Blog

  • Pflegekurse – kleiner Zeitaufwand, große Wirkung

    Die Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Wichtig ist dann, eine gute und fachgerechte Betreuung. Hier gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten. Entweder, die gesetzliche Pflegekasse zahlt das Pflegegeld an den Betroffenen aus und dieser lässt sich durch einen Angehörigen pflegen, oder aber, der Betroffene erhält sogenannte Sachleistungen in Form einer Betreuung durch einen mobilen Pflegeservice. Wollen Angehörige die Pflege übernehme, so ist es wichtig, dass diese vorab lernen, wie sie mit der zu pflegenden Person umzugehen haben und welche Pflegemaßnahmen erforderlich und wie durchzuführen sind. Hierfür eignen sich die sogenannten Pflegekurse.

    Pflegekurse werden oft von den Volkshochschulen angeboten. Für die Teilnehmer sind diese Kurse in der Regel kostenlos. Die anfallenden Kosten werden von den zuständigen gesetzlichen Pflegekassen übernommen. Diese sind gesetzlich dazu verpflichtet, kostenlose Pflegekurse anzubieten bzw. jemanden damit zu beauftragen. So werden solche Kurse dann z.B. von den Volkshochschulen in Kooperation mit den zuständigen Pflegeorganisationen angeboten und durchgeführt. Doch nicht für pflegende Angehörige, auch für Menschen, die sich beruflich oder ehrenamtlich engagieren wollen, können solche Kurse von großem Vorteil sein und einen ersten Einblick verschaffen.

    Die Inhalte der Pflegekurse

    Die Kurse können sehr unterschiedlich aufgebaut sein. So gibt es z.B. spezielle Kurse für Angehörige von Demenzkranken. Oft sind die Kurse jedoch auch recht allgemein gehalten, so dass sie für viele pflegende Personen eine Hilfe sein können. Hier wird dann z.B. auf die tägliche Grundpflege und die entsprechende Pflegezeit eingegangen. Aber auch sämtliche andere wissenswerte Informationen und tägliche Arbeiten werden hier dann den Kursteilnehmern näher gebracht.

    Meist setzt sich ein solcher Pflegekurs aus 10 Doppelstunden und aus 40 Unterrichtseinheiten zusammen. Zunächst wird hier dann der Kurs an sich vorgestellt. Anschließend wird dann auf die individuelle Krankenpflege eingegangen. Hier gehören dann z.B. das richtige Waschen, Umbetten und tägliche Unterstützen mit zu den Lerninhalten. Auch Zweiterkrankungen werden angesprochen. Hier lernen die Kursteilnehmer dann alles notwendige über mögliche weitere Folgeerkrankungen. Inkontinenz und eine altersgerechte Ernährung gehören ebenfalls zu den Lernelementen. Des Weiteren wird auch auf die gesetzlichen Grundlagen der Pflege eingegangen. Dies kann im Alltag und im Umgang mit Behörden oft eine große Hilfe für die Angehörigen sein.

    Die eigene Seele nicht vergessen

    Nicht immer ist die Pflege eines Angehörigen leicht. Sowohl die Krankheit selbst, der tägliche Umgang und letztendlich auch der Tod können hier für die pflegenden Angehörigen sehr belastend sein. In den Kursen lernen die Kursteilnehmer daher auch, wie sie es schaffen können, die geliebte Person gut zu versorgen und für sie da zu sein, ohne aber selbst daran zu zerbrechen. Dies ist ein sehr wichtiger Lerninhalt. Denn oft gehen hier dann die eigenen Bedürfnisse und Gefühle unter, aus Liebe und aus Sorge um den Angehörigen. Fachleute vermitteln, wie man helfen kann, ohne sich selbst zu vergessen. Denn nur so kann auf Dauer auch der zu pflegenden Person geholfen werden.

    Gesetzliche und private Pflegeversicherungen

    Die gesetzliche Pflegekasse hilft und leistet im Pflegefall. Und auch die Kosten für die Teilnahme an einem Pflegekurs werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. Dennoch sind bei der gesetzlichen Pflegeversicherung die Leistungen nicht immer ausreichend. Müssen zum Beispiel Umbaumaßnahmen durchgeführt werden oder sonstige Maßnahmen, um der betroffenen Person das Leben so leicht und angenehm wie möglich zu gestalten, so reichen die Leistungen oft nicht aus. Hier kann man dann privat eine zusätzliche Pflegeversicherung abschließen. Eine private Pflegeversicherung kann sinnvoll sein. Ein Vergleich und Informationen hierzu können in keinem Fall schaden und können eine gute und sinnvolle Möglichkeit sein, gut vorzusorgen.

    Fazit

    Wenn auch Sie einen geliebten Menschen pflegen möchten, dann machen Sie sich bewusst, welche Verantwortung Sie übernehmen, für sich und auch für die zu pflegende Person. Nutzen Sie daher in jedem Fall das kostenlose Angebot für Pflegekurse und nehmen Sie an einem solchen Kurs teil. Er wird Ihnen dabei helfen, alles Notwendige rund um die Pflege zu lernen. Und auch, wie Sie es schaffen, sich selbst dabei nicht zu vergessen und selbst gesund zu bleiben. Eine kleine Zeitinvestition, die sich auszahlen wird.

  • Die Pflegekasse – wichtiger Ansprechpartner für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

    Die Pflegekasse ist der Träger der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland, welche zum 1. Januar 1995 eingeführt und seitdem ständig erweitert wurde. Auch wenn die Pflegekasse in den allermeisten Fällen einer ganz bestimmten Krankenkasse zugeordnet ist, handelt es sich dabei immer um eine selbstständige Behörde mit einem eigenen Verwaltungsapparat und speziellen Aufgaben.

    Aufgabe und Funktion der Pflegekassen

    Die Pflegekassen sind nicht nur für die Begutachtung von Pflegefällen und die Einordnung in eine Pflegestufe, sondern auch für die Auszahlung des Pflegegeldes, für die Gewährung von Sachleistungen und die Schulung von pflegenden Angehörigen verantwortlich, sondern führen in vielen Fälllen auch einen eigenen Pflegestützpunkt, an dem sich nicht nur die pflegebedürftigen Personen, sondern auch ihre nahen Angehörigen ausführlich zu allen Fragen rund um das Thema Pflege beraten lassen können. Der Besuch eines Pflegestützpunkt ist grundsätzlich kostenlos. Er kann wertvolle Hilfestellungen bei der Entscheidung für oder gegen eine private Pflege, für eine Unterbringung in einem Heim oder für den Bezug einer Einrichtung des betreuten Wohnens geben.

    Eine Pflegekasse kann nicht nur einer gesetzlichen, sondern auch einer privaten Krankenversicherung angegliedert sein. Hierfür gelten gesonderte Regelungen. Grundsätzlich können jedoch nur die Personen, die auch die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung erfüllen, eine private Pflegevollversicherung abschließen. In allen anderen Fällen wäre es jedoch dringend geboten, ernsthaft über den Abschluss einer private Pflegezusatzversicherung nachzudenken. Dies ist insbesondere deshalb sehr wichtig, weil die soziale Pflegeversicherung in Zukunft nur eine Grundversorgung gewährleisten kann. Dies dürfte vor allem dem ständig steigenden Pflegebedarf in einer alternden Gesellschaft geschuldet sein. Um die optimale Pflegevorsorge zu finden, die genau auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist, sollte vor der Entscheidung für eine bestimmte Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung ein Pflegezusatzversicherung Vergleich im Internet durchgeführt werden.

    Private Pflegeversicherung vergleichen

    Ein Pflegeversicherung Vergleich ist rund um die Uhr möglich und dauert nur wenige Minuten. Dafür liefert er jederzeit ein passgenaues Ergebnis, welches täglich aktualisiert und immer wieder neu auf den persönlichen Bedarf zugeschnitten werden kann. Die private Pflegevorsorge wird auch vom Staat gefördert. So sollen alle Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ab dem 1. Januar 2013 einen monatlichen Zuschuss für eine private Pflegezusatzversicherung erhalten. Diese Zuschuss beträgt 5 Euro monatlich oder 60 Euro jährlich. Er muss von der versicherten Person nicht extra beantragt werden. Alle dafür erforderlichen Formalitäten regelt die Versicherungsgesellschaft, bei der die private Pflegeversicherung abgeschlossen wurde.

  • Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel

    Auch wenn die meisten Hilsmittel an Personen mit einer erheblichen, schweren oder schwersten Pflegebedürftigkeit vergeben werden, heißt dies noch lange nicht, dass eine Pflegestufe in jedem Falle Bedingung für die Bewilligung von Verbrauchs- oder Gebrauchtsgegenständen sein muss, die den Alltag zum Teil beträchtlich erleichtern können. Insbesondere bei Geh-, Seh- oder Hörhilfen kommt es sehr häufig vor, dass die betreffenden Personen keinen weiteren gesundheitlichen Einschränkungen unterliegen und deshalb auch keine Pflegestufe benötigen. Etwas anders sieht es bei Rollstühlen, Ein- und Ausstiegshilfen im Bad oder anderen Maßnahmen aus, die für die persönliche Mobilität unverzichtbar sind. Unter bestimmten Umständen können dazu auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie zum Beispiel ein barrierefreie Ausbau der Wohnung zählen. Dadurch wird ein Verbleib in der eigenen Wohnung auch dann möglich, wenn ansonsten der Umzug in ein Alters- oder Pflegeheim unverzichtbar wäre.

    Kosten und korrekte Anwendung

    Sofern die Voraussetzung gegeben sind, übernimmt die soziale Pflegeversicherung die Kosten für die meisten Pflegehilfsmittel. Unter bestimmten Umständen können sie auch leihweise zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig davon ist immer ein Eigenanteil von 10%, höchstens jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel, zu zahlen. Der richtige Umgang mit den technischen Hilfsmitteln kann in speziellen Pflegekursen erlernt werden, die von zahlreichen deutschen Kranken- oder Pflegekassen angeboten werden. Diese Kurse können nicht nur von den pflegebedürftigen Personen, sondern auch von ihren Angehörigen besucht werden. Letzteres ist immer dann von elementarer Bedeutung, wenn die Pflege ganz oder teilweise von den Angehörigen übernommen wird. Die Krankenkasse muss hier eine gewisse Qualität der Pflege sicherstellen, was unter anderem den Besuch der Kurse zur richtigen Pflege und zur korrekten Anwendung der Pflegehilfsmittel erreicht werden soll.

    Pflegevorsorge durch eine private Pflegezusatzversicherung

    Auch wenn die gesetzliche Pflegeversicherung eine Grundversorgung für jede pflegebedürftige Person

    gewährleistet, heißt dies noch lange nicht, dass damit alle Kosten gedeckt wären. Dies betrifft insbesondere die technischen Hilfsmittel oder die Verbrauchsmaterialen. Hier könnte eine geeignete Pflegeversicherung Abhilfe leisten. Solch eine Versicherung kann bei nahezu jeder deutschen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden, die eine private Krankenvoll- oder Zusatzversicherung anbietet.

    Die private Pflegeversicherung im Vergleich

    Vor dem Abschluss einer privaten Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung sollte immer ein Vergleich der Konditionen der einzelnen Anbieter durchgeführt werden. Dafür bietet sich in erster Linie das Internet an. Hier ist ein Vergleich rund um die Uhr möglich und liefert innerhalb von wenigen Minuten ein passgenaues und vollkommen unabhängiges Ergebnis. Wer die richtige Pflegeversicherung gefunden hat, könnte sie nach einem Vergleich direkt online beantragen. Zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung sind nur wenige Angaben nötig. In der Regel bestehen sie nur aus zwei oder drei einfachen Gesundheitsfragen. Sofern nicht gerade schwerwiegende Vorerkrankungen bestehen, wird es deshalb auch zu keiner Ablehnung der Aufnahme in die private Pflegeversicherung kommen.

    Pflegehilfsmittel und private Pflegeversicherung

    Wer sich für eine private Pflegetagegeldversicherung entscheidet, erhält im Pflegefall ein individuelles Pflegetagegeld, welches nach Pflegestufen gestaffelt ist. Dieses Pflegetagegeld kann frei verwendet und deshalb auch zur Zahlung von Heil- oder Hilfsmitteln eingesetzt werden.

    Im Rahmen der Pflegekostenversicherung ist die Absicherung noch viel umfassender. Hier können bestimmte Hilfsmittel, die für die pflegebedürftige Person unverzichtbar sind und ihr den Alltag spürbar erleichtern können, in vollem Umfange übernommen werden. Separate Zuzahlungen wären dann nicht mehr erforderlich.

  • Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

    Der Hilfsmittelkatalog ist eine Auflistung aller Hilfsmittel, deren Kosten bei Bedarf ganz oder teilweise von der gesetzlichen und/oder der privaten Krankenversicherung übernommen werden können. Alle Hilfsmittel müssen bestimmten Qualitätsstandards entsprechen. Für die Erstellung des Hilfsmittelkataloges der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen ist der Spitzenverband der Krankenkassen zuständig. Dieser Verband überprüft den Hilfsmittelkatalog in regelmäßigen Abständen und passt ihn dem aktuellen technischen Fortschritt an.

    Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände

    Grundsätzlich kann der Hilfsmittelkatalog unterteilt werden in verschiedene Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, die den Alltag der meisten kranken, behinderten oder pflegebedürftigen Personen in einem erheblichen Maße erleichtern können. Dabei wäre es jedoch wichtig zu wissen, dass eine Pflegestufe zwar oftmals gegeben ist, aber nicht unbedingt erforderlich ist, um einen Antrag auf eines oder mehrere Hilfsmittel stellen zu können. Wer zum Beispiel seh- oder hörbehindert ist, benötigt in der Regel nur eine Brille, Kontaktlinsen oder ein Hörgerät. Eine Pflegebedürftigkeit wäre in diesem Falle nicht gegeben. Eine Ausnahme bestünde lediglich dann, wenn neben der Seh- oder Hörbehinderungen noch weitere körperliche Einschränkungen oder schwere Erkrankungen bestehen würden.

    Die Gebrauchsgegenstände umfassen alle Hilfsmittel, die eine lange Lebensdauer haben und die Mobilität der kranken oder pflegebedürftigen Person ganz erheblich steigern kann. Dazu gehören zum Beispiel Rollstühle, Gehstöcke und weitere Gehhilfen, Ein- und Ausstiegsgriffe im Bad sowie verschiedene wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Verbrauchsgegenstände sind zum Beispiel Bandagen oder ähnliche Gegenstände, die nur für den einmaligen oder kurzzeitigen Verbrauch bestimmt sind.

    Der Hilfsmittelkatalog der meisten gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen ist nahezu identisch. Bei den privaten Krankenkassen kann es jedoch einige gravierende Unterschiede geben.

    Gesetzliche und private Pflegeversicherung in Deutschland

    Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 1995 eingeführt. Sie soll allen Personen, bei denen eine erhebliche, schwere oder schwerste Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, verschiedene finanzielle oder sachliche Unterstützungsleistungen gewähren. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wurden mehrfach verbessert und den aktuellen gesellschaftspolitischen Bedingungen angepasst. Trotzdem ist zu erwarten, dass sie in Zukunft nur teilweise den Anforderungen gerecht werden können, die sich durch eine ständig alternde Gesellschaft und damit auch durch eine steigende Pflegebedürftigkeit vieler Personen ergeben werden. Aus diesem Grunde sollte jede Person, die im Alter oder im Pflegefall nicht vor gravierenden finanziellen Problemen stehen möchte, rechtzeitig über den zusätzlichen Abschluss einer privaten Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung nachdenken. Das gesamte Angebot in diesem Bereich ist zum Teil sehr vielfältig und deshalb von unkundigen Laien nur schwer zu durchschauen.

    Pflegeversicherung Vergleich durchführen

    Insbesondere die private Pflegekostenversicherung ist hervorragend geeignet, um die zustätzlichen Kosten, die durch den steigenden Hilfsmittelbedarf entstehen können, vollständig zu decken. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, eine Pflegetagegeldversicherung abzuschließen und dieses Geld zur Finanzierung von Gebrauchs- oder Verbrauchsgegenständen im Pflegefall zu verwenden. Dies gilt sowohl für pflegende Angehörige als auch für den Fall, dass die Pflege von einem professionellen ambulanten Pflegedienst oder von einer stationären Einrichtung übernommen wird. Über das Pflegetagegeld, dessen Höhe je nach Pflegestufe gestaffelt ist, kann die pflegebedürftige Person frei verfügen und muss auch keine Rechenschaft darüber ablegen.

    Der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung wird von staatliche Seite begrüßt. Aus diesem Grunde soll jede Person, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, hierfür einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 5 Euro oder einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro erhalten. Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2013.

  • Die Grundpflege als Maßstab der Pflegebedürftigkeit

    Um Pflegeleistungen zu erhalten, egal, ob Pflegegeld oder Sachleistungen, muss gegeben sein, dass die betreffende Person Hilfe bei den täglichen Abläufen benötigt. Die Höhe der zu erhaltenden Leistungen richtet sich nach der Eingruppierung in die einzelnen Pflegestufen. Hier spielt u.a. eine Rolle, wie viel Zeit der pflegende Angehörige, nicht das eventuelle Fachpersonal, für die tägliche Pflege benötigt. Die Pflegekassen haben hier die Zeitfenster standardisiert, sowohl bei der Grundpflege, als auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Unter Grundpflege versteht man die Pflegemaßnahmen aus den Bereichen der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität. Hier geht es um die Mindestmaßnahmen an Pflege, die erfüllt werden müssen, um die Leistungen zu erhalten.

    Die Grundpflege wird insgesamt in 3 Bereiche aufgeteilt. Der erste Bereich ist die Körperpflege. Hierzu zählen dann waschen, duschen, baden, Zahnpflege, kämmen und rasieren und die Blasen- und Darmentleerung. Für all diese Teilbereiche haben die Pflegekassen standardisierte Zeiten festgelegt, Zeitfenster, die im Rahmen dieser Pflegemaßnahmen einzuhalten sind. Der zweite Bereich ist die Ernährung. Die mundgerechte Zubereitung des Essens und die Aufnahme der Nahrung, eventuell auch durch Füttern, zählen zu dieser Kategorie. Die dritte und letzte Kategorie ist die Mobilität. Hierzu zählen u.a. das Aufstehen und zu Bett gehen, das Umbetten, der Weg aus und zurück in die Wohnung, Treppensteigen etc. Für alle Bereiche der 3 einzelnen Grundpflegekategorien haben die Pflegekassen Zeitfenster festgelegt. Angebotene Pflegekurse können den pflegenden Angehörigen dabei helfen, die Grundpflege richtig anzuwenden.

    Die 5 Grundformen des Pflegebedarfs

    Für die 3 Grundpflegebereiche gibt es insgesamt 5 Grundformen. Je nach Gesundheitszustand, Allgemeinzustand und Pflegegrad handelt es sich dann um eine der 5 Grundformen. Beaufsichtigung ist die erste Grundform. Das bedeutet, die zu pflegende Person braucht nur eine geringe Pflege, eine Aufsicht, kann sich zum größten Teil aber noch selbst versorgen. Die zweite Grundform der Pflege ist die Unterstützung. Die Bereitstellung einer Gehhilfe oder auch die Vorbereitung von Waschwasser und Pflegeutensilien gehört zu dieser Kategorie. Bei der sogenannten Anleitung, der dritten Grundform, soll sichergestellt werden, dass bestimmte alltägliche Rituale, wie z.B. das Waschen, auch tatsächlich gemacht und ausgeführt werden. Oft brauchen die Pflegebedürftigen hier nur eine verbale Aufforderung oder eine Unterstützung. Die vierte und fünfte Grundform dann sind die teilweise oder gar vollständige Übernahme der Pflegemaßnahmen. Hier sind die betreffenden Personen dann nicht mehr oder nur noch teilweise in der Lage, der täglichen Pflege und Versorgung selbst nachzukommen.

    Diese Grundformen des Pflegebedarfs bzw. die notwenige Grundpflege entscheiden über die jeweilige Pflegestufe und auch über die zustehende Leistung aus der gesetzlichen Pflegekasse. Verschlechtert sich im Laufe der Zeit der Gesundheitszustand und wird mehr Hilfe bei der täglichen Grundversorgung bzw. bei der Pflege im Allgemeinen notwendig, so kann es dann auch zu einer Anpassung von Pflegestufe und Leistungen kommen. Neben der Grundpflege gibt es dann auch noch die Behandlungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Behandlungspflege bedeutet, wenn z.B. kleinere medizinische Handgriffe notwendig sind, um die Person zu behandeln oder zur Genesung zu verhelfen. Hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet z.B. Kochen, putzen, Wäsche waschen oder auch Einkäufe erledigen.

    Fazit

    Wenn auch Sie die Pflege eines Angehörigen übernehmen möchten, so nehmen Sie jede Hilfe an, die Sie bekommen können und nutzen Sie Kurse, die Ihnen die tägliche Arbeit mit pflegebedürftigen Personen näher bringen und erläutern. Die Tipps, Hilfen und Ratschläge, die Sie hier erlernen, können dann im Alltag eine große Hilfe sein. Denn selbst die Grundpflege erfordert Fachkenntnisse und sollte nicht leichtfertig ausgeführt werden.

    Nicht immer reichen die Gelder aus der gesetzlichen Pflegekasse aus. Erforderliche Umbauten oder gar Heimaufenthalte müssen hier dann oft selbst gezahlt werden. Es lohnt sich, auch im Bereich der Pflegeversicherung eine Private Zusatzversicherung abzuschließen. Durch einen Vergleich können Sie hier dann eine günstige Pflegeversicherung finden. Ein Vorteil für alle pflegebedürftigen Personen und auch für die ganze Familie.

  • Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung

    Seit ihrer Einführung im Jahre 2005 wurden die Leistungen der Pflegeversicherung kontinuierlich erweitert. Dies betrifft sowohl die Sach- als auch die Geldleistungen. Die wichtigste Voraussetzung, um von der gesetzlichen Pflegeversicherung Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist die Einordnung in eine Pflegestufe, für die der Medizinische Dienst der Krankenkassen zuständig ist. Darüber hinaus können auch Demenzkranke oder anderweitig in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkte Personen, die nicht die Voraussetzungen für eine Pflegestufe erfüllen, verschiedene Sach-, Geld- oder Betreuungsleistungen erhalten. Nähere Auskünfte dazu erteilt die Pflegekasse.

    Geld- und Sachleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

    Im Rahmen der Pflegereform 2013 sollen sowohl die Geld- als auch die Sachleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich verbessert werden. Damit soll dem steigendem Pflegebedarf Rechnung getragen werden, der sich in einer ständig alternden Gesellschaft ergibt und in Zukunft sicher noch weiter zunehmen wird.

    Pflegende Angehörige erhalten in der Pflegestufe I 305 Euro monatlich. In der Pflegestufe I erhöht sich dieser Betrag auf 525 Euro und in der Pflegestufe III auf 700 Euro. Darüber hinaus soll es künftig bedeutend leichter sein, die Pflege von Angehörigen und die eigene Berufstätigkeit miteinander zu vereinbaren. Sofern der Arbeitgeber zustimmt, können die Angehörigen für die Dauer von bis zu 2 Jahren eine Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, bei der die wöchentliche Arbeitszeit deutlich reduziert werden kann.

    Wird die Pflege von einem professionellen ambulanten Pflegedienst oder einer teil- beziehungsweise vollstationären Einrichtung durchgeführt, zahlt die Pflegeversicherung mehr Leistungen. In der Pflegestufe I gibt es hier 665 Euro pro Monat, in der Pflegestufe II 1250 Euro und in der Pflegestufe III, bei der praktisch rund um die Uhr eine pflegerische Betreuung erforderlich ist, werden 1550 Euro gezahlt.

    Die Sachleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können sich sowohl auf bestimmte Gebrauchs- als auch auf Verbrauchsmaterialien beziehen, die den Alltag der pflegebedürftigen Person zum Teil deutlich erleichtern können. Hierzu gehören zum Beispiel orthopädische Hilfsmittel, Bandagen, wohnumfeldverbesernde Maßnahmen, aber auch verschiedene Hör-, Seh- oder Gehhilfen, für die nicht unbedingt eine Pflegestufe erforderlich ist. Werden Sachleistungen leihweise zur Verfügung gestellt, ist hier ein Eigenanteil von 10%, höchstens jedoch 25 Euro, zu leisten.

    Förderung alternativer Wohn- und Pflegekonzepte

    Viele ältere und pflegebedürftige Personen können sich nicht mehr allein zu Hause behelfen, möchten aber auch nicht in ein Heim umziehen. Aus diesem Grunde sollen in Zukunft verschiedene alternative Wohnkonzepte wie zum Beispiel eine Wohngemeinschaft älterer Menschen oder eine Pflege WG, verstärkt gefördert werden. Eine Pflege WG hat den großen Vorteil, dass ein Pflegedienst oder eine Pflegekraft mehrere Personen vor Ort betreuen könnte. Darüber hinaus können sich die Bewohner der Pflege WG auch gegenseitig helfen und wertvolle menschliche Kontakte untereinander pflegen. Dies ist besonders im hohen Alter, wo neben der körperlichen oder geistigen Gebrechlichkeit auch eine zunehmende Vereinsamung droht, von entscheidender Bedeutung.

    Dringend zu empfehlen: Die Pflegezusatzversicherung

    Trotz der Tatsache, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in den nächsten Jahren deutlich erweitert werden sollen, werden sowohl die Sach- als auch die finanziellen Leistungen nicht ausreichen, um den wachsenden Pflegebedarf in der Zukunft zu decken. Aus diesem Grunde wird es dringend empfohlen, eine zusätzliche private Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung abzuschließen. Das Angebot ist dabei sehr vielfältig und von unkundigen Laien nur sehr schwer zu durchschauen. Aus diesem Grunde sollte vor der Entscheidung für eine private Pflegeversicherung immer ein Pflegeversicherung Vergleich im Internet durchgeführt werden. Dabei sollte nicht nur auf die Preise, sondern auch auf die Leistungen geachtet werden.

    Die Pflegetagegeldversicherung zahlt im Pflegefall ein individuelles Pflegetagegeld, welches frei verwendet werden kann. Dieses Pflegetagegeld ist je nach Pflegestufe gestaffelt, wobei in der Pflegestufe III immer 100% gezahlt werden. Es gibt auch bestimmte Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherungen, bei denen nur die Pflegestufe III abgesichert werden kann und die deshalb besonders preiswert sind. Dabei sollte jedoch unbedingt beachtet werden, dass die meisten pflegebedürftigen Personen in die Pflegestufen I oder II eingeordnet sind. Erstreckt sich die private Pflegeversicherung dann lediglich auf die Pflegestufe III, würden sie in der Pflegestufe I und II völlig leer ausgehen und müssten sich mit den Pflegeversicherung Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zufrieden geben.

    Die Pflegekostenversicherung ist zwar in der Regel wesentlich teuerer als die Pflegetagegeldversicherung, bietet aber auch deutlich mehr Leistungen. Sie kann jedoch die gesetzliche Pflegeversicherung niemals ersetzen, sondern nur in einer sinnvollen Weise ergänzen. Eine Ausnahme bilden lediglich diejenigen Personen, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben. Sie sind dann grundsätzlich dazu verpflichtet, bei ihrer Versicherungsgesellschaft nicht nur eine Kranken- sondern auch eine Pflegeversicherung abzuschließen. Dies betrifft allerdings nur gut verdienende Angestellte oder selbstständige beziehungsweise freiberufliche Personen. Alle anderen Personen sind gesetzlich krankenversichert, können ihre Kranken- und Pflegekasse jedoch frei wählen.

  • Der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung

    Im Rahmen der Pflegereform 2013 wird der Pflegeversicherung Beitragssatz auf 2,05% erhöht. Davon haben der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeweils 1,025% zu tragen. Im Freistaat Sachsen gelten gesonderte Regelungen. Dort haben die verantwortlichen Personen vor einigen Jahren entschieden, nicht auf den Buß- und Bettag als Feiertag zu verzichten und die Kosten dafür auf die Arbeitnehmer umzulegen. Aus diesem Grunde müssen sie in der staatlichen Pflegeversicherung einen Eigenanteil von 1,525% leisten, während der Arbeitgeber nur 0,525% zu tragen hat.

    Für kinderlose Personen ab dem vollendeten 23. Lebensjahr erhöht sich der Pflegeversicherung Beitragssatz um zusätzliche 0,25%. In Sachsen wären demzufolge 1,775% vom Arbeitnehmer zu zahlen, in allen anderen Bundesländern liegt der Pflegeversicherung Beitragssatz für kinderlose Personen bei 1,275%. Der Pflegeversicherung Beitragssatz gilt nicht für geringfügig beschäftigte Personen. Er wird jedoch in der Gleitzone berücksichtigt. Die Pflegeversicherung für Selbstständige richtet sich nach dem Einkommen und liegt grundsätzlich bei 2,05%. Freiberuflich tätige Künstler, die sich in der Künstlersozialkasse versichern können, müssen lediglich den Arbeitnehmeranteil von 1,025% oder 1,275% für Kinderlose zahlen. Den Rest übernimmt die Künstlersozialkasse. Die Aufnahme in die Künstlersozialkasse muss schriftlich beantragt werden und kann nur erfolgen, wenn alle Voraussetzungen für eine künstlerische Tätigkeit erfüllt sind.

    Leistungen der Pflegeversicherung

    Die Einordnung in eine Pflegestufe erfolgt nur dann, wenn eine erhebliche, schwere oder schwerste Pflegebedürftigkeit gegeben ist. Die Entscheidung darüber trifft der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Je nachdem, um welche Krankheit oder Behinderung es sich handelt, können nicht nur finanzielle Unterstützungsleistungen, sondern auch verschiedene Pflegehilfsmittel beantragt werden. Für Letztere ist in der Regel ein Eingenanteil von 10%, höchstens jedoch von 25 Euro, zu zahlen.

    Zusätzliche private Pflegeversicherung empfehlenswert

    Auch wenn es grundsätzlich zu begrüßen ist, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ständig überprüft und bei Bedarf weiter verbessert werden, muss davon ausgegangen werden, dass sie nur in den allerseltensten Fällen ausreichen werden, um alle Kosten, die durch eine ambulante oder stationäre Pflege entstehen, vollständig decken zu können.

    Aus diesem Grunde wird es dringend empfehlen, einen Pflegeversicherung Vergleich im Internet durchzuführen und bei Bedarf eine zusätzliche private Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung abzuschließen. Wer die passende Pflegeversicherung gefunden hat, könnte sie mit einem entsprechenden Formular gleich online beantragen und müsste sich dazu nicht zu einem Versicherungsmakler vor Ort begeben. Das Pflegetagegeld wird für jede Person und in jeder Pflegestufe individuell gezahlt. Die Pflegekostenversicherung kann darüber hinaus auch noch sämtlich Kosten übernehmen, die durch die staatliche Pflegeversicherung nicht gedeckt sind.

  • Pflegetagegeldversicherung – Ergänzung zur staatlichen Pflegeversicherung

    Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wurden im Rahmen der aktuellen Pflegereform deutlich erweitert. Dies heißt jedoch noch lange nicht, dass die staatliche Pflegeversicherung alle Kosten deckt, welche durch die ambulante oder stationäre Pflege entstehen können. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, über den zusätzlichen Abschluss einer privaten Pflegekostenversicherung oder einer Pflegetagegeldversicherung nachzudenken.

    Gesetzliche und private Pflegeversicherung

    Zahlreiche deutsche Krankenversicherungsgesellschaften bieten nicht nur eine private Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte, sondern auch eine Pflegezusatzversicherung an. Die Leistungen dieser privaten Pflegeversicherung sind jedoch kein Ersatz für die gesetzliche Pflegeversicherung, sondern können diese lediglich sinnvoll ergänzen.

    Jede Person, die aus irgendeinem Grunde pflegebedürftig geworden ist, hat das Recht, sich in einem Pflegestütztpunkt ihrer Wahl über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu informieren. Dies gilt auch für die nahen Angehörigen. Je nachdem, in welche Pflegestufe eine Person eingeordnet worden ist, gehören dazu nicht nur pflegerische, sondern auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Für eine Heimunterbringung könnten die Kosten ebenfalls bis zu einer gewissen Grenze übernommen werden.

    Leistungen der privaten Pflegetagegeldversicherung

    Im Falle einer Pflegebedürftigkeit zahlt die private Pflegeversicherung ein genau festgelegtes Tagegeld, welches von der betreffenden Person oder ihren Angehörigen frei verwendet werden kann. Die Höhe dieses Tagegeldes ist in den einzelnen Pflegestufen gestaffelt. In der Pflegestufe III gibt es jedoch grundsätzlich immer das voll Pflegetagegeld. Dabei gilt der Grundsatz, dass der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung umso höher ist, je höher der vereinbarte Tagessatz ist. Über die Verwendung des Pflegetagegeldes verlangt die private Pflegeversicherung keinen speziellen Nachweis. Dies ist ein ganz wesentlicher Unterschied zu der gesetzlichen Pflegeversicherung. Unabhängig davon, ob eine pflegebedürftige Person von der staatlichen Pflegeversicherung in die Pflegestufe I, die Pflegestufe II oder die Pflegestufe III eingeordnet worden ist, ist diese Entscheidung auch für die private Pflegeversicherung bindend.

    Private Pflegeversicherung vergleichen

    Jede Person, die eine private Pflegeversicherung abschließen möchte, sollte die Angebote der einzelnen Versicherungsgesellschaften genau miteinander vergleichen und erst dann eine verbindliche Entscheidung treffen. Dies ist insbesondere deshalb von elementarer Bedeutung, weil sich nicht nur die Beiträge, sondern auch die Leistungsumfänge der einzelnen Versicherungsgesellschaften deutlich voneinander unterscheiden. Die Aufnahme in die private Pflegetagegeldversicherung erfordert nur wenige Gesundheitsfragen und ist oftmals noch im hohen Alter möglich. Einige Versicherungsgesellschaften verzichten generell auf eine Altersgrenze, bei anderen Versicherungsgesellschaften liegt die Altersgrenze bei 70 oder 75 Jahren. Ein ganz wesentlicher Vorteil der privaten Pflegetagegeldversicherung ist die Tatsache, dass die Wartezeit in den allermeisten Fällen komplett entfällt.

  • Deutlich verbesserte Leistungen durch die Pflegereform

    Mit der Pflegereform 2013, welche deutliche Leistungsverbesserungen in vielen Bereichen vorsieht, soll auch in Zukunft den ständig steigenden Herausforderungen, welche eine alternde Gesellschaft mit sich bringt, begegnet werden. Dabei ist jedoch bereits heute absehbar, dass die Leistungsverbesserungen im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung keinesfalls ausreichen werden, um alle Kosten zu decken, die durch eine häusliche oder stationäre Pflege entstehen können. Aus diesem Grunde wird es auch von staatlicher Seite dringend empfohlen, über den zusätzlichen Abschluss einer privaten Pflegeversicherung nachzudenken. Solch eine Versicherung wird sowohl als Pflegetagegeld- als auch als Pflegekostenversicherung angeboten.

    Verbesserte finanzielle Leistungen in den einzelnen Pflegestufen

    Für die Einordnung in eine Pflegestufe ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen zuständig. Er wird sich dabei ein genaues Bild von der konkreten Situation vor Ort machen und erst dann eine Entscheidung treffen. Jede Person, die in die Pflegestufe I, II oder III eingeordnet wurde, hat ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung in einem staatlich anerkannten Pflegestütztpunkt. Dies gilt auch für ihre Angehörigen. Die Pflegereform 2013 sieht dabei unter anderem vor, dass die Leistungen der Pflegeberatung in Zukunft deutlich erweitert werden sollen. Damit soll noch stärker als bisher dem ständig steigenden Beratungsbedarf in diesem Bereich begegnet werden.

    Wer sich dazu entschließt, einen Angehörigen selbst zu pflegen, erhält dafür ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 305 Euro in der Stufe I. In der Pflegestufe II steigt dieses Pflegegeld auf 525 Euro und in der Pflegestufe III werden monatlich 700 Euro gezahlt.

    Darüber hinaus sollen auch die Leistungen für demenzkranke Personen, die bisher keiner Pflegestufe zugeordnet werden konnten, deutlich verbessert werden. Je nachdem, wie stark die Alltagskompetenz eingeschränkt ist, können hierfür 100 oder 200 Euro gezahlt werden.

    Wird die Pflege von einem professionellen amublanten Pflegedienst durchgeführt, gibt es in der Pflegestufe I 665 Euro, in der Pflegestufe II 1250 Euro und in der Pflegestufe III 1550 Euro. Auch dies stellt eine deutlich Verbesserung gegenüber den bisherigen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung dar.

    Fördeurng alternativer Wohnformen im Alter

    Viele ältere und pflegebedürftige Personen möchten so lange wie möglich in ihrem bisherigen Umfeld verbleiben und dabei auch den Alltag weitestgehend selbstständig gestalten. Insbesondere bei schweren körperlichen Behinderungen müsste jedoch darauf geachtet werden, dass das Wohnumfeld entsprechend umgebaut wird und zum Beispiel einen barrierefreien Zugang zu Wohnung und zum Bad ermöglicht.

    Ein ganz wesentliches Problem vieler älterer Menschen ist die zunehmende Vereinsamung. Deshalb äußern sie nicht selten den Wunsch nach vermehrten Kontakten zu gleichaltigen Personen, ohne dabei gleich in ein Heim umziehen zu wollen. Aus diesem Grunde soll im Rahmen der Pflegereform 2013 auch die Förderung alternativer Wohnformen wie zum Beispiel von Senioren- oder Pflege WG´s eine zentrale Rolle spielen.

    Private Pflegevorsorge treffen

    Grundsätzlich sollte jede Person, die im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit nicht vor gravierenden finanziellen Problemen stehen möchte, über den zustäzlichen Abschluss einer privaten Pflegeversicherung nachdenken. Solch eine Versicherung kann bereits im jüngeren Erwachsenenalter, im Jugendalter oder sogar für Kinder abgeschlossen werden. Eine Pflegeversicherung für Kinder hätte den großen Vorteil, dass die monatlichen Beiträge ausgesprochen niedrig sind und im Gesamtbudget der Familie überhaupt nicht ins Gewicht fallen. Trotzdem schließen noch viel zu wenige Eltern für ihre Kinder eine geeignete private Pflegeversicherung ab. Auch hier ist in Zukunft ein verstärktes Umdenken gefordert.

    Eine private Pflegeversicherung ist immer sinnvoll und kann auch im höheren Lebensalter noch abgeschlossen werden. Ob die Altersgrenze bei 70 oder 75 Jahren liegt oder völlig offen gelassen wird, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Dies wird in jeder Versicherungsgesellschaft individuell geregelt.

    Die Pflegereform 2013 sieht auch vor, dass zusätzliche finanzielle Anreize für den Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung geschaffen werden sollen. Bei Vorliegen aller entsprechenden Voraussetzungen wird hierfür eine monatliche Unterstützung in Höhe von 5 Euro gezahlt. Oftmals kann eine private Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Wenn überhaupt, dann sind nur sehr wenige Gesundheitsfragen zu beantworten. Sofern keine größeren gesundheitlichen Vorschädigungen existieren, dürfte der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung auch kein Problem darstellen.

  • Eine verantwortungsvolle Aufgabe: Angehörige pflegen

    Die gesetzliche Pflegeversicherung hält zahlreiche Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige bereit. Hierbei wäre in erster Linie an die Pflegeberatung in einem staatlich anerkannten Pflegestützpunkt zu denken, die sowohl von den Angehörigen als auch von der pflegebedürftigen Person selbst wahrgenommen werden könnte.

    Darüber hinaus erhält jede Person, die in eine Pflegestufe eingeordnet wurde und von ihren Angehörigen gepflegt wird, ein monatliches Pflegegeld. Dieses Pflegegeld liegt in der Pflegestufe I bei 305 Euro, in der Pflegestufe II bei 525 Euro und in der Pflegestufe III bei 700 Euro. Diese Beträge gelten ab dem 1. Januar 2013. Außerdem sollen die Leistungen für demenzkranke Personen, die bisher der Pflegestufe 0 zugeordnet wurden, erheblich verbessert werden. Das Gleiche gilt für alle Personen, die aus irgendeinem anderen Grunde in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, jedoch nicht die Voraussetzungen für die Pflegestufe I, II oder III erfüllen.

    Arbeitnehmer, die einen Angehörigen pflegen möchten, sollen es künftig bedeutend leichter haben, die Pflege und den Beruf miteinander zu vereinbaren. So können sie für eine Zeit von maximal 2 Jahren ihre wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Ein Rechtsanspruch auf die Pflegezeit besteht jedoch nicht. Sie müsste individuell mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden.

    Selbsthilfegruppen, Verhinderungspflege, Angehörigenschulung

    Pflegende Angehörige sind nicht nur erheblichen körperlichen oder psychischen Belastungen ausgesetzt, sondern unterliegen oftmals auch der Gefahr, schrittweise völlig zu vereinsamen. Aus diesem Grunde wäre es sehr wichtig, hier rechtzeitig gegenzusteuern und zum Beispiel eine Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige zu besuchen. Wer keine passende Gruppe an seinem Ort findet und entsprechenden Gesprächsbedarf hat, sollte sich nicht scheuen, mit der zuständigen Pflegekasse Kontakt aufnehmen und selbst eine solche Gruppe zu gründen. Dieser Schritt ist immer zu begrüßen und soll in Zukunft noch stärker als bisher gefördert werden. Gerade der regelmäßige Austausch mit Gleichgesinnten und das Gefühl, in einer schwierigen Situation nicht allein zu sein, hat sich als unschätzbare Hilfe für zahlreiche pflegende Angehörige erwiesen.

    Möchte eine Pflegeperson Urlaub machen, hätte sie das Recht, für eine Dauer von bis zu 4 Wochen eine Verhinderungspflege zu beantragen. Diese Verhinderungspflege könnte sowohl von einem privaten Pflegedienst als auch von einer stationären oder teilstationären Einrichtung durchgeführt werden. Außerdem übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten für eine fachgerechte Schulung der pflegenden Angehörigen. Wer entsprechende Leistungen der Pflegeversicherung beantragen möchte, könnte sich dazu an seine zuständige Pflegekasse wenden.

    Private Pflegeversicherung

    Unabhängig davon, ob die Pflege von einem professionellen ambulanten Pflegedienst, einer stationären Einrichtung oder einem Angehörigen durchgeführt werden soll, gibt es auch die Möglichkeit, zusätzliche finanzielle Unterstützungsleistungen von einer privaten Pflegeversicherung zu erhalten. Solch eine Versicherung wird von nahezu allen deutschen Versicherungsgesellschaften angeboten und kann grundsätzlich unterschieden werden in eine Pflegetagegeld- und eine Pflegekostenversicherung. Die Beiträge und die Versicherungsleistungen unterscheiden sich jedoch zum Teil erheblich. Aus diesem Grunde sollte vor der Entscheidung für eine ganz bestimmte Pflegeversicherung immer ein Vergleich der Konditionen der einzelnen Anbieter im Internet durchgeführt werden.

    In der Pflegetagegeldversicherung wird je nach Pflegestufe ein individuelles Pflegetagegeld gezahlt.

    Die Pflegestufe der staatlichen Pflegeversicherung ist dabei auch für die private Versicherung bindend. Grundsätzlich muss jedoch festgehalten werden, dass das Pflegegeld für pflegende Angehörige in den allermeisten Fällen deutlich geringer ausfallen wird, als wenn die Pflege von einer professionellen Einrichtung durchgeführt wird. Nähere Einzelheiten dazu sind in den Versicherungsbedingungen geregelt.