Schlagwort: Schuldnerberatung

  • Was kann ich bei Schulden tun?

    In eine Schuldenfalle zu tappen, kann manchmal schneller geschehen, als man denkt, dann fragt man sich Schulden, was tun? Als erstens heißt es sich einen Überblick verschaffen, das bedeutet gegebenenfalls alle möglichen Gläubiger anzuschreiben und nach den offenen Schuldbeträgen zu fragen. Gleich ob es sich um Steuerschulden, Schulden vom Studium finanzieren oder einfache Konsumschulden handelt, weil die Verlockung der Angebote und die Möglichkeit alles mit Ratenvereinbarungen zu finanzieren einfach zu groß war.

    Jedenfalls, nachdem sich ein Überblick verschafft worden ist, heißt es zu prüfen, ob die angegebenen Forderungen alle so weit berechtigt sind. Ist das der Fall, heißt es gegen diese Schulden was tun zu müssen, ansonsten werden die Geldforderungen durch Zinsen, Inkassogebühren, Mahnbescheide und so weiter immer höher und der Weg aus der Schuldenfalle wird immer aussichtsloser.

    Wer kann Helfen? – Verfahrensablauf bei der Schuldenregulierung

    Wenn die Scham zu groß ist, der Schuldner den Überblick über seine Schulden völlig verloren hat und er allgemein nicht weiß was nun überhaupt tun bei Schulden. Dafür gibt es zahlreiche Möglichkeiten sich Hilfe zu holen. Da wären zum Beispiel die Wohlfahrtsverbände, wie unter anderem die Caritas, die verschuldeten Menschen helfen aus dem Schuldensumpf herauszukommen. Die Beratungs- und Unterstützungsangebote dieser Einrichtungen sind in der Regel kostenlos. Weiterhin gibt es eine Vielzahl an Rechtsanwälten, die sich Schuldenangelegenheiten annehmen, hier wird allerdings ein Honorar fällig. Obwohl die Möglichkeit besteht, Beratungshilfe für den Rechtsbeistand bei den entsprechenden Gerichten zu beantragen und somit keine weiteren Kosten entstehen. Jedenfalls gibt es professionelle Helfer, die den zu meist überforderten Schuldnern mit Rat und Tat zur Seite stehen.

    Konkret heißt es nun bei Schulden was tun, indem versucht wird eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, dies kann über so genannte Stundungsanfragen verlaufen, das bedeutet, es werden erst mal bis zu einem bestimmten Zeitraum keine Zahlungen eingefordert. Gegebenenfalls laufen auch keine weiteren Zinsen auf. Dies verschafft dem Schuldner zum einen finanziell etwas mehr Freiraum und zum anderen etwas Zeit, um sich weitere Schritte zu überlegen. Allein oder gemeinsam mit dem Schuldnerberater beziehungsweise Anwalt wird versucht eine Einigung mit den Gläubigern zu erreichen.

    Eine Einigung kann sein, dass sich gemeinsam auf eine Ratenzahlung festgelegt, wird. Auch ist es möglich, dass sich Gläubiger darauf einlassen einen Teil der Schuldsumme zu erlassen, einen so genannten Vergleich auszuhandeln, das bedeutet aber oftmals, dass dann die Restsumme sofort fällig wird. Sollte aber wieder erwartend keine Übereinkunft möglich sein, kann nur noch ein Insolvenzverfahren helfen.

    Was ist eine Privatinsolvenz?

    Hierbei ist es möglich sich während einen Zeitraum von maximal sieben Jahren, sich von seinem Schuldenberg zu befreien. Dies ist ein sehr bürokratischer Weg, denn zuerst muss gerichtlich festgestellt werden, dass man zahlungsunfähig ist, dann gibt es diverse Auflagen während dieser Jahre der Insolvenz. Das bedeutet, der Schuldner ist in dieser Zeit verpflichtet, alle erdenkliche Arbeit anzunehmen, um dann mit seinem pfändungsfreien Lohn die Schulden nach und nach abzutragen. Nach den sechs Jahren kommt es zu einer Restschuldenbefreiung für den dann noch offenen Gesamtschuldenbetrag. Weiterhin heißt es während dieser Zeit und auch noch mindestens ein Jahr danach keine neuen Schulden zu machen, damit ist auch ein einfacher Ratenkauf im Versandhaus gemeint. Denn wer sich an die Regeln der Privatinsolvenz nicht hält, kann nicht auf eine Restschuldenbefreiung nach sechs Jahren hoffen oder gar darauf bestehen.

    Alles in allem ist es wichtig beim Regulieren seiner Schulden keine neuen Schulden zu machen. Wer sich unsicher ist, welchen Weg er einschlagen soll, Stunden, gesonderte Ratenvereinbarungen, Umverschuldung via Neukredite oder das Anstreben eines Insolvenzverfahrens, denn alles sollte gut überlegt sein, der sollte sich entsprechenden Rat bei Schuldnerberatungsstellen holen. Nur eins hilft nicht, den Kopf in den Sand stecken und Briefe von Gläubigern ungeöffnet und unbeantwortet lassen.

  • Der Schuldenvergleich im Überblick

    Die meisten Menschen mit Schulden wünschen sich nichts sehnlicher, als den Berg an Altlasten endlich loszuwerden. Neben einer guten Planung und einem Termin bei der Schuldnerberatung, können Schuldner auch mit dem Vergleich arbeiten. Dabei wird dem Gläubiger ein bestimmter Betrag angeboten, der sofort gezahlt werden kann und der die Schulden komplett tilgt. Doch wie funktioniert dies genau, wer kann einen Vergleich anstreben und kann man damit wirklich hohe Summen mit wenig Geld tilgen?

    Vorteile des Schuldenvergleichs

    Vergleiche werden besonders von Schuldnerberatungen gerne genutzt, um die geschuldete Summe schnell auf ein übersichtliches Niveau zu drücken und den Schuldner schnell zu entlasten. Besonders bei Fällen, wo viele Gläubiger vorhanden und die Beträge nicht zu groß sind, lohnen sich Vergleiche. Bevor also eine Privatinsolvenz angestrebt wird, kann man mit dem Vergleich Schulden loswerden. Das Insolvenzverfahren dauert lange und kostet neben Zeit auch Geld. Mit dem Vergleich können große Teile der geschuldeten Summe in nur wenigen Wochen getilgt werden. Auch Schufa Einträge, die den Schuldner oft in seinem täglichen Leben einschränken (keine Mobilfunkverträge, keine Bestellungen auf Rechnung etc.), werden bei einem Vergleich schnell gelöscht und bleiben keine 6 Jahre bestehen. Außerdem spart man sich die Gerichtskosten, die mit dem Insolvenzverfahren entstehen. Das Insolvenzverfahren tilgt übrigens nicht jede Art von Schulden: Schadensersatz aus Straftaten, Steuerstraftaten oder Unterhaltsverletzungen werden nicht getilgt. Hier kann der außergerichtliche Vergleich besser helfen. Außerdem ist ein Vergleich diskreter, denn eine Verbraucherinsolvenz wird immer öffentlich gemacht und kann von jedem eingesehen werden.

    Wer hilft mir bei dem Vergleich von Schulden?

    Jeder kann mit dem Gläubiger seiner Wahl einen Vergleich anstreben, mit einem Anwalt im Rücken sind die Erfolgsaussichten aber wesentlich höher. Keine Angst vor den Anwaltskosten! Die Kosten können meist gestundet werden, oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Der Anwalt weiß immerhin um Ihre finanzielle Situation und kann kaum große Vorteile daraus schlagen. Wird der Vergleich als Versuch erachtet, das Insolvenzverfahren möglicherweise abzuwenden, muss sich laut Gesetz der Schuldner sowieso bei einer „geeigneten Stelle“ beraten lassen. Schuldnerberatungsstellen, die meist von Wohlfahrtsverbänden bereitgestellt werden, erfüllen diese Vorgabe und helfen auch bei Vergleichen.

    Wie funktioniert ein Schuldenvergleich?

    Egal ob der Schuldner selbst, der beauftragte Anwalt oder eine Schuldenberatung einen Vergleich der Schulden anstrebt, zuerst muss die Sachlage geprüft und aufgenommen werden. Dafür sind makellose Unterlagen eine Voraussetzung. Der Schuldner muss seine Schulden komplett aufgelistet und in Ordnung haben, um den Prozess erfolgreich gestalten zu können. Gerade bei sehr vielen Gläubigern kann dies eine wahre Mammutaufgabe sein. Der Vergleichsversuch wird in der Regel mit einem Vergleichsangebot gestartet. Dabei bietet der Schuldner einen Prozentsatz der Schuldensumme zu Zahlung an. Meist handelt es sich um Sofortzahlungen, aber auch Stundungen sind möglich. Es ist also ratsam, sich vor dem Vergleichsversuch etwas Geld zur Seite zu legen, welches man dem Gläubiger anbieten kann. Realistisch sind Quoten von ungefähr 20 Prozent, allerdings kann je nach Lage diese Quote auch wesentlich niedriger liegen. Die besten Erfolgsaussichten hat ein Schuldner, wenn er glaubhaft machen kann, dass der Gläubiger auch in den nächsten Jahren wenig von ihm erwarten kann.

  • Kredite sparsam einsetzen

    Schulden zu vermeiden, ist auch in Zeiten historisch niedriger Zinsen eine gute Idee. Wer die Kontrolle über Einnahmen und Ausgaben behält und nicht über seine Verhältnisse lebt, braucht sich um Kreditkonditionen nicht zu kümmern. Überraschende, unvermeidbare Kosten zwingen aber selbst Menschen mit soliden finanziellen Verhältnissen, sich Geld zu leihen. Und auch bei großen Wünschen wie der Immobilienfinanzierung ist die Kreditaufnahme kein Makel.

    Geld auf der hohen Kante für Notfälle

    Idealerweise sparen Sie für größere Anschaffungen oder mögliche Reparaturen, zum Beispiel am Auto oder bei den Haushaltsgeräten. Unternehmen machen das in ihrem Rechnungswesen über Abschreibungen. Sie rechnen zum Beispiel damit, eine Maschine über fünf Jahre zu nutzen. Deshalb buchen sie jedes Jahr ein Fünftel des Wertes als Kosten. Gehen Sie ähnlich vor und legen Sie das Geld am besten auf ein Tagesgeldkonto. Dort ist es jederzeit verfügbar und bringt trotzdem ein klein wenig Zinsertrag. Wenn nach einigen Jahren ein neues Auto angeschafft werden soll, können Sie Schulden vermeiden und stattdessen bar bezahlen, was oft auch noch einen attraktiven Rabatt beim Händler einbringt.

    Dispokredit als finanzieller Airbag

    Geht das Auto aber kurz nach Ablauf der Garantiezeit kaputt, haben Sie noch nicht genug gespart für eine größere Reparatur oder gar eine Neuanschaffung. Auf die nächste Gehaltszahlung können Sie nicht warten, wenn Sie das Fahrzeug dringend benötigen. Die meisten Girokonten sind für solche Fälle mit einer eisernen Reserve ausgestattet. Der Dispositionsrahmen erlaubt es Ihnen, mit dem Konto auch ins Minus zu gehen. Die Höhe des Dispo-Limits legt die Bank fest. Bei regelmäßigem Geldeingang sind ein bis drei Monatsgehälter üblich. Oft ist die Bank bereit, das Limit temporär zu erhöhen, wenn es kurzfristig finanziell klemmt. Allerdings ist der Dispo nicht gerade billig. Knapp unter 10 % beträgt der mittlere Zins. Die teuersten Banken erheben bis zu 14 %, obwohl sie selbst das Geld bei der Zentralbank zinslos leihen können. Rechnen wir nach: 2.000 Euro Minus auf dem Girokonto kosten bei 10 % Zinsen rund 56 Cent am Tag. Das fällt nicht wirklich ins Gewicht, wenn das Konto mit der nächsten Gehaltszahlung wieder ausgeglichen wird. Geht das nicht, wird es erstens teuer, und zweitens verliert der Dispo seine Schutzfunktion für weitere überraschende Ausgaben.

    Ein günstiger Ratenkredit

    Können Sie absehen, dass das Soll auf dem Girokonto nicht innerhalb eines Monats ausgeglichen werden kann, fragen Sie Ihre Hausbank nach einem Ratenkredit. Die Zinsen sind deutlich billiger als beim Dispo. Gestalten Sie den Vertrag so, dass sich aus Kreditsumme und Laufzeit monatliche Raten ergeben, die Ihrem verfügbaren Einkommen entsprechen. Vergleichen Sie das Angebot Ihrer Bank auch mit Konditionen, die Sie im Internet finden. Zwar werden Sie ohne konkrete Bonitätsprüfung keine genauen Zinssätze erfahren, aber Sie sehen zumindest eine Zinsspanne und können entscheiden, ob sich eine konkrete Anfrage lohnt. Reine Konditionsauskünfte führen übrigens nicht zu negativen Schufa-Eintragungen.

  • Wo gibt es Hilfe bei Verschuldung?

    Die Verschuldung von Privatverbrauchern ist kein seltenes Problem. Nicht nur Investitionen in ein Eigenheim oder der Kauf eines Autos führen dazu, dass ein Verbraucher sich verschuldet. Auch Ratenkäufe, teure Handyverträge und viele andere finanzielle Ausgaben führen dazu, dass Betroffene Schulden machen. Solange die Schulden noch abgezahlt werden können, ist das auch nicht weiter schlimm. Problematisch wird es erst dann, wenn aus der Verschuldung eine Überschuldung wird. Das bedeutet, dass die Raten für die Rückzahlung eines Kredits oder Ratenkaufs nicht mehr bezahlt werden können. In diesem Fall sollte sich der Schuldner so schnell wie möglich an eine Stelle für Schuldnerberatung wenden, die ihm in seiner schwierigen Lage hilft.

    Bei zu hohen Schulden Unterstützung suchen

    Die Gründe, weswegen die Kredite oder Ratenkäufe nicht zurückgezahlt werden können, sind ganz unterschiedlich. Manchmal ist es eine plötzliche Arbeitslosigkeit, die dazu führt, dass nicht genügend Geld in die Haushaltskasse fließt. Krankheit mit einer daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit kann auch zu einer zu hohen Verschuldung führen. Oft hat sich der Schuldner einfach nur übernommen und mehr Geld ausgegeben, als er sich leisten kann. Manche Betroffene versuchen durch die Aufnahme eines Kredits, die Forderungen der anderen Gläubiger zu befriedigen. Das bedeutet jedoch neue Löcher aufzureißen, um alte zu stopfen. Der Weg in eine ausweglose Situation ist auf diese Weise vorprogrammiert.

    Sich selbst aus dieser Situation zu befreien, ist kaum möglich. Ohne professionelle Unterstützung gelingt es in der Regel nicht. Schuldnerberatungsstellen bieten eine seriöse und diskrete Hilfe in allen Fällen an, in denen Betroffene mit zu hohen Schulden kämpfen. Die Beratung ist in den meisten Fällen kostenlos oder wird bei zu niedrigem oder gar keinem Einkommen durch die Gemeinde finanziert. Allerdings können bis zum ersten Beratungstermin einige Wochen vergehen, da die Beratungsstellen großen Zulauf haben.

    Die Arbeit der Schuldnerberatungsstelle

    Zum Termin bringt der Schuldner alle Unterlagen mit, die seine finanzielle Situation betreffen. Gehaltsabrechnungen oder Hartz 4 Bescheide, Belege über Ausgaben wie Mieten und Versicherungen gehören dazu. Vor allem aber braucht der Berater alle Unterlagen über Kredite, Ratenzahlungen, Mahnungen durch Inkasso und Pfändungsbescheide. Nur so kann er errechnen, wie hoch die Verschuldung des Ratsuchenden tatsächlich ist. Gemeinsam mit dem Betroffenen wird beraten, wie dieser seine Schulden loswerden kann. Je nach Einkommenssituation kann eine außergerichtliche Schuldensanierung angestrebt werden. Dafür wird mit den Gläubigern über Ratenzahlungen verhandelt. Ist überhaupt kein Geld zur Abdeckung der Forderungen vorhanden, bleibt dem Schuldner nur der Weg in die Verbraucherinsolvenz. Auch hierbei wird er von den Beratern der Schuldnerberatungsstelle unterstützt.

  • Wegen Schulden kann man ins Gefängnis kommen

    Einen Haftbefehl wegen Schulden zu bekommen, ist zwar nicht die Regel, kann aber durchaus vorkommen. Selbstverständlich kann es sein, dass ein Schuldner ohne eigenes Zutun zum Beispiel aufgrund von unverhoffter Arbeitslosigkeit oder Erkrankung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, dann kann es schnell zu einer Überschuldung kommen. Dies ist natürlich nach dem Strafgesetztbuch noch nicht strafbar. Sollte aber der Schuldner der Versuchung nicht widerstehen können und trotz mangelnder finanzieller Liquidität weiterhin beispielsweise Dinge via Internet bestellen, oder weitere Ratenkredite in Anspruch nehmen, ist dies schon strafbar, und zwar dann, wenn einem von vornherein bewusst ist, dass es nicht möglich ist aufgrund mangelnder finanzieller Mittel, die Rechnungen oder Raten zu begleichen.

    In diesen Fällen handelt es sich nach dem Strafgesetzbuch, Paragraf 263 um Betrug, denn es wird vorgespielt mit dem Kauf, der Bestellung oder dem Eingehen einer Ratenzahlungsvereinbarung, dass eine rechtzeitige Bezahlung erfolgen wird. Letztendlich ist aber dem Betroffenen bewusst, dass er gar nicht zahlungsfähig ist, weil er zum Beispiel Möbel in einem Versandhaus bestellt hat, aber nur Sozialhilfe bezieht, die gerade mal zur Lebenssicherung ausreicht. Wenn es dann einen Kläger gibt, also hier das Versandhaus Anzeige erstattet, wird es nicht nur richtig teuer und der Schuldenberg steigt, sondern man kann dafür tatsächlich ins Gefängnis kommen.

    Andere Gründe für eine Inhaftierung bei Schulden

    Neben dem Tatbestand des Betrugs, aus dem Schulden entstehen und damit auch Haft bis zu fünf Jahren verhängt werden können, gibt es auch noch so etwas wie Beugehaft, damit soll ein Schuldner quasi gezwungen, also gebeugt werden, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, oder eine eidesstattliche Erklärung abgibt. Auch hier kann also ein Haftbefehl wegen Schulden erfolgen. In der Regel sind es in diesen Fällen oft Bußgelder oder Steuern, die nicht bezahlt wurden und so von den Ämtern versucht werden einzutreiben.

    Weiterhin können auch durch Inhaftierungen Schulden entstehen, sogenannte Gerichtsschulden oder auch Schulden aus Schadensersatzforderungen von Geschädigten, zum Beispiel bei den Tatbeständen wie Diebstahl, Raub und Körperverletzung. Hier ist aber nicht der Hauptgrund der Haft die Schulden, sondern die Straftat, die letztendlich zu den Schulden führt.

    Was tun, um eine Haft zu vermeiden?

    Die einfache Antwort wäre keine Straftat begehen. Aber gerade die Tateinheit des Betrugs kann schnell entstehen und ein Haftbefehl wegen Schulden wird erlassen. Schnell ist was im Internet bestellt oder doch noch mit der EC-Karte gekauft, obwohl das Konto schon leer ist. Einfach in der Hoffnung bis zur Zahlungsfrist doch noch Geld auf sein Konto verbucht zu haben. Solang kein Kläger, da keine Anklage, aber was, wenn sich dies häuft oder doch jemand schnell zur Anzeige greift!?

    Demnach wäre es also immer sinnvoll wirklich nur Dinge zu kaufen, die leistbar sind und bezahlt werden können. Also am besten alles Bar kaufen. Auch sollte versucht werden, erst mal die bestehenden Schulden abzutragen oder via Schufa freien Darlehen zu tilgen und somit in der Zukunft wieder finanziell unabhängig zu sein. Selbstverständlich gehört dazu auch eine gewisse Disziplin. Wer Hilfe benötigt, kann sich außerdem Hilfe bei Anwälten und Schuldnerberatern holen, die gern kostenfrei oder mit Beratungskostenhilfeantrag einen in solchen schwierigen Zeiten mit Rat und Tat zur Seite stehen.

  • Runter von den Schulden

    Wie komme ich aus meinen Schulden raus? Überschuldete Menschen, die sich diese Frage stellen, brauchen professionelle Hilfe. Unterstützung bietet eine Schuldenberatung. Jede Stadt oder Gemeinde unterhält eine Schuldnerberatung, die meist durch eine gemeinnützige Organisation wie die Caritas oder die Diakonie unterhalten wird. Aber auch Anwälte und freie Schuldnerberater beraten überschuldete Menschen. Während die Beratung in einer Schuldnerberatungsstelle kostenlos ist, müssen Ratsuchende einem Anwalt für Schulden oder einem freiberuflichen Schuldenberater ein Honorar zahlen.

    Hilfe bei Schulden durch die Schuldnerberatungsstelle

    Egal, ob sich ein Betroffener durch eine Autofinanzierung, durch Ratenkäufer oder teure Handyverträge in eine schwierige finanzielle Situation gebracht hat, Schuldnerberatungsstellen sind für jeden da. Das gilt natürlich auch für diejenigen, die ohne eigene Schuld in die Misere geraten sind. Das Problem bei einer Schuldenberatung besteht darin, einen Termin zu bekommen. Oft dauert es einige Monate, bis das Erstgespräch in einer Beratungsstelle stattfinden kann. Bei einem Schuldenanwalt oder einem freiberuflichen Schuldnerberater geht es schneller. Schuldner, die sich fragen: Wie komme ich aus meinen Schulden raus? müssen überlegen, ob sie es sich leisten können, auf einen Termin zu warten. Droht möglicherweise schon ein Haftbefehl, kann es zu spät für eine staatliche Beratung sein.

    Ein Schuldner, der die Frage: Wie komme ich aus meinen Schulden raus? ernst meint, hat einen langen Weg vor sich. So schnell wie im Fernsehen bei der Sendung „Raus aus den Schulden“ geht es im realen Leben nicht, von den Schulden runter zu kommen. Voraussetzung ist der feste Wille, wirklich etwas an der Situation zu ändern und auch unangenehme Konsequenzen in Betracht zu ziehen. Die Mitarbeit des Schuldners ist in vieler Hinsicht gefordert. Zunächst einmal muss er alle Unterlagen vorlegen, aus denen sich die finanzielle Notlage ablesen lässt.

    Überblick über die finanzielle Situation verschaffen

    Schuldner, die sich fragen: wer hilft mir von meinen Schulden runter, legen ihre Gehaltsabrechnungen und andere Unterlagen über Einnahmen wie Mieten, Renten, Unterhaltszahlungen vor. Bezieher von Hartz 4 oder anderer Sozialleistungen haben darüber Bescheide der Behörde. Außerdem benötigt der Berater eine Übersicht über alle Ausgaben wie Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Autokosten, Ratenzahlungen und Lebenshaltungskosten. Wenn der Schuldner die Übersicht über die Höhe seiner Schulden verloren hat, legt er einfach alle Papiere vor. Anhand der Kreditverträge, Ratenverträge, Mahnungen, gerichtlicher Mahnbescheide und anderer Briefe verschafft sich der Berater einen Überblick. Er errechnet, ob der Schuldner überhaupt in der Lage ist, Rückzahlungen zu leisten. Er prüft die Möglichkeit von zusätzlichen Einnahmen durch Wohngeld oder ähnliches. Außerdem erarbeitet er mit dem Schuldner einen Plan, wie dieser seine persönlichen Kosten senken kann, etwa durch eine sparsamere Haushaltsführung.

    Stellt sich heraus, dass es unmöglich ist, die Schulden abzuzahlen, wendet sich der Schuldenberater an die Gläubiger. Er bietet ihnen einen Vergleich über eine Teilzahlung an, wenn diese dafür auf den Rest der Rückzahlung verzichten. Eine Teilrückzahlung funktioniert natürlich nur, wenn der Schuldner auch das Geld hat, um die ausgehandelten Rückzahlungen zu leisten. Ist überhaupt kein Geld mehr da, bleibt nur das Privatinsolvenzverfahren. Das ist auch dann der Fall, wenn auch nur ein Gläubiger der Teilrückzahlung nicht zustimmt. Voraussetzung für die Vermeidung des Verfahrens ist, dass alle Personen und Institutionen mit den Vorschlägen des Schuldnerberaters einverstanden sind.

    Privatinsolvenzverfahren vermeiden

    Der Schuldenberater unterstützt den Schuldner bei der Antragstellung und betreut ihn während des Verfahrens. Für den Betroffenen bricht jetzt eine harte Zeit an. Er muss sich sieben Jahre lang wohl verhalten, wie es in den Bestimmungen zur Privatinsolvenz heißt. Er darf in dieser Zeit auf keinen Fall neue Schulden machen. Alle Einnahmen, die über eine festgelegte Höhe hinausgehen, werden zum Ausgleich der Schulden verwendet. Während des Verfahrens erhält der Betroffene einen Betreuer, der die Einhaltung aller Vorschriften überwacht. Nach sieben Jahren ist der Betroffene dann wieder schuldenfrei.

  • Wer zahlt bei der Scheidung die Schulden?

    Neben vielen anderen Problemen spielt die Frage, was bei einer Scheidung mit den Schulden passiert, eine große Rolle. Welcher der Ehepartner für welche Schulden aufkommen muss, ist nicht einfach zu beantworten. Grundsätzlich gilt, dass nur derjenige, der den Kreditvertrag oder Ratenvertrag unterschrieben hat, auch für die Zahlung verantwortlich ist. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die meist während der Scheidungsverhandlung geklärt werden müssen. Im Zuge einer Scheidung können außerdem weitere Schulden entstehen. So müssen Gerichts- und Anwaltskosten getragen werden. Bei gemeinsamem Eigentum muss einer der Partner den anderen auszahlen, wenn einer der Beteiligten Auto oder Wohnung nach der Scheidung weiternutzen möchte.

    Wer übernimmt die Schulden?

    In einer Ehe fallen häufig Ausgaben an, die sich nur durch die Aufnahme eines Kredits zum Beispiel für eine KFW-Baufinanzierung oder durch einen Ratenkauf finanzieren lassen. Während der Ehe spielt es keine Rolle, wer den Vertrag abgeschlossen hat. Beide Eheleute sind Nutznießer, wenn sie ihre Geldsorgen durch Schulden beseitigen. Das gemeinsame Einkommen wird zur Finanzierung verwendet. Problematisch wird es, wenn bei einer Scheidung diese Schulden noch nicht abgezahlt sind. Haben beide Eheleute den Vertrag unterschrieben, kann der Gläubiger von beiden die Rückzahlung des vollen Betrags verlangen. Die Schuldner können nicht verlangen, dass diese Schulden bei der Scheidung halbiert werden.

    In der Regel wird der Ehepartner, der das höhere Einkommen hat, die Schulden bezahlen. Allerdings darf er den Gesamtbetrag von seinem monatlichen Einkommen absetzen. Der Trennungsunterhalt für den Ehepartner verringert sich entsprechend. Das gilt auch für alle Schulden, die während der Ehezeit von einem Partner gemacht wurden. Über den verringerten Unterhalt zahlt der andere ebenfalls seinen Anteil. Voraussetzung ist allerdings, dass die Schulden für den gemeinsamen Lebensbedarf aufgenommen wurden, etwa bei Anschaffungen oder dem Hausbau.

    Auswirkungen von Schulden auf den Unterhalt

    Hat einer der Ehepartner Schulden mit in die Ehe gebracht, ist er auch allein für das Zahlen der Raten verantwortlich. Wurden Schulden gemacht, die der ehelichen Gemeinschaft nicht dienten, zum Beispiel bei einer Spielsucht oder persönlichen Anschaffungen, haftet der Ehepartner bei der Scheidung für diese Schulden nicht. Dabei ist es unerheblich, ob eine Gütertrennung vereinbart wurde oder nicht. Auch hier können sich persönliche Verbindlichkeiten auf die Höhe des Trennungsunterhaltes auswirken. Der Gläubiger hat aber keine Handhabe, den Ehepartner zur Zahlung zu zwingen, wenn dieser die Schulden nicht verursacht hat. Es gibt eine Reihe von Gerichtsurteilen, die Ausnahmen von diesen Regelungen festgelegt haben. Betroffene sollten sich von ihrem Anwalt im Rahmen des Scheidungsverfahrens umfassend beraten lassen, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden.

    Eine Scheidung ist teuer. Anwälte, Gerichtskosten, Unterhalt oder Ausgleichszahlungen für Anteile am Haus oder Auto schlagen hoch zu Buche. Da passiert es schnell, dass wegen der Scheidung Schulden aufgenommen werden müssen. Wer bedürftig ist, kann einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, im Volksmund auch Prozesskostenhilfe genannt, stellen. Bei Bewilligung muss er weder Anwalts- noch Gerichtskosten zahlen. Verdient einer der Partner sehr viel mehr als der andere, kann dieser dazu verpflichtet werden, auch die Kosten für den geschiedenen Partner zu übernehmen.

    Rechtzeitig beraten lassen

    Um nicht nach der Scheidung in der Schuldenfalle zu sitzen, sollten sich Betroffene genau informieren, was sie wirklich zahlen müssen. Bleibt nur die Option, Geld zu leihen, um den Ehepartner auszahlen oder die Scheidungskosten begleichen zu können, sollte online nach dem besten Kredit gesucht werden. Bestehen schon Kredite, sollte überprüft werden, ob sie sich zusammenfassen lassen, damit nur an einen Gläubiger gezahlt werden muss. Durch einen günstigen Kredit lassen sich oftmals Zinsen sparen. Steht der Betroffene durch die Scheidung vor einem großen Schuldenberg, kann er sich bei einer Schuldnerberatung Hilfe holen. Manchmal ist auch der Scheidungsanwalt gleichzeitig als Schuldnerberater tätig. Durch die Beratung lässt sich vermeiden, dass nach der Scheidung zu viele Schulden angehäuft werden.

  • Selbstständig mit Schulden

    Die Privatinsolvenz ist für viele Schuldner eine rettende Lösung, die sie nach nur wenigen Jahren wieder in das freie Leben ohne Schulden führt. Selbstständige haben ebenfalls die Optionen einer Insolvenz, allerdings gibt es große Unterschiede zur Privatinsolvenz. Doch mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit eine Schuldnerberatung für Selbstständige in Anspruch zu nehmen. Worauf man dabei achten muss, erfahren Sie hier.

    Die Regelinsolvenz für Selbständige

    Das Insolvenzverfahren für Selbstständige nennt sich Regelinsolvenz. Viele Schuldner suchen Hilfe bei Beratungen, nur um festzustellen, dass eine Schuldnerberatung für Selbständige eher schwierig zu finden ist. Da liegt vor allen Dingen daran, dass Berater oder Schuldenberatungsstellen für ihre Beratung haftbar gemacht werden können und eine Regelinsolvenz unter Umständen ein viel größeres Ausmaß haben kann, als eine einfach Verbraucherinsolvenz. Trotzdem finden sich oft auch Schuldnerberatungen, die Selbständige in Nöten beraten. Die Chance eine Schuldnerberatung für Selbständige zu finden steigen, je kleiner das Unternehmen ist. So gibt es heute viele Beratungsstellen, die vor allem Kleingewerbetreibende mit Einzelfirmen oder BgRs beraten, solange die Mitarbeiterzahl noch überschaubar ist. Allerdings sind diese Beratungen noch relativ rar gesät. Am besten informiert man sich direkt bei Stellen wie der Arbeiterwohlfahrt oder der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V, ob in der gewählten Stadt eine Schuldnerberatung auch Selbständige berät.

    Schuldnerberatung für ehemalige Selbständige

    Viele Menschen denken, wenn sie einmal selbstständig waren, würde eine Verbraucherinsolvenz auf sie nicht anwendbar sein. Trotzdem können viele ehemalige Selbständige die günstigere Verbraucherinsolvenz in Anspruch nehmen. Allerdings ist dies an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Eine Verbraucherinsolvenz kann nur angewandt werden, wenn ehemals Selbständige nicht mehr als 19 Gläubiger haben oder Forderungen mehrheitlich aus Arbeitsverhältnissen beruhen, d. h .wenn der Selbständige seinen ehemaligen Arbeitnehmern noch Lohn schuldet. Auch Schulden bei dem Finanzamt, Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften oder Arbeitsämtern dürfen nicht vorhanden sein.

    Unterschiede zwischen Verbraucher- und Regelinsolvenz

    Wer nicht genau weiß, welches Verfahren auf ihn zukommt, der sollte sich bei seiner zuständigen Beratungsstelle erkundigen. Denn ob eine Regel- oder Verbraucherinsolvenz durchgeführt wird, hat unter Umständen große Auswirkungen auf den Schuldner. Eine Regelinsolvenz ist generell immer teurer als das private Pendant. Dies liegt unter anderem auch an nötigen Anwaltskosten für die Regelinsolvenz. Außerdem kann eine Regelinsolvenz auch dann eröffnet werden, wenn keine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern angestrebt worden ist. Für die Zeit der Insolvenz wird dem Verbraucher ein Treuhänder zur Seite gestellt, das Gegenstück zum Insolvenzverwalter. Ein Insolvenzverwalter trägt allerdings wesentlich Verantwortung und hat weitreichendere Aufgaben als der Treuhänder. Am Ende des Insolvenzverfahrens steht aber in beiden Fällen die Restschuldbefreiung nach 6 bzw. 3 (neues Insolvenzrecht) Jahren.

  • Wie finde ich eine seriöse Schuldnerberatung?

    Verschuldet zu sein ist eine unangenehme Situation. Wenn etwas daran geändert werden soll, funktioniert dies am besten mit professioneller Hilfe. Schuldnerberatungen gibt es mittlerweile viele, aber nicht alle sind davon seriös. Manche verlangen hohe Gebühren oder die Beratung ist schlecht. Aber wie findet man eine seriöse Schuldnerberatung? Es gibt einige Punkte, auf die man achten kann.

    1. Bescheinigung nach § 305 InsO

    Ein seriöser Schuldnerberater kann ihnen eine Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen, mit der für die Bank festgelegt wird, wie viel Geld neben den gesetzlichen Freibeträgen ausgezahlt werden darf. Kann ein Schuldnerberater dies nicht, sollten sie generell eine andere Beratungsstelle aufsuchen. Damit ist sichergestellt, dass die Beratungsstelle eine geeignete Person oder Stelle im Sinne des Gesetzes nach der Insolvenzordnung ist.

    Laut Gesetz können dies neben öffentlichen Stellen auch Einzelpersonen wie beispielsweise Anwälte sein.

    2. Zeit für die Auswahl nehmen

    Gute Beratungsstellen drängen nicht zu einer Unterschrift unter die Beratungsvereinbarung, sondern geben ihnen genug Informationen und Zeit damit eine unabhängige und passende Auswahl getroffen werden sollen. Zwischen dem Schuldner und dem Berater sollte es auch menschlich passen. Da man üblicherweise über einen längeren Zeitraum mit dem Schuldnerberater zusammenarbeitet, muss man sich mit diesem auch verstehen. Nehmen sie keine Originalunterlagen mit zum ersten Termin, sondern lediglich Kopien. Wenn es sich um mehrere Gläubiger handelt, dann empfiehlt es sich eine Liste mit den wichtigsten Fakten zu erstellen, und diese mitzunehmen. Ein seriöser Berater wird erst nach Abschluss des Beratungsvertrages nach originalen Unterlagen fragen.

    3. Kostenkontrolle

    Eine seriöse Schuldnerberatung informiert beim ersten Besuch über die anfallenden Kosten. Wer Leistungen der ArGe oder Sozialhilfe bezieht, der kann von seiner zuständigen Stelle einen Berechtigungsschein für die Beratung und alle daraus anfallenden Kosten beantragen. Für diesen Personenkreis fallen dann keine weiteren Kosten an. Alle anderen müssen die Kosten für die Beratung und alle sich hieraus ergebenden Tätigkeiten selber tragen. Für alle Mandanten einer Schuldnerberatung muss aber vor der Aufnahme der Tätigkeit klar sein, was sie am Ende zahlen müssen, und welche Leistungen in diesem Betrag enthalten sind. Die Aufstellung der Leistungen muss folgende Posten enthalten:

    • Kontaktaufnahme zu den Gläubigern
    • Vergleichsangebote für einen Schuldenbereinigungsversuch nach § 305 InsO
    • Abfragen bei den Gläubigern zur Überprüfung der Forderungsstände und sonstiger für die Abwicklung erheblicher Tatsachen
    • Schufaabfragen und Abfragen in anderen relevanten Schuldnerverzeichnissen
    • Bescheinigungen nach § 305 InsO
    • Vorbereitung und Fertigstellung des Insolvenzantrags

    Auswahlkriterien erweitern

    Neben den aufgeführten Auswahlkriterien gibt es noch weitere Kriterien, nach denen man sich einen Schuldnerberatner auswählen sollte. Dazu gehört auch die Erreichbarkeit per E-Mail, Telefon oder persönlich. Für kurzfristig auftretende Probleme sollte es vielleicht eine offene Sprechstunde geben.

    Außerdem sollte die Beratungsstelle in erreichbarer Nähe liegen und Termine möglichst kurzfristig vergeben können.

    Schuldnerberatung ist eine Vertrauenssache, deswegen sollte man die Entscheidung nicht übers Knie brechen. Aber hat man den richtigen Berater gefunden, dann sollte einer Schuldensanierung nichts im Wege stehen.

  • Kostenlose Hilfe bei hohen Schulden

    Angesichts der stetig steigenden Anzahl von Haushalten, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten, bieten viele Städte und Gemeinden eine staatliche Schuldnerberatung für Betroffene an. Ziel der Beratung durch anerkannte Schuldnerberater ist es, die derzeitige Situation zu klären und beim Abbau der Schulden zu helfen. Für überschuldete Familien bietet die öffentliche Schuldnerberatung eine wirksame Hilfe, die zudem kostenlos durchgeführt wird. Allerdings ist es nicht einfach, einen Termin für ein erstes Gespräch zu bekommen. Es kann mehrere Wochen oder gar Monate dauern, bis ein Beratungstermin frei wird.

    Die Aufgaben der staatlichen Schuldenberatung

    Die staatliche Schuldnerberatung arbeitet in drei Schritten. Als erster Schritt wird mit den Betroffenen eine Aufstellung erstellt, aus der sich die aktuelle wirtschaftliche Lage ergibt. Einnahmen, Ausgaben und die Höhe der aufgelaufenen Verbindlichkeiten werden gegenübergestellt, sodass der Berater sich ein Bild davon machen kann, wie schlimm die Situation ist. Gemeinsam mit den Schuldnern erarbeitet die staatliche Schuldnerberatung einen Plan, wie sich die Kosten der Lebensführung reduzieren lassen. Der Umzug in eine preiswertere Wohnung, Tipps zum Sparen im Haushalt und die Festlegung eines wöchentlichen oder monatlichen Budgets für unumgängliche Ausgaben sind zu erwägen. Weiterhin wird darüber beraten, ob es möglich ist, die Einnahmen zu erhöhen. Durch die Annahme eines Zweitjobs oder die Arbeitsaufnahme des bisher nicht berufstätigen Ehepartners lässt sich mehr Geld in die Haushaltskasse bringen. Bei Betroffenen, die Hartz IV erhalten oder aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht arbeitsfähig sind, ist ein zusätzliches Einkommen nicht möglich.

    Der nächste Schritt, denn die staatliche Schuldnerberatung unternimmt, ist die Sichtung der bestehenden Schulden. Dazu müssen die Schuldner alle Unterlagen über Kredite, Ratenverträge, Mahnungen und Konten bei der Bank vorlegen. Der Berater nimmt Kontakt mit den Gläubigern auf und versucht, eine Lösung zu erzielen. In vielen Fällen bietet er die Zahlung eines Teils der Verbindlichkeiten an, wenn der Gläubiger auf den Rest seiner Forderungen verzichtet. Diese Maßnahme ist häufig erfolgreich, weil der Gläubiger auf diese Weise wenigstens einen Teil seines Geldes erhält. Wenn der Schuldner in die Privatinsolvenz gehen muss, weil keine Einigung erzielt werden kann, ist der gesamte Schuldenbetrag verloren.

    Der Weg in die Privatinsolvenz

    Wenn der Schuldenberg so hoch ist, dass Verhandlungen mit Gläubigern daran scheitern, dass der Schuldner auch kleine Beträge nicht zahlen kann, bleibt nur der Weg in die Privatinsolvenz. Die staatliche Schuldnerberatung leitet das Verfahren ein und unterstützt den Ratsuchenden auf diesem Weg. Um schuldenfrei zu werden, muss der Schuldner sich sieben Jahre lang in finanziellen Fragen vorbildlich verhalten. Ihm steht während dieser Zeit nur der Mindestbetrag zu. Alle diesen Betrag übersteigenden Einnahmen müssen an die Gläubiger weitergeleitet werden. Neue Kredite oder Verbindlichkeiten dürfen auf keinen Fall aufgenommen werden. Nach sieben Jahren werden dem Schuldner alle Forderungen erlassen und er kann noch einmal von vorne anfangen.

    Ein weiterer Arbeitsbereich der staatlichen Schuldnerberatung ist die Prävention. Damit nicht immer mehr Familien oder Einzelpersonen in die Schuldenfalle tappen, bieten die Mitarbeiter Kurse an, in denen der Umgang mit Geld erlernt werden kann. Sie geben Tipps, wie sich im Haushalt und in der Freizeit Geld sparen lässt. Außerdem helfen sie dabei, Budgets für die Haushaltsführung und andere Ausgaben zu erstellen. Dabei setzt der Betroffene Beträge fest, die er zum Beispiel für Lebensmittel ausgeben darf. Gezahlt wird dann nicht mehr mit Karte, sondern nur mit Bargeld, sodass die festgesetzten Summen nicht überschritten werden.

    Kostenlose Hilfe durch die Schuldnerberatung

    Eine der größten Kostenfallen ist das Internet. Mit Knopfdruck lassen sich viele Dinge einfach bestellen, sodass viele Menschen in die Schuldenfalle geraten. Auch in diesem Fall hilft die staatliche Schuldenberatung, damit niemand mehr Geld ausgibt, als ihm zur Verfügung steht. Der größte Vorteil der staatlichen Schuldenberatung liegt darin, dass ein anerkannter Schuldenberater eine seriöse, unabhängige Beratung anbietet, die den Nutzer nichts kostet.