Welche Zusatzversicherung für Ihr Kind passt, hängt davon ab, welches Risiko Sie absichern möchten. Für Auslandsreisen lohnt sich eine Reisekrankenversicherung oft besonders schnell. Eine Kinderinvaliditätsversicherung deckt schwere Folgen von Krankheit oder Unfall ab. Die Beiträge sind höher, und die Versicherung zahlt nur nach den Vertragsbedingungen. Eine Zahnzusatzversicherung kommt infrage, wenn Sie bestimmte private Behandlungen beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden absichern möchten.
Eine Unfallversicherung ist meist nachrangig, weil sie nur bei Unfällen und nicht bei krankheitsbedingten Beeinträchtigungen leistet. Wägen Sie den Nutzen und die Art des Risikos ab. Eine Versicherung gegen seltene, schwere Schäden ist anders zu bewerten als eine günstige Versicherung für häufige Reisen.
Welche Kinderzusatzversicherung lohnt sich?
| Rang | Versicherung | Einordnung |
|---|---|---|
| 1 | Auslandsreisekrankenversicherung | Für Familien mit Auslandsreisen meist sinnvoll und vergleichsweise günstig |
| 2 | Kinderinvaliditätsversicherung | Kann schwere Folgen von Krankheit und Unfall absichern; Kosten und Bedingungen genau prüfen |
| 3 | Zahnzusatzversicherung | Sinnvoll, wenn Sie konkrete private Zahn- oder Kieferorthopädie-Leistungen absichern möchten |
| 4 | Kinderunfallversicherung | Deckt nur Unfallfolgen ab und ist deshalb meist nachrangig |
Welche Versicherung für Sie passt, hängt von Ihrer Familie ab. Wenn Sie nicht ins Ausland reisen, brauchen Sie keine Reisekrankenversicherung. Bei einer Kinderinvaliditätsversicherung sollten Sie vor allem abwägen, wie hoch der mögliche finanzielle Schaden ist und wie streng die Voraussetzungen für eine Auszahlung sind.
Auslandsreisekrankenversicherung für Kinder
Für gesetzlich Versicherte bezahlt die europäische Gesundheitskarte notwendige Behandlungen in bestimmten Ländern. Einen Rücktransport nach Deutschland bezahlt sie nicht. Auch Eigenanteile und Behandlungen, die nicht vom Abkommensschutz erfasst sind, können Kosten verursachen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt solche Kosten und ist für Familien, die ins Ausland reisen, meist der naheliegendste Zusatzschutz.
Prüfen Sie, ob die Versicherung ambulante und stationäre Behandlungen, verordnete Arznei- und Heilmittel sowie schmerzstillende Zahnbehandlungen abdeckt. Bei einem Kind ist außerdem wichtig, ob die Versicherung die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus bezahlt. Prüfen Sie, ob die Police den Rücktransport bezahlt, sobald er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Manche Tarife zahlen erst, wenn der Transport medizinisch notwendig ist. Prüfen Sie auch die Selbstbeteiligung. Achten Sie außerdem auf die maximale Reisedauer pro Reise und die Altersgrenze für mitversicherte Kinder.
Wenn Sie privat versichert sind, lesen Sie zuerst Ihren bestehenden Vertrag. In Europa besteht oft schon Versicherungsschutz. Außerhalb Europas kann er zeitlich begrenzt sein. Ob der Rücktransport übernommen wird, muss ebenfalls ausdrücklich im Vertrag stehen. Wenn Ihnen nur die Absicherung von Behandlungskosten und Rücktransport fehlt, brauchen Sie meist weder eine Reiseunfallversicherung noch ein umfangreiches Reise-Rundum-Paket.
Kinderinvalidität sorgfältig prüfen
Eine Kinderinvaliditätsversicherung kann zahlen, wenn eine Krankheit oder ein Unfall eine dauerhafte körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung verursacht. Sie deckt damit auch Beeinträchtigungen durch Krankheiten ab. Eine Unfallversicherung leistet nur bei Unfallfolgen. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Kinder in Kita und Schule sowie bei bestimmten Veranstaltungen und direkten Wegen, aber nicht allgemein in der Freizeit.
Die Verbraucherzentrale hält den Schutz gegen Kinderinvalidität für besonders wichtig, während Finanztip auf hohe Beiträge und anspruchsvolle Leistungsvoraussetzungen hinweist. Das Risiko ist selten, kann aber hohe finanzielle Folgen haben. Zugleich zahlt eine Police nicht automatisch bei jeder längeren Erkrankung oder Beeinträchtigung.
Viele Tarife zahlen nur, wenn die Beeinträchtigung voraussichtlich länger als sechs Monate anhält und der festgestellte Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Der Grad der Behinderung gibt amtlich an, wie stark sich eine Beeinträchtigung auswirkt. Die konkreten Bedingungen unterscheiden sich jedoch. Prüfen Sie deshalb, ob Krankheiten allgemein mitversichert sind oder nur bestimmte Diagnosen. Lesen Sie auch die Ausschlüsse für psychische Erkrankungen und prüfen Sie, ob der Tarif eine monatliche Rente, eine Einmalzahlung oder beides vorsieht. Entscheidend ist zudem, wie lange eine Rente gezahlt wird und ob sie nach einer späteren Neubewertung enden kann.
Ein Tarif, der neben Unfällen nur einzelne Krankheiten abdeckt, ersetzt keinen umfassenden Schutz bei Krankheiten. Prüfen Sie auch Kombinationen mit Kapitalanlage oder Altersvorsorge genau. Sie können Kosten und Bedingungen unübersichtlich machen und Geld binden, das dann für ausreichenden Versicherungsschutz fehlt.
Zahnzusatzversicherung gezielt auswählen
Eine Zahnzusatzversicherung ist nicht automatisch nötig, sobald eine Zahnspange absehbar ist. Bei gesetzlich versicherten Kindern übernimmt die Krankenkasse die kieferorthopädische Behandlung bestimmter Fehlstellungen. Die Fehlstellungen werden in kieferorthopädische Indikationsgruppen eingeteilt, kurz KIG. Die Kasse zahlt bei KIG 3, 4 und 5. Eltern tragen zunächst 20 Prozent der gesetzlichen Behandlungskosten selbst; nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung wird dieser Eigenanteil zurückerstattet. Bei KIG 1 und 2 besteht kein entsprechender Anspruch.
Private Tarife können zusätzliche Leistungen wie zahnfarbene Brackets oder besondere Bögen abdecken. Solche Extras sind nicht automatisch medizinisch notwendig. Fragen Sie deshalb bei einem konkreten Behandlungsplan nach, welche Leistung die Krankenkasse übernimmt, welche private Zusatzleistung empfohlen wird und was sie kostet. Gehen Sie nicht davon aus, dass die Police eine bereits empfohlene oder begonnene Behandlung bezahlt. Achten Sie auf Wartezeiten, anfängliche Erstattungsgrenzen und Höchstbeträge während der gesamten Vertragslaufzeit.
Kinderunfallversicherung nachrangig behandeln
Eine private Kinderunfallversicherung zahlt bei dauerhaften Folgen eines Unfalls, nicht bei einer Beeinträchtigung durch Krankheit. Sie kann für Freizeitunfälle eine zusätzliche Absicherung bieten, ersetzt aber keine Kinderinvaliditätsversicherung. Eltern sollten zuerst prüfen, ob sie den begrenzten Unfallschutz bewusst ergänzen möchten und ob die Beiträge dafür in ihr Budget passen.
Vergleichen Sie die Versicherungssumme und die Gliedertaxe. Die Gliedertaxe legt fest, welcher Anteil der Versicherungssumme bei dauerhaften Schäden an bestimmten Körperteilen gezahlt wird. Bei einer Progression steigt die Auszahlung bei schweren Unfallfolgen. Prüfen Sie außerdem, ab welchem Schaden die Versicherung zahlt. Lesen Sie nach, welche Fälle ausgeschlossen sind und wie der Vertrag einen Unfall definiert. Eine Unfallrente sowie Leistungen für Reha- oder Bergungskosten helfen nur, wenn die Vertragsbedingungen Ihren konkreten Bedarf abdecken.
