Bei Internet- und Mobilfunktarifen sagt „Flatrate“ allein nicht, wie viel Datenvolumen im Tarif enthalten ist und was passiert, wenn Sie es aufgebraucht haben. Danach wird die Verbindung langsamer, zusätzliches Datenvolumen kostet Geld oder es gelten andere Vertragsregeln.
Prüfen Sie das Produktinformationsblatt: Bei Tarifen mit Datenlimit muss es die Grenze, die Folgen und mögliche Ausnahmen nennen. So erkennen Sie Limits vor Vertragsabschluss und vergleichen Grundpreis und Leistung besser.
Produktinformationsblatt prüfen
Das Produktinformationsblatt (PIB) gibt Ihnen einen ersten Überblick. Es fasst wichtige Vertragsmerkmale nach einem einheitlichen Muster zusammen. Suchen Sie nach Angaben dazu, wie viel Datenvolumen im Tarif enthalten ist und was passiert, wenn Sie diese Grenze erreichen. Formulierungen wie „ab Verbrauch von … GB“ nennen die Grenze. Angaben wie „reduziert auf … Mbit/s“ nennen die Geschwindigkeit danach.
Achten Sie besonders auf diese Hinweise:
- Datenvolumen oder Schwellenwert: Wie viele Daten sind enthalten, und ab wann greift eine Änderung?
- Drosselung: Auf welche Geschwindigkeit sinkt die Verbindung nach Erreichen der Grenze?
- Zusatzvolumen: Prüfen Sie, ob ein weiteres Datenpaket angeboten wird und extra kostet. Klären Sie außerdem, ob eine Datenautomatik weitere Pakete automatisch bucht.
- Ausnahmen: Welche Dienste werden auf das Volumen angerechnet, welche sind ausgenommen?
Bei Festnetztarifen nennt das PIB die minimale und maximale Geschwindigkeit der Datenübertragung. Außerdem gibt es die normalerweise verfügbare Geschwindigkeit an. Bei Mobilfunktarifen steht dort die geschätzte maximale Geschwindigkeit. Diese Angaben beschreiben die Geschwindigkeit, nicht automatisch das Datenvolumen. Prüfen Sie deshalb beides getrennt. Wenn das PIB auf weitere Unterlagen verweist, lesen Sie auch die Vertragszusammenfassung, Leistungsbeschreibung, Preisliste und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Was nach dem Datenlimit passiert
Bei vielen Mobilfunktarifen wird die Verbindung stark verlangsamt, sobald Sie das enthaltene Datenvolumen aufgebraucht haben. Manche Verträge bieten dann zusätzliche Datenpakete an oder buchen sie automatisch. Dadurch steigen die Kosten, obwohl der monatliche Grundpreis gleich bleibt. Vergleichen Sie deshalb nicht nur die enthaltenen Gigabyte, sondern auch, was nach Verbrauch des Datenvolumens passiert.
Überlegen Sie, wofür Sie den Anschluss nutzen. Wenn Sie unterwegs häufig Videos streamen oder große Dateien herunterladen, verbrauchen Sie mehr Daten. Das gilt auch, wenn Sie Datensicherungen und Aktualisierungen über Mobilfunk erledigen. Wer meist Nachrichten liest und E-Mails verschickt, verbraucht weniger. Bei einem Tarif mit Datenlimit sollten Sie auch prüfen, ob die reduzierte Geschwindigkeit für Ihre Nutzung ausreicht. Eine langsame Verbindung verlängert zum Beispiel das Laden von Webseiten und beeinträchtigt Videostreams.
Tarife nach Datenlimit vergleichen
Vergleichen Sie bei allen Angeboten dieselben Punkte: enthaltenes Datenvolumen, Grenze, Geschwindigkeit nach Verbrauch und mögliche Zusatzkosten. Ein günstiger Grundpreis hilft wenig, wenn das Datenvolumen schnell aufgebraucht ist oder zusätzliche Datenpakete extra kosten.
Prüfen Sie auch, welche Nutzung auf das Datenvolumen angerechnet wird. Sind bestimmte Dienste ausgenommen, werden deren Daten nicht vom verfügbaren Volumen abgezogen. Lesen Sie dazu die Vertragsangaben, statt sich allein auf die Werbung zu verlassen.
Langsame Verbindung richtig einordnen
Eine langsame Internetverbindung beweist nicht, dass der Anbieter die Verbindung wegen aufgebrauchter Daten gedrosselt hat. Vergleichen Sie zuerst den Verbrauch im Kundenportal oder in der Verbrauchsanzeige Ihres Geräts mit der im Vertrag genannten Grenze. Haben Sie das Limit noch nicht erreicht, kann die Ursache zum Beispiel eine schwache Mobilfunkversorgung an Ihrem Standort oder eine Abweichung von der vereinbarten Leistung sein.
Wenn die Verbindung dauerhaft deutlich langsamer ist als vertraglich angegeben, können Sie die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur nutzen. Die Behörde erklärt auch, welche Rechte bei erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bestehen. Halten Sie dafür Verbrauchsanzeigen und Messergebnisse fest.
Inland und Roaming trennen
Ein unbegrenzter Inlandstarif bedeutet nicht automatisch unbegrenztes Datenvolumen auf Reisen. Für die Mobilfunknutzung in der EU gelten Regeln für angemessene Nutzung. Bei bestimmten unbegrenzten oder besonders günstigen Tarifen darf der Anbieter eine gesonderte Datenmenge für das Roaming festlegen. Prüfen Sie diese Grenze im Vertrag oder in den Informationen des Anbieters, bevor Sie auf Reisen große Datenmengen übertragen.
Roaming-Regeln betreffen die Nutzung im Ausland und sind kein Beleg für ein heimliches Datenlimit im Inland. Auch eine vertraglich vereinbarte Drosselung nach Verbrauch des Datenvolumens ist etwas anderes als das gezielte Verlangsamen einzelner Apps oder Inhalte.
