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Tierkrankenversicherung

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Während die meisten Menschen in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, sind Tiere stets Privatpatienten. Eine Versicherungspflicht gibt es nicht, und deshalb kann der Besuch beim Tierarzt für den Tierhalter zu einer erheblichen finanziellen Herausforderung werden. Das gilt vor allem bei schweren Unfallverletzungen und chronischen Krankheiten. Leider muss oft die Frage einer Weiterbehandlung unter Kostenaspekten geprüft werden. Der wissenschaftliche und technische Fortschritt hat längst auch die Veterinärmedizin erreicht. Moderne Therapieformen sind verfügbar, aber sie kosten Geld. Eine Tierkrankenversicherung übernimmt Behandlungskosten im vereinbarten Umfang und sichert unter Umständen das Überleben Ihres Lieblings.

Diese Deckungskonzepte gibt es

Die Tierkrankenversicherung wird mit unterschiedlichen Vertragsgrundlagen einerseits für Hunde und Katzen, andererseits für Pferde und sonstige Einhufer angeboten. Versicherungsschutz besteht in beiden Fällen, wenn der Gesundheitszustand des Tiers eine tierärztliche Behandlung erforderlich macht. Die Entschädigung umfasst im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme und des Deckungsumfangs die nachgewiesenen Kosten für ambulante oder stationäre Behandlung, chirurgische Eingriffe, Labor- und Röntgendiagnostik sowie physikalische Behandlungen (Physiotherapie). Hinzu kommen die Kosten für verwendete, abgegebene und gesondert auf Rezept verordnete Arzneimittel. Nicht alle Tierkrankenversicherungen sind Vollversicherungen – es gibt auch Deckungskonzepte, die auf Operationen oder Unfälle beschränkt sind.

Darauf sollten Sie bei der Auswahl achten

Zunächst müssen Sie entscheiden, ob Sie eine Vollversicherung möchten oder sich mit einer Ausschnittsdeckung zufriedengeben. Eine auf Operationen oder Unfälle beschränkte Tierkrankenversicherung ist deutlich billiger, deckt aber trotzdem die größten Kostenrisiken ab. Bei der Operationsversicherung sind es OP und Nachbehandlung, egal aus welchem Grund. Die Unfallversicherung deckt sowohl die OP als auch sonstige (ambulante) Behandlungen, aber eben nur, wenn ein Unfall die Ursache war. Eine Tumor-Operation müssten Sie beispielsweise trotz Versicherung selbst bezahlen. Wählen Sie die Vollversicherung, können Sie durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung viel Geld sparen. Optimal ist eine jährliche Selbstbeteiligung mit einem Betrag, den Sie problemlos aufbringen können. Darüberhinausgehende Kosten trägt der Versicherer. Kritisch ist dagegen eine zu niedrige Entschädigungsgrenze oder die Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Versicherungsfällen pro Jahr. Beides kann dazu führen, dass Sie bei schwerer Krankheit des Tiers letztendlich doch wieder vor der Entscheidung stehen, ob die Behandlung unter Kostenaspekten fortgesetzt werden soll. Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sieht ähnlich wie in der Humanmedizin Multiplikatoren vor. Berechnet wird zum Beispiel der dreifache Gebührensatz nach GOT. Stellen Sie sicher, dass sich Ihr Versicherungsvertrag in ausreichendem Umfang auch auf solche Multiplikatoren bezieht.

Versicherung älterer Tiere und besonderer Rassen

Die Annahmerichtlinien der Versicherer sehen häufig ein maximales Aufnahmealter vor. Außerdem kann die Versicherung in einem bestimmten Höchstalter des versicherten Tiers automatisch enden. Das ist nachteilig, weil Krankheitskosten gerade im Alter häufiger und höher anfallen. Besser ist, einen altersabhängigen Beitragszuschlag zu akzeptieren. Manche Rassen sind entweder gar nicht versicherbar, oder bekannte rassespezifische Erkrankungen werden von der Versicherung ausgeschlossen. Auch das ist ein wichtiger Punkt, den Sie vor Vertragsabschluss klären müssen.