
Für viele Familien stellt die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen eine enorme Herausforderung dar. Das gilt umso mehr dann, wenn die erwachsenen Kinder, die meist die Pflege übernehmen, selbst durch Beruf und Kindererziehung zeitlich ausgelastet sind. Seit kurzem besteht für Angestellte ab einer bestimmten Betriebsgröße zwar ein Rechtsanspruch auf eine Freistellung vom Arbeitsplatz für bis zu 24 Monaten, wenn dies durch die Pflege eines Angehörigen notwendig ist. Dies geht aber selbstverständlich mit einem entsprechenden Verdienstausfall einher. Um Arbeitnehmern die Entscheidung für die häusliche Pflege zu erleichtern, besteht deshalb die Möglichkeit, für den Pflegezeitraum ein zinsloses Darlehen zu beantragen. (mehr …)