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DSL-Geschwindigkeit messen: Was ist normal, was eine Störung?

Wenn Ihr Internet spürbar langsamer ist als im Vertrag versprochen, können Sie eine Störung melden oder die monatliche Gebühr kürzen. Ob das durchsetzbar ist, hängt von der Messmethode, typischen Messfehlern und der Einordnung der Ergebnisse ab. Das offizielle Werkzeug ist die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Sie dient als Nachweis für eine Preisminderung.

Warum die Vertragsrate fast nie ankommt

Die Vertragsrate ist eine Obergrenze, kein garantierter Dauerwert. Bei DSL hängt die tatsächliche Leistung von der Länge und Qualität der Kupferleitung zwischen Ihrem Hausanschluss und dem Verteilerkasten ab. Je weiter Sie vom Verteilerkasten entfernt wohnen, desto geringer fällt die erreichbare Geschwindigkeit aus. Auch die Anzahl der Nutzer im selben Straßenzug beeinflusst das Ergebnis, weil sich die Nutzer die Bandbreite im Ortsnetz teilen.

Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Jahresbericht 2019/2020 ausgewertet, was Kunden tatsächlich erreichen. Bei Festnetzanschlüssen aller Bandbreitenklassen und Anbieter erhielten 73,6 Prozent der Nutzer mindestens die Hälfte der im Vertrag vereinbarten maximalen Downloadrate. Nur 24 Prozent kamen auf die volle Rate oder mehr. Diese Zahlen stammen aus dem Berichtszeitraum und können sich seither verändert haben, aber sie zeigen die Grundregel: Eine Geschwindigkeit unter der Vertragsrate ist bei DSL normal und noch kein Grund zur Beschwerde.

So messen Sie richtig

Eine aussagekräftige Messung braucht kontrollierte Bedingungen. Messen Sie per LAN-Kabel direkt am Router, nicht über WLAN. WLAN ist von Wänden, Entfernungen und Störquellen abhängig und verfälscht das Ergebnis. Schließen Sie vor dem Test alle anderen Geräte vom Netzwerk ab, also Smartphones, Tablets, Smart-TVs und weitere Computer. Auch laufende Downloads, Streaming-Dienste oder automatische Updates im Hintergrund müssen beendet sein, sonst belegen sie die Leitung und verfälschen das Messergebnis.

Führen Sie die Messung mehrmals durch, am besten an verschiedenen Tagen und zu unterschiedlichen Uhrzeiten. Eine einzelne Messung sagt wenig, weil die Auslastung im Netz schwankt. Messen Sie zum Beispiel morgens, mittags und abends an zwei oder drei Tagen. Nutzen Sie für die Dokumentation die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur, die es als Webseite und als App für Smartphones gibt. Das Tool ist der offizielle Standard, auf den sich auch Anbieter und Verbraucherzentralen beziehen.

Ergebnisse einordnen: normal oder Störung

Ob es eine Störung ist, hängt von der Abweichung ab. Liegt Ihre gemessene Downloadrate dauerhaft über der Hälfte der Vertragsrate, gilt das nach den Erfahrungswerten der Bundesnetzagentur als unauffällig. Deutlich darunter, also etwa bei einem Drittel oder weniger, deutet auf eine Störung oder eine nicht erfüllte Vertragsleistung hin. Entscheidend ist, dass die Abweichung über mehrere Messungen an verschiedenen Tagen besteht. Ein einmaliger Ausreißer, etwa während der abendlichen Hauptlastzeit, ist noch kein Beleg für einen Defekt.

Beim Upload gilt Ähnliches, wobei die Uploadrate bei DSL ohnehin niedriger ist als der Download. Wenn Sie regelmäßig große Dateien versenden oder Videokonferenzen halten, messen Sie auch diese Richtung. Die Breitbandmessung zeigt beide Werte an.

Minderung der monatlichen Gebühr durchsetzen

Wenn Ihre Messungen über mehrere Tage hinweg deutlich unter der Vertragsrate bleiben, können Sie gegenüber Ihrem Anbieter eine Preisminderung geltend machen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Telekommunikationsgesetz, das Kunden bei dauerhaft unzureichender Leistung ein Kürzungsrecht einräumt. Die Dokumentation mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur ist dabei der zentrale Nachweis.

Gehen Sie strukturiert vor: Speichern Sie die Messprotokolle, notieren Sie Datum und Uhrzeit, und melden Sie das Problem schriftlich beim Anbieter. Geben Sie eine Frist zur Beseitigung der Störung vor. Reagiert der Anbieter nicht oder bleibt die Leistung unverändert, können Sie die Minderung ankündigen und umsetzen. Bei Streit hilft die Bundesnetzagentur als Schlichtungsstelle, und die Verbraucherzentralen beraten zu den konkreten Schritten.