. Bei einem variabel verzinsten Verbraucherkredit fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung nach dieser Regel an.
Bei einer Baufinanzierung mit gebundenem Sollzins ist eine vorzeitige Rückzahlung während der Zinsbindung grundsätzlich nur bei berechtigtem Interesse möglich. Ein vertragliches Sondertilgungsrecht kann zusätzliche Rückzahlungen erlauben, etwa bis zu einem bestimmten Betrag oder zu festgelegten Terminen. Die Bedingungen stehen im Darlehensvertrag. Prüfen Sie dort, ob die Sondertilgung kostenlos ist und ob sie die monatliche Rate senkt oder die Laufzeit verkürzt.
Wenn Sie eine Baufinanzierung ablösen möchten, prüfen Sie auch Ihr Kündigungsrecht: Bei einem gebundenen Zinssatz können Sie den Kredit grundsätzlich zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Wurde später eine neue Vereinbarung zur Laufzeit oder zum Zinssatz getroffen, kann diese für den Fristbeginn maßgeblich sein. Lassen Sie den Termin von der Bank bestätigen.
Zinsersparnis und Kosten vergleichen
Für den Vergleich können Sie diese Rechnung nutzen:
Netto-Vorteil = vermiedene Zinsen und laufzeitabhängige Kosten − Vorfälligkeitsentschädigung − weitere Kosten − entgangener Ertrag
Der zurückgezahlte Kreditbetrag selbst ist keine Ersparnis. Sie hätten ihn auch bei planmäßiger Rückzahlung gezahlt, nur später. Vergleichen Sie daher die künftigen Zahlungen mit und ohne Sondertilgung. Für eine vollständige Ablösung brauchen Sie zusätzlich die konkrete Ablösesumme der Bank.
Bei gleichbleibender Monatsrate sinkt möglicherweise die Laufzeit; bei unveränderter Laufzeit kann die Rate sinken. Beides führt zu unterschiedlichen Zinsersparnissen. Bitten Sie die Bank deshalb um einen neuen Zahlungsplan, der zeigt, wie sich Ihre Sondertilgung auf Rate oder Laufzeit auswirkt.
Die Bankberechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht automatisch korrekt. Bei Immobilienkrediten müssen vereinbarte Sondertilgungsrechte bei der Berechnung berücksichtigt werden. Lassen Sie eine hohe oder schwer nachvollziehbare Forderung prüfen, bevor Sie zahlen.
Rücklage und Geldanlage mitrechnen
Eine Sondertilgung lohnt sich finanziell besonders dann, wenn der Kreditzins höher ist als der Ertrag, den Sie mit dem Geld nach Steuern und Gebühren erzielen könnten. Vergleichen Sie dabei die tatsächlichen Konditionen Ihres Kredits und Ihrer Geldanlage. Bei einem hohen Kreditzins spricht mehr für die Tilgung, solange die Entschädigung den Zinsvorteil nicht aufzehrt.
Das Geld ist nach der Sondertilgung nicht mehr frei verfügbar. Behalten Sie daher genug Rücklage für unerwartete Ausgaben wie Reparaturen oder einen Einkommensausfall. Wenn Sie später für solche Ausgaben einen teuren Kredit aufnehmen müssen, zahlen Sie trotz der gesparten Zinsen am Ende möglicherweise mehr.
Sondertilgung abwägen
Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:
- Kreditart bestimmen: Handelt es sich um einen Ratenkredit, einen variabel verzinsten Kredit oder eine Baufinanzierung mit gebundenem Zinssatz?
- Vertrag prüfen: Welche Sondertilgungen sind erlaubt, wann sind sie möglich und welche Bedingungen gelten für eine vorzeitige Ablösung?
- Zahlen anfordern: Bitten Sie die Bank um die Restschuld zum geplanten Zahlungstag, eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und einen neuen Zahlungsplan. Bei einer vollständigen Ablösung brauchen Sie die genaue Ablösesumme.
- Netto-Vorteil berechnen: Ziehen Sie Entschädigung und weitere Kosten von den vermiedenen Zinsen ab. Vergleichen Sie das Ergebnis mit dem Ertrag einer alternativen Geldanlage.
- Rücklage sichern: Tilgen Sie nur so viel, dass genug Geld für absehbare und unerwartete Ausgaben bleibt.
Ist der Netto-Vorteil klar positiv und bleibt Ihre Rücklage ausreichend, spricht vieles für die Sondertilgung. Ist der Vorteil gering, negativ oder hängt er von einer strittigen Entschädigung ab, halten Sie das Geld zunächst verfügbar und lassen Sie die Berechnung prüfen.
