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Pflegerente oder Pflegetagegeld: Was ist der Unterschied?

Wer sich privat gegen Pflegekosten absichern möchte, kann zwischen Pflegerente und Pflegetagegeld wählen. Beide zahlen einen festen Betrag, sobald ein Pflegegrad vorliegt. Ein Pflegegrad ist die offizielle Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Die tatsächlichen Pflegekosten spielen dabei keine Rolle.

Der Unterschied liegt im Zahlungsrhythmus. Die Pflegerente zahlt monatlich, das Pflegetagegeld täglich. Daraus ergeben sich unterschiedliche steuerliche Folgen und Einsatzmöglichkeiten. Ob die monatliche oder die tägliche Zahlung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Lebenssituation und Ihren Erwartungen an die Leistung ab.

Gemeinsamkeiten von Pflegerente und Pflegetagegeld

Beide Produkte sind Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie springen ein, wenn die gesetzliche Leistung nicht ausreicht, etwa weil die Pflegekosten höher sind als die Leistungen der Pflegekasse. Der Betrag ist vorher festgelegt und wird unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten gezahlt. Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad. Die Auszahlung beginnt, sobald die Pflegekasse den Pflegegrad festgestellt hat.

Weder Pflegerente noch Pflegetagegeld übernehmen die tatsächlichen Kosten. Sie zahlen einen festen Betrag, den Sie frei verwenden können, etwa für einen ambulanten Pflegedienst, für Unterstützung im Haushalt oder als Zuschuss zu den Kosten im Pflegeheim. Wenn Sie eine vollständige Kostenübernahme möchten, brauchen Sie eine Pflegekostenversicherung, die Rechnungen bis zu einer vereinbarten Summe erstattet.

Monatliche oder tägliche Zahlung

Die Pflegerente zahlt einen festen monatlichen Betrag, solange der Pflegegrad besteht. Die Zahlung läuft in der Regel ohne zeitliche Begrenzung weiter. Sie wissen jeden Monat, welcher Betrag eingeht, und können damit laufende Kosten wie den Eigenanteil im Pflegeheim decken.

Das Pflegetagegeld zahlt einen festen Betrag pro Tag der Pflegebedürftigkeit. Auch hier ist die Höhe vorher vereinbart. Manche Tarife begrenzen die Zahlungsdauer, etwa auf eine bestimmte Anzahl von Jahren. Neuere Tarife verzichten häufig auf diese Begrenzung. Das Pflegetagegeld eignet sich gut, wenn Sie die Leistung flexibel nutzen möchten, etwa für einzelne Leistungen wie eine Tagespflege oder eine stundenweise Betreuung.

Steuerliche Unterschiede

Bei der Steuer unterscheiden sich die beiden Varianten deutlich. Die Leistungen aus einem Pflegetagegeld sind steuerfrei. Sie müssen die ausgezahlten Beträge nicht in der Steuererklärung angeben. Die Beiträge können Sie als Vorsorgeaufwendungen geltend machen, sofern die gesetzlichen Höchstgrenzen es zulassen.

Die Leistungen aus einer Pflegerente sind dagegen teilweise steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Ertragsanteil ab, der sich nach Ihrem Alter bei Beginn der Zahlung richtet. Je älter Sie bei Leistungsbeginn sind, desto niedriger fällt der steuerpflichtige Anteil aus. Auch die Beiträge zur Pflegerente können Sie als Vorsorgeaufwendungen absetzen.

Für wen sich welche Variante eignet

Das Pflegetagegeld passt zu Ihnen, wenn Sie eine steuerfreie Leistung möchten und den Betrag flexibel einsetzen wollen. Es eignet sich auch, wenn Sie eher mit einer kürzeren Pflegezeit rechnen oder die Leistung gezielt für einzelne Hilfen verwenden möchten. Wer zu Hause gepflegt wird und nur gelegentlich eine Tagespflege oder eine Betreuungskraft bezahlt, kann mit einem Pflegetagegeld diese Kosten genau decken.

Die Pflegerente passt zu Ihnen, wenn Sie eine verlässliche monatliche Einnahme wünschen, um laufende Kosten zu decken. Sie eignet sich besonders für die Absicherung dauerhafter Pflege, etwa wenn Sie mit einem Umzug ins Pflegeheim rechnen. Wenn Sie dort jeden Monat einen Eigenanteil selbst tragen müssen, profitieren Sie von einem festen Monatsbetrag, der diese Belastung regelmäßig verringert. Der steuerliche Nachteil ist für diese Gruppe meist weniger wichtig als die Planungssicherheit.

Was Sie vor Abschluss prüfen sollten

Vor dem Abschluss sollten Sie die Angebote genau vergleichen. Achten Sie darauf, ab welchem Pflegegrad die Versicherung zahlt. Die meisten Tarife zahlen erst ab Pflegegrad 2. Prüfen Sie, ob es Wartezeiten gibt, also einen Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbeginn. Fragen Sie außerdem nach, ob die Zahlung zeitlich begrenzt ist und ob die Beiträge im Verlauf steigen können.

Auch Ihre Gesundheit spielt eine Rolle. Die Versicherer stellen Gesundheitsfragen und können Risikozuschläge verlangen oder den Antrag ablehnen. Ein Vergleich über einen unabhängigen Versicherungsmakler lohnt sich, weil die Tarife bei Leistung und Preis stark voneinander abweichen. Lassen Sie sich die Bedingungen schriftlich geben und prüfen Sie, ob die Leistung bei einer Verschlechterung des Pflegegrads angepasst wird.