Kategorie: Pflegeversicherung

  • Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel

    Auch wenn die meisten Hilsmittel an Personen mit einer erheblichen, schweren oder schwersten Pflegebedürftigkeit vergeben werden, heißt dies noch lange nicht, dass eine Pflegestufe in jedem Falle Bedingung für die Bewilligung von Verbrauchs- oder Gebrauchtsgegenständen sein muss, die den Alltag zum Teil beträchtlich erleichtern können. Insbesondere bei Geh-, Seh- oder Hörhilfen kommt es sehr häufig vor, dass die betreffenden Personen keinen weiteren gesundheitlichen Einschränkungen unterliegen und deshalb auch keine Pflegestufe benötigen. Etwas anders sieht es bei Rollstühlen, Ein- und Ausstiegshilfen im Bad oder anderen Maßnahmen aus, die für die persönliche Mobilität unverzichtbar sind. Unter bestimmten Umständen können dazu auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie zum Beispiel ein barrierefreie Ausbau der Wohnung zählen. Dadurch wird ein Verbleib in der eigenen Wohnung auch dann möglich, wenn ansonsten der Umzug in ein Alters- oder Pflegeheim unverzichtbar wäre.

    Kosten und korrekte Anwendung

    Sofern die Voraussetzung gegeben sind, übernimmt die soziale Pflegeversicherung die Kosten für die meisten Pflegehilfsmittel. Unter bestimmten Umständen können sie auch leihweise zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig davon ist immer ein Eigenanteil von 10%, höchstens jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel, zu zahlen. Der richtige Umgang mit den technischen Hilfsmitteln kann in speziellen Pflegekursen erlernt werden, die von zahlreichen deutschen Kranken- oder Pflegekassen angeboten werden. Diese Kurse können nicht nur von den pflegebedürftigen Personen, sondern auch von ihren Angehörigen besucht werden. Letzteres ist immer dann von elementarer Bedeutung, wenn die Pflege ganz oder teilweise von den Angehörigen übernommen wird. Die Krankenkasse muss hier eine gewisse Qualität der Pflege sicherstellen, was unter anderem den Besuch der Kurse zur richtigen Pflege und zur korrekten Anwendung der Pflegehilfsmittel erreicht werden soll.

    Pflegevorsorge durch eine private Pflegezusatzversicherung

    Auch wenn die gesetzliche Pflegeversicherung eine Grundversorgung für jede pflegebedürftige Person

    gewährleistet, heißt dies noch lange nicht, dass damit alle Kosten gedeckt wären. Dies betrifft insbesondere die technischen Hilfsmittel oder die Verbrauchsmaterialen. Hier könnte eine geeignete Pflegeversicherung Abhilfe leisten. Solch eine Versicherung kann bei nahezu jeder deutschen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden, die eine private Krankenvoll- oder Zusatzversicherung anbietet.

    Die private Pflegeversicherung im Vergleich

    Vor dem Abschluss einer privaten Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung sollte immer ein Vergleich der Konditionen der einzelnen Anbieter durchgeführt werden. Dafür bietet sich in erster Linie das Internet an. Hier ist ein Vergleich rund um die Uhr möglich und liefert innerhalb von wenigen Minuten ein passgenaues und vollkommen unabhängiges Ergebnis. Wer die richtige Pflegeversicherung gefunden hat, könnte sie nach einem Vergleich direkt online beantragen. Zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung sind nur wenige Angaben nötig. In der Regel bestehen sie nur aus zwei oder drei einfachen Gesundheitsfragen. Sofern nicht gerade schwerwiegende Vorerkrankungen bestehen, wird es deshalb auch zu keiner Ablehnung der Aufnahme in die private Pflegeversicherung kommen.

    Pflegehilfsmittel und private Pflegeversicherung

    Wer sich für eine private Pflegetagegeldversicherung entscheidet, erhält im Pflegefall ein individuelles Pflegetagegeld, welches nach Pflegestufen gestaffelt ist. Dieses Pflegetagegeld kann frei verwendet und deshalb auch zur Zahlung von Heil- oder Hilfsmitteln eingesetzt werden.

    Im Rahmen der Pflegekostenversicherung ist die Absicherung noch viel umfassender. Hier können bestimmte Hilfsmittel, die für die pflegebedürftige Person unverzichtbar sind und ihr den Alltag spürbar erleichtern können, in vollem Umfange übernommen werden. Separate Zuzahlungen wären dann nicht mehr erforderlich.

  • Die Pflegekasse – wichtiger Ansprechpartner für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

    Die Pflegekasse ist der Träger der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland, welche zum 1. Januar 1995 eingeführt und seitdem ständig erweitert wurde. Auch wenn die Pflegekasse in den allermeisten Fällen einer ganz bestimmten Krankenkasse zugeordnet ist, handelt es sich dabei immer um eine selbstständige Behörde mit einem eigenen Verwaltungsapparat und speziellen Aufgaben.

    Aufgabe und Funktion der Pflegekassen

    Die Pflegekassen sind nicht nur für die Begutachtung von Pflegefällen und die Einordnung in eine Pflegestufe, sondern auch für die Auszahlung des Pflegegeldes, für die Gewährung von Sachleistungen und die Schulung von pflegenden Angehörigen verantwortlich, sondern führen in vielen Fälllen auch einen eigenen Pflegestützpunkt, an dem sich nicht nur die pflegebedürftigen Personen, sondern auch ihre nahen Angehörigen ausführlich zu allen Fragen rund um das Thema Pflege beraten lassen können. Der Besuch eines Pflegestützpunkt ist grundsätzlich kostenlos. Er kann wertvolle Hilfestellungen bei der Entscheidung für oder gegen eine private Pflege, für eine Unterbringung in einem Heim oder für den Bezug einer Einrichtung des betreuten Wohnens geben.

    Eine Pflegekasse kann nicht nur einer gesetzlichen, sondern auch einer privaten Krankenversicherung angegliedert sein. Hierfür gelten gesonderte Regelungen. Grundsätzlich können jedoch nur die Personen, die auch die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung erfüllen, eine private Pflegevollversicherung abschließen. In allen anderen Fällen wäre es jedoch dringend geboten, ernsthaft über den Abschluss einer private Pflegezusatzversicherung nachzudenken. Dies ist insbesondere deshalb sehr wichtig, weil die soziale Pflegeversicherung in Zukunft nur eine Grundversorgung gewährleisten kann. Dies dürfte vor allem dem ständig steigenden Pflegebedarf in einer alternden Gesellschaft geschuldet sein. Um die optimale Pflegevorsorge zu finden, die genau auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist, sollte vor der Entscheidung für eine bestimmte Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung ein Pflegezusatzversicherung Vergleich im Internet durchgeführt werden.

    Private Pflegeversicherung vergleichen

    Ein Pflegeversicherung Vergleich ist rund um die Uhr möglich und dauert nur wenige Minuten. Dafür liefert er jederzeit ein passgenaues Ergebnis, welches täglich aktualisiert und immer wieder neu auf den persönlichen Bedarf zugeschnitten werden kann. Die private Pflegevorsorge wird auch vom Staat gefördert. So sollen alle Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ab dem 1. Januar 2013 einen monatlichen Zuschuss für eine private Pflegezusatzversicherung erhalten. Diese Zuschuss beträgt 5 Euro monatlich oder 60 Euro jährlich. Er muss von der versicherten Person nicht extra beantragt werden. Alle dafür erforderlichen Formalitäten regelt die Versicherungsgesellschaft, bei der die private Pflegeversicherung abgeschlossen wurde.

  • Pflegekurse – kleiner Zeitaufwand, große Wirkung

    Die Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Wichtig ist dann, eine gute und fachgerechte Betreuung. Hier gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten. Entweder, die gesetzliche Pflegekasse zahlt das Pflegegeld an den Betroffenen aus und dieser lässt sich durch einen Angehörigen pflegen, oder aber, der Betroffene erhält sogenannte Sachleistungen in Form einer Betreuung durch einen mobilen Pflegeservice. Wollen Angehörige die Pflege übernehme, so ist es wichtig, dass diese vorab lernen, wie sie mit der zu pflegenden Person umzugehen haben und welche Pflegemaßnahmen erforderlich und wie durchzuführen sind. Hierfür eignen sich die sogenannten Pflegekurse.

    Pflegekurse werden oft von den Volkshochschulen angeboten. Für die Teilnehmer sind diese Kurse in der Regel kostenlos. Die anfallenden Kosten werden von den zuständigen gesetzlichen Pflegekassen übernommen. Diese sind gesetzlich dazu verpflichtet, kostenlose Pflegekurse anzubieten bzw. jemanden damit zu beauftragen. So werden solche Kurse dann z.B. von den Volkshochschulen in Kooperation mit den zuständigen Pflegeorganisationen angeboten und durchgeführt. Doch nicht für pflegende Angehörige, auch für Menschen, die sich beruflich oder ehrenamtlich engagieren wollen, können solche Kurse von großem Vorteil sein und einen ersten Einblick verschaffen.

    Die Inhalte der Pflegekurse

    Die Kurse können sehr unterschiedlich aufgebaut sein. So gibt es z.B. spezielle Kurse für Angehörige von Demenzkranken. Oft sind die Kurse jedoch auch recht allgemein gehalten, so dass sie für viele pflegende Personen eine Hilfe sein können. Hier wird dann z.B. auf die tägliche Grundpflege und die entsprechende Pflegezeit eingegangen. Aber auch sämtliche andere wissenswerte Informationen und tägliche Arbeiten werden hier dann den Kursteilnehmern näher gebracht.

    Meist setzt sich ein solcher Pflegekurs aus 10 Doppelstunden und aus 40 Unterrichtseinheiten zusammen. Zunächst wird hier dann der Kurs an sich vorgestellt. Anschließend wird dann auf die individuelle Krankenpflege eingegangen. Hier gehören dann z.B. das richtige Waschen, Umbetten und tägliche Unterstützen mit zu den Lerninhalten. Auch Zweiterkrankungen werden angesprochen. Hier lernen die Kursteilnehmer dann alles notwendige über mögliche weitere Folgeerkrankungen. Inkontinenz und eine altersgerechte Ernährung gehören ebenfalls zu den Lernelementen. Des Weiteren wird auch auf die gesetzlichen Grundlagen der Pflege eingegangen. Dies kann im Alltag und im Umgang mit Behörden oft eine große Hilfe für die Angehörigen sein.

    Die eigene Seele nicht vergessen

    Nicht immer ist die Pflege eines Angehörigen leicht. Sowohl die Krankheit selbst, der tägliche Umgang und letztendlich auch der Tod können hier für die pflegenden Angehörigen sehr belastend sein. In den Kursen lernen die Kursteilnehmer daher auch, wie sie es schaffen können, die geliebte Person gut zu versorgen und für sie da zu sein, ohne aber selbst daran zu zerbrechen. Dies ist ein sehr wichtiger Lerninhalt. Denn oft gehen hier dann die eigenen Bedürfnisse und Gefühle unter, aus Liebe und aus Sorge um den Angehörigen. Fachleute vermitteln, wie man helfen kann, ohne sich selbst zu vergessen. Denn nur so kann auf Dauer auch der zu pflegenden Person geholfen werden.

    Gesetzliche und private Pflegeversicherungen

    Die gesetzliche Pflegekasse hilft und leistet im Pflegefall. Und auch die Kosten für die Teilnahme an einem Pflegekurs werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. Dennoch sind bei der gesetzlichen Pflegeversicherung die Leistungen nicht immer ausreichend. Müssen zum Beispiel Umbaumaßnahmen durchgeführt werden oder sonstige Maßnahmen, um der betroffenen Person das Leben so leicht und angenehm wie möglich zu gestalten, so reichen die Leistungen oft nicht aus. Hier kann man dann privat eine zusätzliche Pflegeversicherung abschließen. Eine private Pflegeversicherung kann sinnvoll sein. Ein Vergleich und Informationen hierzu können in keinem Fall schaden und können eine gute und sinnvolle Möglichkeit sein, gut vorzusorgen.

    Fazit

    Wenn auch Sie einen geliebten Menschen pflegen möchten, dann machen Sie sich bewusst, welche Verantwortung Sie übernehmen, für sich und auch für die zu pflegende Person. Nutzen Sie daher in jedem Fall das kostenlose Angebot für Pflegekurse und nehmen Sie an einem solchen Kurs teil. Er wird Ihnen dabei helfen, alles Notwendige rund um die Pflege zu lernen. Und auch, wie Sie es schaffen, sich selbst dabei nicht zu vergessen und selbst gesund zu bleiben. Eine kleine Zeitinvestition, die sich auszahlen wird.

  • Durch die Pflegesachleistungen sinnvoll helfen

    Wenn Menschen pflegebedürftig werden, haben sie, je nach Grad der Pflegebedürftigkeit, ein Anrecht auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse. Neben einer Geldleistung, auch als Pflegegeld bezeichnet, können betroffene Menschen auch die sogenannten Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Unter diesen Pflegesachleistungen versteht man dann, dass die zu pflegende Person nicht von Angehörigen, sondern von Pflegeeinrichtungen wie z.B. Sozialstationen odersonstigen ambulanten Pflegeeinrichtungen betreut und gepflegt wird. Auch bei den Pflegesachleistungen wird zwischen der Grundpflege, das bedeutet Körperpflege, Ernährung und Mobilität, und der hauswirtschaftlichen Versorgung, also z.B. Einkaufen, Kochen oder Waschen, unterschieden. Je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit sowie der entsprechenden Eingruppierung in eine der insgesamt 3 Pflegestufen, unterscheidet sich dann auch die Intensität sowie die Häufigkeit der Betreuung und Pflege durch geschultes Fachpersonal.

    Bei der Pflegesachleistung kann auch von einer Naturalleistung gesprochen werden. Während bei der Pflege durch Angehörige das sogenannte Pflegegeld direkt an die betroffene Person fliest, erhält diese im Rahmen einer Pflege durch mobile Pflegedienste kein Geld, sondern die entsprechenden Leistungen der Pflege. Sowohl die Grundpflege als auch die hauswirtschaftliche Unterstützung können Sachleistungen der Pflege sein. Hingegen gehört die Behandlungspflege nicht zu diesem Bereich. Behandlungspflege bedeutet, dass z.B. ein Arzt bestimmte Therapien oder medizinische Maßnahmen angeordnet hat. Diese zählen dann aber nicht zu den genannten Pflegesachleistungen.

    Voraussetzungen für die Pflegsachleistungen

    Pflegebedürftige Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht auf Pflegesachleistungen seitens der gesetzlichen Pflegekassen. So darf keine Pflege, sei es Grundpflege oder auch hauswirtschaftliche Versorgung, durch die gesetzliche Krankenversicherungen geleistet werden. Des Weiteren muss die Pflege der betroffenen Person im häuslichen Bereich stattfinden. Hierbei kann es sich dann entweder um den eigenen Haushalt oder auch den einer verwandten oder bekannten Person handeln, in den die zu pflegende Person aufgenommen wurde. Auch die Pflege in einem Altenheim wird hier im Rahmen der Sachleistungen anerkannt. Auch muss eine gewisse Zeit lang in die gesetzliche Pflegekasse eingezahlt worden sein, die Vorversicherungszeit muss erfüllt sein. Zudem muss die Pflegebedürftigkeit offiziell durch einen medizinischen Dienst festgestellt und anerkannt worden sein. Zum Schluss muss natürlich ein Antrag an die zuständige Pflegekasse gestellt werden, so dass es hier dann zu der genannten und beschriebenen Pflegesachleistung kommen kann.

    Ist die betroffene und zu pflegende Person aber in einem speziellen Pflegeheim untergebracht, so besteht hier kein Anspruch auf Pflegesachleistung. Ein Pflegeheim zählt hier dann nicht zum Rahmen der häuslichen Pflege. Lediglich die Unterbringung in einem normalen Altersheim wird hier anerkannt. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um ein Zimmer oder auch ein richtiges Wohnappartement handelt. Solange es ein Altersheim ist, ist die Voraussetzung für die Pflegesachleistung erfüllt.

    Kombination Pflegegeld und Pflegesachleistung

    Betroffene können sich entweder für das Pflegegeld oder auch für die Pflegesachleistung entscheiden. Aber auch eine Kombination beider Leistungen ist möglich. So kann es z.B. sein, dass sich ein Angehöriger sowie ein anerkannter mobiler Pflegedienst die Betreuung und die damit verbundenen Aufgaben teilen. Hier muss individuell entschieden werden, welche Kombination möglich und empfehlenswert ist. Je nach Aufteilung wird dann prozentual Pflegegeld gezahlt. Den Rest des Anspruches erhält der pflegebedürftige Mensch dann in Form der Sachleistungen.

    Fazit

    Jeden kann die Pflegebedürftigkeit treffen. Auch Sie und/oder Ihre Angehörigen. Eine zusätzliche Pflegeversicherung zu der normalen gesetzlichen Pflegeversicherung kann eventuell aufkommende finanzielle Lücken oder Engpässe schließen. So wird dann auch eine private Pflegeversicherung sinnvoll. Auch eine Versicherung, die ein sogenanntes Pflegetagegeld zahlt, kann hier eine gute und sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung sein. Egal, ob dann Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, durch eine zusätzliche private Absicherung sind Sie oder auch Ihre Angehörigen auf der sicheren Seite. Zudem gelten viele private Pflegeversicherungen auch im Ausland. Informieren Sie sich frühzeitig und vergleichen Sie. So sind Sie geschützt vor bösen Überraschungen und finanziellen Engpässen im Falle einer Pflegebedürftigkeit.

  • Private Pflegeversicherung vergleichen

    Ein Pflegeversicherung Vergleich im Internet dauert nur wenige Minuten und ist rund um die Uhr möglich. Dies ist ein ganz wesentlicher Vorteil gegenüber einem Vergleich vor Ort, bei dem der versicherungswillige Kunde immer an die Öffnungszeiten des Versicherungsbüros oder an einen konkreten Gesprächstermin mit einem Außendienstmitarbeiter der Versicherungsgesellschaft gebunden ist. Außerdem ist der Versicherungsvergleich im Internet unabhängig und neutral. Der Kunde braucht also nicht zu fürchten, dass er voreilig zum Abschluss einer ganz bestimmten Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung gedrängt wird.

    Wer einen Pflegeversicherung Vergleich durchführen möchte, kann dazu auch einen Vergleichsrechner nutzen, der ein fester Bestandteil der meisten Vergleichsseiten im Internet ist. Um ein passgenaues Ergebnis zu erhalten, benötigt der Kunde nur wenige Angaben. Welche dies sind, wird ihm auf der betreffenden Internetseite genau mitgeteilt. Ist die richtige Pflegeversicherung gefunden, die den persönlichen Bedarf am besten deckt, könnte sie nicht nur bei einem Versicherungsmakler vor Ort, sondern auch direkt online abgeschlossen werden.

    Pflegeversicherung beantragen

    Wer eine private Pflegeversicherung abschließen möchte, müsste dazu nur wenige Gesundheitsfragen beantworten. Oftmals wird eine Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung angeboten. Eine Ablehnung der privaten Pflegeversicherung ist im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung oder zur Berufsunfähigkeitsversicherung sehr selten und nur bei besonders schwerwiegenden Vorerkrankungen möglich. Nähere Einzelheiten dazu sind in den Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften geregelt.

    Leistungen der privaten Pflegeversicherung

    Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung können sich sowohl auf geldwerte Leistungen als auch verschiedene Sachleistungen oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beziehen. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt im Pflegefall ein individuelles Pflegetagegeld, dessen Höhe sich sowohl nach der Pflegestufe, als auch nach Versicherungsbedingungen richtet. Es ist in der Regel gestaffelt, wobei in der Pflegestufe III das höchste Pflegetagegeld und in den Pflegestufen I und II ein anteiliges Pflegetagegeld gezahlt wird. Das Pflegetagegeld kann frei verwendet werden. Aus diesem Grunde verlangt die Versicherungsgesellschaft auch keinen Verwendungsnachweis. Nicht nur bei der gesetzlichen, sondern auch bei der privaten Pflegeversicherung ist es fast immer üblich, dass für eine Pflege durch einen professionellen Pflegedienst deutlich mehr Geld gezahlt wird, als wenn die Pflege ausschließlich von den Angehörigen der pflegebedürftigen Person durchgeführt wird.

    Die Leistungen der privaten Pflegekostenversicherung gehen in der Regel noch deutlich weiter als die Leistungen der privaten Pflegetagegeldversicherung. Aus diesem Grunde liegen die Beiträge in den allermeisten Fällen auch deutlich höher. Im Gegenzug dazu können die Versicherten jedoch davon ausgehen, dass sie im Pflegefall wirklich umfassend und nahezu optimal abgesichert sind.

  • Gesetzliches Pflegegeld privat aufstocken

    Unter Pflegegeld ist eine Sozialleistung für pflegebedürftige Menschen zu verstehen. Diese Leistung steht der zu pflegenden Person zu, nicht etwa der pflegenden Person, unabhängig ob es sich um eine verwandte Pflegeperson oder eine dienstleistende Pflegeperson handelt. Das Geld steht der zu pflegenden Person alleine zu, und diese Person soll nach Möglichkeit auch entscheiden, was mit diesem Geld gemacht bzw. bezahlt werden soll. In der Praxis wird das Pflegegeld dann oft für die verschiedenen und notwendigen Anschaffungen und Zahlungen im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit eingesetzt. So müssen dann z.B. besondere Kleidungsstücke, Windeln für Erwachsene, Spezialnahrung oder auch sonstige Pflegemittel gekauft werden. Oft sind auch Umbauten in den eigenen 4 Wänden erforderlich, um es der zu pflegenden Person, aber auch dem Pflegepersonal, so leicht und angenehm wie möglich zu machen.

    Das Pflegegeld wird je nach Grad der Pflegebedürftigkeit in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt. Je größer die Pflegebedürftigkeit, desto höher die Zahlungen. Ausschlaggebend für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit ist die notwendige Pflegezeit pro Woche. Das bedeutet, je mehr Stunden pro Woche für eine gute und individuell angepasste Pflege nötig sind, desto höher dann auch die Geldleistung. Insgesamt wird hier zwischen 3 Pflegestufen unterschieden. Wurde die Pflegebedürftigkeit festgestellt, stuft der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) die zu pflegende Person in eine der drei Pflegestufen ein. So wird dann auch die Höhe des Pflegegeldes festgesetzt. Erst, wenn eine Pflegestufe feststeht, übernimmt die Pflegekasse die Kosten bzw. zahlt an die pflegebedürftige Person aus.

    Gesetzliches Pflegegeld privat aufstocken

    Viele Menschen sorgen zusätzlich privat vor. Neben der gesetzlichen Pflegversicherung setzen viele Menschen bereits frühzeitig auf eine private Pflegeversicherung. Hier werden dann monatliche Beiträge geleistet. Im Falle der Pflegebedürftigkeit kann dann die gesetzliche Geldleistung durch die Leistungen der Privatversicherung aufgestockt werden. Wer sich hier auch privat absichern will, sollte in jedem Fall auch bei der Pflegeversicherung einen Preisvergleich machen. Viele Versicherungen bieten diese private Absicherung an. Und auch bei der Pflegeversicherung sind die Tarife teilweise sehr unterschiedlich. Ein Vergleich kann sich lohnen. So kann das gesetzliche Pflegegeld aufgestockt werden, und das möglichst günstig und zu guten und fairen Vertragskonditionen.

    Wie bei den meisten Versicherungen, so gilt auch hier der Grundsatz, so früh wie möglich mit der privaten Vorsorge zu beginnen. Eine Pflegebedürftigkeit kann teilweise hohe Kosten mit sich bringen. Oft reicht das gesetzliche Pflegegeld nicht aus, um alle anfallenden Kosten abzudecken. Je frühzeitiger eine private Absicherung erfolgt, desto höher sind dann oft auch die zu erwartenden Zahlungen im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Eine Kombination aus gesetzlicher und privater Absicherung kann hier von großem Vorteil sein und eine perfekte Absicherung für den Fall einer eventuellen Pflegebedürftigkeit im Alter. Die Beratung eines Spezialisten oder eines Fachmannes kann hier Fragen beantworten und zu einer individuellen und persönlichen Absicherung führen.

    Häusliche Pflege und Heimpflege

    Sowohl im Falle einer häuslichen Pflege als auch beim Aufenthalt im Heim werden einer pflegebedürftigen Person die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ausgezahlt. Bei der Pflege zu Hause können betroffene Menschen sich entweder für Pflegesachleistungen, das bedeutet u.a. Hilfe von geschulten Fachleuten, oder auch für das Pflegegeld selbst, wenn Angehörige pflegen, entscheiden. Auch eine Kombination ist möglich. So kann es z.B. auch sein, dass eine Sozialstation oder ähnliches aushilft, aber auch ein Angehöriger bei der Pflege mit hilft. Die Pflegekasse leistet dann für den medizinischen Dienst und zahlt des Weiteren einen Teil der Sozialleistung auf das Konto des Betroffenen aus. Aber auch die Inanspruchnahme von nur Sachleistungen bzw. on nur Geldleistungen ist möglich. Jeder Betroffenen sollte sich hier zusammen mit seinen Angehörigen individuell für eine gut passende Möglichkeit entscheiden.

    Hält sich eine pflegebedürftige Person im Heim auf und wird hier betreut, so leistet auch hier die gesetzliche Pflegekasse. U.a. fliesen hier Gelder für die Betreuung und die Pflege der jeweiligen Person. Weitere Kosten wie Unterkunft, Verpflegung und weitere private Investitionen muss die Person selbst zahlen und leisten. Oft wird hier dann auch vom sogenannten Eigenanteil gesprochen. Eine private Zusatzversicherung kann hier dann sehr hilfreich sein. Sie kann helfen, Kosten, die die gesetzliche Versicherung nicht zahlt, aufzufangen. Denn oft reichen Guthaben und Rente kaum aus, um alle Kosten aufzufangen. Oft müssen dann auch die Familien ihre Angehörigen finanziell unterstützen, um ihnen den Aufenthalt in einem Pflegeheim zu ermöglichen. Wer hier jedoch frühzeitig vorsorgt, tut sich und auch seiner Familie etwas Gutes.

    Fazit

    Die gesetzliche Pflegeversicherung und das hiermit verbundene Pflegegeld können im Alter und im Falle einer Pflegebedürftigkeit sehr hilfreich und von großem Nutzen sein. Wer jedoch sicher gehen will, sollte sich des Weiteren auch privat absichern. Wenn auch Sie fürs Alter vorsorgen wollen, informieren Sie sich über eine private Absicherung im Pflegebereich. Spezialisten stehen hier gerne mit Rat und Tat zur Seite. Ein Vergleich kann sich lohnen. Bessern Sie Ihren Anspruch aus der gesetzlichen Pflegeversicherung auf und sichern Sie sich ein zusätzliches, privates Pflegegeld. So sind Sie dann für alle Fälle optimal abgesichert. Sie und auch Ihre Familie.

  • Eine verantwortungsvolle Aufgabe: Angehörige pflegen

    Die gesetzliche Pflegeversicherung hält zahlreiche Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige bereit. Hierbei wäre in erster Linie an die Pflegeberatung in einem staatlich anerkannten Pflegestützpunkt zu denken, die sowohl von den Angehörigen als auch von der pflegebedürftigen Person selbst wahrgenommen werden könnte.

    Darüber hinaus erhält jede Person, die in eine Pflegestufe eingeordnet wurde und von ihren Angehörigen gepflegt wird, ein monatliches Pflegegeld. Dieses Pflegegeld liegt in der Pflegestufe I bei 305 Euro, in der Pflegestufe II bei 525 Euro und in der Pflegestufe III bei 700 Euro. Diese Beträge gelten ab dem 1. Januar 2013. Außerdem sollen die Leistungen für demenzkranke Personen, die bisher der Pflegestufe 0 zugeordnet wurden, erheblich verbessert werden. Das Gleiche gilt für alle Personen, die aus irgendeinem anderen Grunde in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, jedoch nicht die Voraussetzungen für die Pflegestufe I, II oder III erfüllen.

    Arbeitnehmer, die einen Angehörigen pflegen möchten, sollen es künftig bedeutend leichter haben, die Pflege und den Beruf miteinander zu vereinbaren. So können sie für eine Zeit von maximal 2 Jahren ihre wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Ein Rechtsanspruch auf die Pflegezeit besteht jedoch nicht. Sie müsste individuell mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden.

    Selbsthilfegruppen, Verhinderungspflege, Angehörigenschulung

    Pflegende Angehörige sind nicht nur erheblichen körperlichen oder psychischen Belastungen ausgesetzt, sondern unterliegen oftmals auch der Gefahr, schrittweise völlig zu vereinsamen. Aus diesem Grunde wäre es sehr wichtig, hier rechtzeitig gegenzusteuern und zum Beispiel eine Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige zu besuchen. Wer keine passende Gruppe an seinem Ort findet und entsprechenden Gesprächsbedarf hat, sollte sich nicht scheuen, mit der zuständigen Pflegekasse Kontakt aufnehmen und selbst eine solche Gruppe zu gründen. Dieser Schritt ist immer zu begrüßen und soll in Zukunft noch stärker als bisher gefördert werden. Gerade der regelmäßige Austausch mit Gleichgesinnten und das Gefühl, in einer schwierigen Situation nicht allein zu sein, hat sich als unschätzbare Hilfe für zahlreiche pflegende Angehörige erwiesen.

    Möchte eine Pflegeperson Urlaub machen, hätte sie das Recht, für eine Dauer von bis zu 4 Wochen eine Verhinderungspflege zu beantragen. Diese Verhinderungspflege könnte sowohl von einem privaten Pflegedienst als auch von einer stationären oder teilstationären Einrichtung durchgeführt werden. Außerdem übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten für eine fachgerechte Schulung der pflegenden Angehörigen. Wer entsprechende Leistungen der Pflegeversicherung beantragen möchte, könnte sich dazu an seine zuständige Pflegekasse wenden.

    Private Pflegeversicherung

    Unabhängig davon, ob die Pflege von einem professionellen ambulanten Pflegedienst, einer stationären Einrichtung oder einem Angehörigen durchgeführt werden soll, gibt es auch die Möglichkeit, zusätzliche finanzielle Unterstützungsleistungen von einer privaten Pflegeversicherung zu erhalten. Solch eine Versicherung wird von nahezu allen deutschen Versicherungsgesellschaften angeboten und kann grundsätzlich unterschieden werden in eine Pflegetagegeld- und eine Pflegekostenversicherung. Die Beiträge und die Versicherungsleistungen unterscheiden sich jedoch zum Teil erheblich. Aus diesem Grunde sollte vor der Entscheidung für eine ganz bestimmte Pflegeversicherung immer ein Vergleich der Konditionen der einzelnen Anbieter im Internet durchgeführt werden.

    In der Pflegetagegeldversicherung wird je nach Pflegestufe ein individuelles Pflegetagegeld gezahlt.

    Die Pflegestufe der staatlichen Pflegeversicherung ist dabei auch für die private Versicherung bindend. Grundsätzlich muss jedoch festgehalten werden, dass das Pflegegeld für pflegende Angehörige in den allermeisten Fällen deutlich geringer ausfallen wird, als wenn die Pflege von einer professionellen Einrichtung durchgeführt wird. Nähere Einzelheiten dazu sind in den Versicherungsbedingungen geregelt.

  • Deutlich verbesserte Leistungen durch die Pflegereform

    Mit der Pflegereform 2013, welche deutliche Leistungsverbesserungen in vielen Bereichen vorsieht, soll auch in Zukunft den ständig steigenden Herausforderungen, welche eine alternde Gesellschaft mit sich bringt, begegnet werden. Dabei ist jedoch bereits heute absehbar, dass die Leistungsverbesserungen im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung keinesfalls ausreichen werden, um alle Kosten zu decken, die durch eine häusliche oder stationäre Pflege entstehen können. Aus diesem Grunde wird es auch von staatlicher Seite dringend empfohlen, über den zusätzlichen Abschluss einer privaten Pflegeversicherung nachzudenken. Solch eine Versicherung wird sowohl als Pflegetagegeld- als auch als Pflegekostenversicherung angeboten.

    Verbesserte finanzielle Leistungen in den einzelnen Pflegestufen

    Für die Einordnung in eine Pflegestufe ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen zuständig. Er wird sich dabei ein genaues Bild von der konkreten Situation vor Ort machen und erst dann eine Entscheidung treffen. Jede Person, die in die Pflegestufe I, II oder III eingeordnet wurde, hat ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung in einem staatlich anerkannten Pflegestütztpunkt. Dies gilt auch für ihre Angehörigen. Die Pflegereform 2013 sieht dabei unter anderem vor, dass die Leistungen der Pflegeberatung in Zukunft deutlich erweitert werden sollen. Damit soll noch stärker als bisher dem ständig steigenden Beratungsbedarf in diesem Bereich begegnet werden.

    Wer sich dazu entschließt, einen Angehörigen selbst zu pflegen, erhält dafür ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 305 Euro in der Stufe I. In der Pflegestufe II steigt dieses Pflegegeld auf 525 Euro und in der Pflegestufe III werden monatlich 700 Euro gezahlt.

    Darüber hinaus sollen auch die Leistungen für demenzkranke Personen, die bisher keiner Pflegestufe zugeordnet werden konnten, deutlich verbessert werden. Je nachdem, wie stark die Alltagskompetenz eingeschränkt ist, können hierfür 100 oder 200 Euro gezahlt werden.

    Wird die Pflege von einem professionellen amublanten Pflegedienst durchgeführt, gibt es in der Pflegestufe I 665 Euro, in der Pflegestufe II 1250 Euro und in der Pflegestufe III 1550 Euro. Auch dies stellt eine deutlich Verbesserung gegenüber den bisherigen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung dar.

    Fördeurng alternativer Wohnformen im Alter

    Viele ältere und pflegebedürftige Personen möchten so lange wie möglich in ihrem bisherigen Umfeld verbleiben und dabei auch den Alltag weitestgehend selbstständig gestalten. Insbesondere bei schweren körperlichen Behinderungen müsste jedoch darauf geachtet werden, dass das Wohnumfeld entsprechend umgebaut wird und zum Beispiel einen barrierefreien Zugang zu Wohnung und zum Bad ermöglicht.

    Ein ganz wesentliches Problem vieler älterer Menschen ist die zunehmende Vereinsamung. Deshalb äußern sie nicht selten den Wunsch nach vermehrten Kontakten zu gleichaltigen Personen, ohne dabei gleich in ein Heim umziehen zu wollen. Aus diesem Grunde soll im Rahmen der Pflegereform 2013 auch die Förderung alternativer Wohnformen wie zum Beispiel von Senioren- oder Pflege WG´s eine zentrale Rolle spielen.

    Private Pflegevorsorge treffen

    Grundsätzlich sollte jede Person, die im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit nicht vor gravierenden finanziellen Problemen stehen möchte, über den zustäzlichen Abschluss einer privaten Pflegeversicherung nachdenken. Solch eine Versicherung kann bereits im jüngeren Erwachsenenalter, im Jugendalter oder sogar für Kinder abgeschlossen werden. Eine Pflegeversicherung für Kinder hätte den großen Vorteil, dass die monatlichen Beiträge ausgesprochen niedrig sind und im Gesamtbudget der Familie überhaupt nicht ins Gewicht fallen. Trotzdem schließen noch viel zu wenige Eltern für ihre Kinder eine geeignete private Pflegeversicherung ab. Auch hier ist in Zukunft ein verstärktes Umdenken gefordert.

    Eine private Pflegeversicherung ist immer sinnvoll und kann auch im höheren Lebensalter noch abgeschlossen werden. Ob die Altersgrenze bei 70 oder 75 Jahren liegt oder völlig offen gelassen wird, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Dies wird in jeder Versicherungsgesellschaft individuell geregelt.

    Die Pflegereform 2013 sieht auch vor, dass zusätzliche finanzielle Anreize für den Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung geschaffen werden sollen. Bei Vorliegen aller entsprechenden Voraussetzungen wird hierfür eine monatliche Unterstützung in Höhe von 5 Euro gezahlt. Oftmals kann eine private Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Wenn überhaupt, dann sind nur sehr wenige Gesundheitsfragen zu beantworten. Sofern keine größeren gesundheitlichen Vorschädigungen existieren, dürfte der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung auch kein Problem darstellen.

  • Pflegetagegeldversicherung – Ergänzung zur staatlichen Pflegeversicherung

    Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wurden im Rahmen der aktuellen Pflegereform deutlich erweitert. Dies heißt jedoch noch lange nicht, dass die staatliche Pflegeversicherung alle Kosten deckt, welche durch die ambulante oder stationäre Pflege entstehen können. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, über den zusätzlichen Abschluss einer privaten Pflegekostenversicherung oder einer Pflegetagegeldversicherung nachzudenken.

    Gesetzliche und private Pflegeversicherung

    Zahlreiche deutsche Krankenversicherungsgesellschaften bieten nicht nur eine private Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte, sondern auch eine Pflegezusatzversicherung an. Die Leistungen dieser privaten Pflegeversicherung sind jedoch kein Ersatz für die gesetzliche Pflegeversicherung, sondern können diese lediglich sinnvoll ergänzen.

    Jede Person, die aus irgendeinem Grunde pflegebedürftig geworden ist, hat das Recht, sich in einem Pflegestütztpunkt ihrer Wahl über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu informieren. Dies gilt auch für die nahen Angehörigen. Je nachdem, in welche Pflegestufe eine Person eingeordnet worden ist, gehören dazu nicht nur pflegerische, sondern auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Für eine Heimunterbringung könnten die Kosten ebenfalls bis zu einer gewissen Grenze übernommen werden.

    Leistungen der privaten Pflegetagegeldversicherung

    Im Falle einer Pflegebedürftigkeit zahlt die private Pflegeversicherung ein genau festgelegtes Tagegeld, welches von der betreffenden Person oder ihren Angehörigen frei verwendet werden kann. Die Höhe dieses Tagegeldes ist in den einzelnen Pflegestufen gestaffelt. In der Pflegestufe III gibt es jedoch grundsätzlich immer das voll Pflegetagegeld. Dabei gilt der Grundsatz, dass der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung umso höher ist, je höher der vereinbarte Tagessatz ist. Über die Verwendung des Pflegetagegeldes verlangt die private Pflegeversicherung keinen speziellen Nachweis. Dies ist ein ganz wesentlicher Unterschied zu der gesetzlichen Pflegeversicherung. Unabhängig davon, ob eine pflegebedürftige Person von der staatlichen Pflegeversicherung in die Pflegestufe I, die Pflegestufe II oder die Pflegestufe III eingeordnet worden ist, ist diese Entscheidung auch für die private Pflegeversicherung bindend.

    Private Pflegeversicherung vergleichen

    Jede Person, die eine private Pflegeversicherung abschließen möchte, sollte die Angebote der einzelnen Versicherungsgesellschaften genau miteinander vergleichen und erst dann eine verbindliche Entscheidung treffen. Dies ist insbesondere deshalb von elementarer Bedeutung, weil sich nicht nur die Beiträge, sondern auch die Leistungsumfänge der einzelnen Versicherungsgesellschaften deutlich voneinander unterscheiden. Die Aufnahme in die private Pflegetagegeldversicherung erfordert nur wenige Gesundheitsfragen und ist oftmals noch im hohen Alter möglich. Einige Versicherungsgesellschaften verzichten generell auf eine Altersgrenze, bei anderen Versicherungsgesellschaften liegt die Altersgrenze bei 70 oder 75 Jahren. Ein ganz wesentlicher Vorteil der privaten Pflegetagegeldversicherung ist die Tatsache, dass die Wartezeit in den allermeisten Fällen komplett entfällt.

  • Der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung

    Im Rahmen der Pflegereform 2013 wird der Pflegeversicherung Beitragssatz auf 2,05% erhöht. Davon haben der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeweils 1,025% zu tragen. Im Freistaat Sachsen gelten gesonderte Regelungen. Dort haben die verantwortlichen Personen vor einigen Jahren entschieden, nicht auf den Buß- und Bettag als Feiertag zu verzichten und die Kosten dafür auf die Arbeitnehmer umzulegen. Aus diesem Grunde müssen sie in der staatlichen Pflegeversicherung einen Eigenanteil von 1,525% leisten, während der Arbeitgeber nur 0,525% zu tragen hat.

    Für kinderlose Personen ab dem vollendeten 23. Lebensjahr erhöht sich der Pflegeversicherung Beitragssatz um zusätzliche 0,25%. In Sachsen wären demzufolge 1,775% vom Arbeitnehmer zu zahlen, in allen anderen Bundesländern liegt der Pflegeversicherung Beitragssatz für kinderlose Personen bei 1,275%. Der Pflegeversicherung Beitragssatz gilt nicht für geringfügig beschäftigte Personen. Er wird jedoch in der Gleitzone berücksichtigt. Die Pflegeversicherung für Selbstständige richtet sich nach dem Einkommen und liegt grundsätzlich bei 2,05%. Freiberuflich tätige Künstler, die sich in der Künstlersozialkasse versichern können, müssen lediglich den Arbeitnehmeranteil von 1,025% oder 1,275% für Kinderlose zahlen. Den Rest übernimmt die Künstlersozialkasse. Die Aufnahme in die Künstlersozialkasse muss schriftlich beantragt werden und kann nur erfolgen, wenn alle Voraussetzungen für eine künstlerische Tätigkeit erfüllt sind.

    Leistungen der Pflegeversicherung

    Die Einordnung in eine Pflegestufe erfolgt nur dann, wenn eine erhebliche, schwere oder schwerste Pflegebedürftigkeit gegeben ist. Die Entscheidung darüber trifft der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Je nachdem, um welche Krankheit oder Behinderung es sich handelt, können nicht nur finanzielle Unterstützungsleistungen, sondern auch verschiedene Pflegehilfsmittel beantragt werden. Für Letztere ist in der Regel ein Eingenanteil von 10%, höchstens jedoch von 25 Euro, zu zahlen.

    Zusätzliche private Pflegeversicherung empfehlenswert

    Auch wenn es grundsätzlich zu begrüßen ist, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ständig überprüft und bei Bedarf weiter verbessert werden, muss davon ausgegangen werden, dass sie nur in den allerseltensten Fällen ausreichen werden, um alle Kosten, die durch eine ambulante oder stationäre Pflege entstehen, vollständig decken zu können.

    Aus diesem Grunde wird es dringend empfehlen, einen Pflegeversicherung Vergleich im Internet durchzuführen und bei Bedarf eine zusätzliche private Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung abzuschließen. Wer die passende Pflegeversicherung gefunden hat, könnte sie mit einem entsprechenden Formular gleich online beantragen und müsste sich dazu nicht zu einem Versicherungsmakler vor Ort begeben. Das Pflegetagegeld wird für jede Person und in jeder Pflegestufe individuell gezahlt. Die Pflegekostenversicherung kann darüber hinaus auch noch sämtlich Kosten übernehmen, die durch die staatliche Pflegeversicherung nicht gedeckt sind.